Einkommenssteuerfreibetrag

  • Das Finanzamt verlangt von uns eine Steuernachzahlung von 290 EURO. Wir sind gemeinsam veranlagt und haben- nach Abzug Sonderausgaben etc.- ein gemeinsames Einkommen von 16073 EURO. Damit liegen wir eigentlich unter dem Freibetrag. Das Finanzamt argumentiert da wir gemeinsam veranlagt werden gilt bei uns ein "anderer" Steuersatz so dass wir diese 290 EURO nachzahlen müssten. Ist das richtig? Mir erscheint das widersprüchlich zu sein. Entweder es gibt einen Steuerfreibetrag oder nicht. Und wenn es den gibt kann ich doch nicht einfach einen anderen Steuersatz verlangen um diesen Freibetrag "hintenherum" auszuhebeln.

  • Hallo.


    Steuerberatung machen wir hier nicht.

    Ohne konkreten Sachverhalt erst recht nicht.


    Wenn die Jungfrau schwanger scheint, dann sollte man Einspruch einlegen und sich Hilfe dazuholen.


    Ist die Summe des zu versteuernden Einkommens denn richtig ermittelt?

  • Über folgendes zufällig in den Einkommensteuer-Hinweisen 2018 (EStH 2018) gestolpert:


    Zitat

    Grundfreibetrag

    Es begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, dass wegen der in § 32a Abs. 1 Satz 2 EStG angeordneten vorrangigen Anwendung des Progressionsvorbehalts des § 32b EStG auch ein z. v. E. unterhalb des Grundfreibetrags der Einkommensteuer unterliegt (BFH vom 9.8.2001 – BStBl II S. 778).