Hier sammeln wir Fragen & Diskussionen zur Vorfälligkeitsentschädigung: Berechnung, angemessene Höhe und wann man sie nicht zahlen muss.
Vorfälligkeitsentschädigung
- Franziska
- Erledigt
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Hallo Franziska,
habe heute in der Abrechnung meiner Bank einen Posten gefunden, der in keiner ABG oder einem Preis- Leistungsverzeichnis aufgeführt wird: Umsatzsteuer auf Vorfälligkeitsentgelt. Es handelte sich um einen Geschäftskredit. Ein befreundeter RA sagte mir, dass das unrechtmäßig ist. Ist dem so, und kann ich den Betrag zurückfordern?
Gruß Harald -
Das ist mir neu... Ich kann gerne mal intern fragen! Sehr ungewöhnlich...
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Warte gerne auf Antwort. Bin aber erst wieder am 23.02. zu Hause.
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Mal eine Frage: Die Vorfälligkeitsentschädigung wurde von Dir an die Bank gezahlt? Und da haben sie die Steuer abgezogen?
Möglicherweise kannst Du auch die Bescheinigung - natürlich anonymisiert - hier hochladen? Das geht über Erweiterte Antwort > Dateianhänge > Hochladen.
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Hab ich bisher auch nicht gehört, denke das dies bei einer Vorfälligkeitsentschädigung unüblich ist.
Schon die Bank angesprochen und um Klärung gebeten?
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Hallo Henning, mein ehemaliger Bankberater ließ mich wissen, es werde geprüft. Bin auf Antwort gespannt, habe ihn schon mehrfach versucht zu erreichen, aber der gute Mann ist nicht zu erreichen. Lass mich überraschen was passiert. Melde mich wieder.
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Hallo Franziska, anbei die anonymisierte Aufstellung mit der Position "Umsatzsteuer auf Vorfälligkeitsentschädigung". Wir haben dies Übersicht unterschrieben mit dem Hinweis "unter Vorbehalt auf rechtliche Prüfung".
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Offenbar optiert die Bank bei der eigentlich umsatzsteuerbefreiten Finanzdienstleistung gegenüber Ihnen als Unternehmenskunden zur Umsatzsteuer. Dies betrifft dann neben dem Darlehenszins auch ein Vorfälligkeitsentgelt für die der Bank wegen einer vorzeitigen Rückzahlung entgehenden Zinsen. Näheres zu der Thematik findet sich z. B. hier.
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Hallo @ThorstenH,
aber in der Regel eher ein unübliches Verfahren, oder?
Ist mir auf jeden Fall in meiner bisherigen beruflichen Praxis nicht über den Weg gelaufen.
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Es gab noch ein Konto einer GbR, wo diese Praxis aber nicht angewendet wurde.
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Hallo Franziska, hier nochmal das Dokument.
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Danke! Das ging ja fix
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Hallo @ThorstenH,
aber in der Regel eher ein unübliches Verfahren, oder?
Ist mir auf jeden Fall in meiner bisherigen beruflichen Praxis nicht über den Weg gelaufen.
Hallo Henning,
ich kenne die Wahrnehmung der Umsatzsteueroption gegenüber vorsteuerabzugsberechtigten Kunden zwar aus meiner beruflichen Praxis. Ohne dass ich Statistiken dazu hätte, scheint sie mir aber in der Tat nicht sehr gebräuchlich zu sein.
Gruß
Torsten -
Also was wäre zu tun. habt Ihr einen Vorschlag?
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Ist es in der Regel nicht so, dass der Kunde dieser Umsatzsteueroption zustimmen muss?