Hallo Community,
Frage in die Runde: Gilt eine Riester-Kündigung als „schädliche Verwendung“, wenn ich damit einen Immobilienkredit tilgen will bzw. Sondertilgungen damit durchführen will? Oder greift in diesem Fall eine Ausnahmeregelung, von der Finanztip berichtet (siehe unten)?
Hintergrund: Habe 2004 einen Riester-Vertrag bei der AltenLeipziger abgeschlossen; Rendite ist mäßig, momentan ist der Vertrag stillgelegt und ca 17.000 € sind angespart.
Gerne würde ich spätestens 2024 Jahr diesen Vertrag kündigen, um das Geld für Sondertilgungen für meinen Immobilienkredit zu verwenden. Die Immobilie werde ich in Kürze selbst bewohnen und sie ist als Alterssitz gedacht, solange ich dort leben und wohnen kann. (Sondertilgungen für die Jahre 22 - 24 liegen quasi einsatzbereit auf der hohen Kante).
Finanztip schreibt zur Riester-Kündigung Folgendes:
„Riester-Verträge dienen der Altersvorsorge. Wenn Du Dich entscheidest, Deinen Riester-Vertrag vorzeitig aufzulösen oder das angesparte Geld für einen anderen Zweck zu verwenden, gilt das als schädliche Verwendung: Du musst alle erhaltenen Förderungen zurückzahlen. Das gilt sowohl für Zulagen als auch für Steuervorteile. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise die Entnahme Deines Guthabens für den Erwerb einer selbstbewohnten Immobilie, was nicht als schädliche Verwendung gilt.
Zusätzlich müssen die erwirtschafteten Zinsen nachträglich versteuert werden. Sie fallen als sonstige Einkünfte an, weil die Befreiung von der Abgeltungssteuer auch für frühzeitig gekündigte Verträge besteht.“
Wie immer: Tausend Dank für eure Unterstützung!