ETF-Teile auf ein Depot der Tochter übertragen

  • Hallo, ich möchte aus meinem Depot zwei ETF-Pakete auf ein neu angelegtes Depot meiner erwachsenen Tochter übertragen. Beide ETFs haben seit Kauf inzwischen rund 100 Prozent Gewinn erwirtschaftet. Meine Depotbank sagt: die Einstandsdaten werden wegen Inhaberwechsel NICHT mit übertragen. Wie kann die Tochter dennoch auf verschiedene Jahre verteilt so viele Anteile verkaufen, daß sie jeweils unter dem steuerlichen Freibetrag bleibt?

  • Hallo KlausKK , willkommen im Finanztip-Forum.


    Warnhinweis: keine Rechts- und Steuerberatung.


    Aus meiner Sicht ist die Auskunft der Bank falsch. Nach der Fußstapfen-Theorie gehen die Anschaffungswerte steuerlich auf den Rechtsnachfolger über. s. https://de.wikipedia.org/wiki/Fu%C3%9Fstapfentheorie und speziell die dort verlinkte Rechtsquelle. Ferner steht in https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__43a.html Abs.1 Satz 3 Überträgt der Steuerpflichtige die Wirtschaftsgüter auf ein anderes Depot, hat die abgebende inländische auszahlende Stelle der übernehmenden inländischen auszahlenden Stelle die Anschaffungsdaten mitzuteilen. Dazu noch https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__11d.html, da steht in Satz 1 Bei den nicht zu einem Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige unentgeltlich erworben hat, bemessen sich die Absetzungen für Abnutzung nach den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Rechtsvorgängers. Ich würde an Deiner Stelle die Bank damit konfrontieren und freundlich fragen, ob sie sich vielleicht versehentlich geirrt hat.


    Nur zur Abrundung: je nach Einkommensverhältnissen der Tochter die Themen Nichtveranlagungsbescheinigung, Familienversicherung, Teilfreistellung sowie Rechtsänderung 2018 (fiktiver Verkauf) beachten.

  • So kenne ich das aus eigener Praxis. Bei Wertpapieren, die ich innerhalb der Familie und innerhalb der Freibeträge der Schenkungssteuer übertrug, wurden Einstandsdaten vollständig übertragen, und niemand zahlte Steuer.