Freibetrag wg. Behinderung

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein GdB (Grad der Behinderung) von 30 und kann somit einen Freibetrag bei der Lohn- und Gehaltssteuer eintragen lassen.

    Wenn ich richtig informiert bin, dann sieht mein Arbeitgeber zukünftig, dass ich einen Freibetrag eingetragen aber nicht den Grund dafür. Am liebsten wäre es mir aber, wenn ich gar keinen Freibetrag eintragen lassen müsste (sodass sich beim Arbeitgeber gar nicht erst die Frage stellt), sondern mir die Steuervergünstigung nachträglich über meine Steuererklärungen reinholen könnte. Habe ich so - abgesehen davon, dass ich die Steuervergünstigung später erhalte - einen finanziellen Nachteil?

    GlG & danke im Voraus :)

  • Keine Steuerberatung.


    Die Steuerlast ist immer die gleiche.


    Letztlich geht es darum, wie auch z.B. bei der Wahl der Lohnsteuerklassen, dass man ggf. unterjährig einen Vorteil hat / haben möchte, indem man vorab mehr Geld zur Verfügung hat.

  • Ich bin da zwar auch nicht der Fuchs auf dem Gebiet, aber mir ist bekannt, dass sich die Beträge ab 2021 verdoppelt haben, bzw. bei niedrigen GdB erst gewährt werden. Das nennt sich dann Behinderten-Pauschbetrag.

    Gruß


    Altsachse