Stromerhöhung so rechtens ?

  • Hallo zusammen.



    Folgender Sachverhalt.

    Wir beziehen eine Wohnung welche an einem Gastronomiebetrieb liegt. Dieser Betrieb hat 2 Stromzähler wovon einer zu unserer Wohnung gehört.

    Ich lese monatlich meinen Strom ab und zahle diesen.Netto.

    Im letzten Jahr belief sich der Preis bei 26 Cent je kWh diesen ich bisher immer vom städtischen Anbieter ermittelt habe und davon Netto gezahlt habe.

    Nun kam eine Meldung ich sollte bitte 35 Cent netto bezahlen je kWh da der Betreiber des gepachteten Objekts Strom für 3 Jahre eingekauft hat und somit erstmal nicht von weiteren Erhöhungen die laut seiner Aussage bald kämen betroffen sei.



    Aktuell liegt der Preis für gewerbliche kunden laut internetseite für das Jahr 2022 bei knapp 27 Cent Netto Brutto 32 cent je kWh, somit wären es 1 Cent mehr. Privat und gewerblich gleich außer bei der Grundgebühr.



    Nun meine Frage. Kann der Stromanbieter auch zum 1.7 erhöhen? Wieso muss ich nun mehr zahlen ohne Mitspracherecht bei Änderungen an SEINEM Vertrag ? Könnte er im Falle eines kleinen Krieges deswegen auch den Bruttopreis und die Grundgebühr mit aufbrummen ? Er setzt es ja theoretisch von der Steuer ab.......

    Wollte mich vorab erstmal schlau machen ob dies so einfach geht.

    Bzw kann ich mir nicht vorstellen das der Preis weiter steigen wird und ich gerne das Risiko eingehen würde im Fall einer Erhöhung halt mehr zahlen zu müssen, wobei ich bei dem aktuellen Preis der Stadtwerke ja noch 9 Cent Luft hätte bis zu dem jetzt geforderten Preis.



    Das gleiche gilt übrigens auch für die Nebenkosten für Heizung und warm Wasser, wo wir eine pauschale Zahlen da es dafür keinen gesonderten Zähler gibt und alles ein gesamtverbrauch ist von Wohnung und Gastronomiebetrieb.

    Wir sind kaum Zuhause und duschen auf der Arbeit und die kids gehen in eine Nachmittagsbetreiung und essen in der Schule. Somit kann man nicht einfach zahlen in den Raum werfen.



    Vielen Dank im voraus.

  • der Strom wurde immer an den Pächter gezahlt dieser bei der Stadtwerke einen Vertrag hat. Ich lese monatlich meine verbrauchten kWh ab und zahle diese dann an den Pächter. Die Nebenkosten und Miete der Wohnung zahle ich an den Vermieter dem das gesamte Gebäude gehört Den Mietvertrag habe ich mit dem Besitzer von der Wohnung diesem auch der Gastronomie Betrieb gehört.

  • Zuerst einmal etwas unverständlich "sorry".


    1. Ihr bezieht jetzt keine Wohnung sondern ihr wohnt ja schon dort.


    2. Scheinbar wird der zu Eurer Wohnung gehörende Zähler weiterhin dem Pächter zugerechnet. Korrekt finde ich das nicht. Schließlich habt ihr eine eigene Wohnung.


    Mit einer Ummeldung des Zählers beim örtliche Versorger würde sich auch eine eigene Entscheidungsmöglichkeit für Euch ergeben, welchen Stromvertrag ihr mit wem auch immer schließen wollt.


    2. Die bisherige Vorgehensweise, dass ihr den Nettopreis an den Pächter zahlt ist m. E. bedenklich. Der Pächter erhält vom Versorger eine Rechnung mit MwSt. Diese Steuer kann er als Vorsteuer gegen seine eigene Umsatzsteuer verrechnen. Fakt ist aber, dass Teile - eben euer Verbrauch - gar nicht auf den Pächter entfallen. Insofern kann er auch nicht die gesamte Steuer des Versorgers als Vorsteuer verrechnen. Er müsste mindestens eine Bruttoverrechnung der verbrauchten kwh + des Grundpreises für den Zähler an Euch vornehmen.


    3. Bezgl. der Geltendmachung des höheren Preises hat jeder Mieter das Recht die Basis-Unterlagen für die Nebenkostenabrechnung einzusehen. Hierzu zählt natürlich auch der Stromvertrag.


    3. Der Pächter des Hauses ist bezogen auf die Entscheidung, mit welchen Dienstleistern er Verträge abschließt frei. Ein Mieter hat keinen Rechtsanspruch auf ein Mitspracherecht. Ihr seid nicht Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft . Der Vermieter muss nur "vernünftig" agieren.


    Tippo


    Meine Meinung, keine Rechtsauskunft.

  • Hallo,

    m.E. werden hier langsam die Umrisse des Strafgesetzbuches sichtbar. Ich würde dem TE empfehlen, sich bei der Verbraucherzentrale oder wenn kein schneller Termin machbar ist, bei einem Anwalt über alle Aspekte beraten zu lassen. Dies ist kein Fall für eine öffentliche Diskussion mehr.

    Gruß Pumphut