Rentenantrag (Hamburg)

  • Hallo,


    wenn man (in Hamburg) den Rentenantag stellt, stößt man auf die Frage 9.4.1 (Hochrechnung) die man, laut einem Rentenexperten der das geschrieben hat, sich (sehr) genau durch lesen muß! Einmal falsch angekreutzt...kann man das (falsche) Kreuz; Ergebnis) nicht mehr rückgängig machen....Die Frage wird in 2 Antworten, die wiederum in weiteren Antworten (Rechnungen) unterteilt wird (ca. 10 Seiten), weil es so umfangreich ist...Eben Behörde....Meine Frage dazu (was ich aber nicht glaube, das es sowas gibt): Gibt es einen Anbieter im Internet, der auf seiner Seite so eine Rentenhochrechnung (keine "normale" Rentenberechnung) für den Normalbürger anbietet? Im Zweifelsfall, damit ihr mich besser versteht, leßt euch den Antrag auf Altersrente,speziell die Frage/Antwort dazu(9.4.1)selber mal durch....

  • Hallo.


    1.

    Das sind bundeseinheitliche Vordrucke.


    2.

    Die Frage, die dahintersteckt, ist die, ob man in den letzten 3 Monaten vor Rentenbeginn mehr verdient (z. B. durch Sonderzahlungen) als in den Monaten zuvor. Und ob man die Rente wirklich nahtlos benötigt oder ob man das überbrücken kann, wenn die laufende Zahlungen erst zwei Monate später einsetzt.


    3.

    Man kann den Rentenantrag bis zur Rechtskraft des Bescheides zurückziehen und neu stellen.


    4.

    1000 Euro Entgelt entsprechen etwa 83 Cent monatlicher Rente. Klingt nicht nach viel, läppert sich bei 20 Jahren Rentenbezug aber.


    Rentenantrag komplett alleine gestellt?

  • Hallo,


    ich lese ihn mir erstmal durch (alleine; hab ja noch Zeit) und versuch die einzelnen Schritte (Rechnungsmöglichkeiten)zu verstehen, also was für mich das beste ist. Ich lasse das sowieso von Experten mir noch vorsichtshalber durch rechnen...

  • Monatslöhner ohne Sonderzahlungen (Überstunden Urlaubsabgeltung, Prämien, Gedöns,...): Hochrechnung


    Ansonsten: keine Hochrechnung, dann aber nicht beschweren, wenn der Bescheid erst recht spät da ist


    Ohne Hochrechnung kann die Rente erst berechnet werden, wenn der letzte Monat vor Rentenbeginn abgerechnet ist. Traditionell ist dies im Laufe des Monats, in dem die Rente beginnen soll, der Fall. Dann dauert es bis zu zwei Wochen bis die Daten beim Rentenversicherungsträger vorliegen und die Rente berechnet werden kann.


    Also z. B. letzter Arbeitsmonat im Juli, Bescheid im September, erste reguläre Rentenzahlung im Oktober. (Rente für August und September als gesonderte Zahlung im Laufe des September.)

  • Dankeschön für deine schnelle Antwort. Du bringst es noch einfacher "rüber"...Hat man ja auch nicht "alle" Tage...Nun, soweit ich mir das schon "angelesen" habe (2 verschiedene Expertenseiten) muß ich tatächlich wohl ne Hochrechnung machen lassen. Für die Monate 2,3 und 4. (23 o. 25. Für die Januare gibts dann wohl eine gesonderte Mitteilung v. AG/LVA. da man ja nur Jahresbescheinigungen bekommt. Fazit: Wenn ich alles "soweit" richtig versteh (verstanden habe) muß ich das woh noch mit der LVA besprechen...Entweder gehe ich am 1.5.23 in die (abschlagsfreie Rente) ,habe dadurch aber vermutlich 600,-€ netto...weniger Rente was ich mir so im Internet durchgerechnet habe. Was ich aber auch nicht möchte...oder ich gehe doch erst am 1.5.25 in Regelaltersrente...ohne "minus" zu machen....Und wie du schon geschrieben hast, ohne Hochrechnung keine rechtzeitige Rente...

  • Mal sehen, was die Hinzuverdienstgrenzen machen. Ggf. 2023 schon in Rente gehen, aber bis 2025 weiterarbeiten. Ggf. nur Teilrente, aber definitiv nicht nach Dezember 2023.


    Bei der Beratung mal die verschiedenen Varianten durchrechnen lassen.


    Auf den Rentenzahlbetrag ab 2025 hat der Rentenbezug ab 2023 übrigens gar keinen Einfluss. (Bzw. eher marginalen Einfluss.)

  • Neee ;) hinzuverdienen wollte ich eigentlich nicht... Deswegen habe ich zwar etwas gespart, was ich anlegen wollte, falls es doch in der Rente, Corona usw. zu knapp wird...und außerdem habe ich 43 Jahre Schichtdienst (HHA; mit allen Schichten(!)) hinter mir...Langsam sollte Schluß sein mit arbeiten...


    Punkt 2) Deswegen wollte ich die verschiedenen Rentenberechnungen von Experten 1. der sehr ausführlich das erklärt hat, ja durch rechnen lassen, Experte 2. war nicht so ausführlich, dafür gabs anderes zu berichten. Quellen dürfen wir hier wohl auch nicht nennen, vermute ich mal....sonst fliegt man hier raus...


    Deinen Punkt 3....ach du meinst die Gehälter die ja umgerechnet werden...in "Rentengeld"...Ich glaube ich weiß was du meinst...und habe es damals in einer Zeitschrift auch schon gelesen...stimmt. Ich warte deswegen jetzt erstmal auf die Renteninfo 22 ab was die so "sagt",hole mir von jedem seine Meinung,wie von dir....und entscheide mich dann im Herbst nach den Durchrechnungen...Wenn ich fragen darf, was machst du beruflich?

  • Hallo,

    Also z. B. letzter Arbeitsmonat im Juli, Bescheid im September, erste reguläre Rentenzahlung im Oktober. (Rente für August und September als gesonderte Zahlung im Laufe des September.)

    Kann so sein, muss aber nicht. Ich habe den Rentenantrag rechtzeitig gestellt und auf die Hochrechnung verzichtet. Mein, dann ehemaliger, Arbeitgeber hat sehr schnell die Daten übermittelt und am ca. 25. des ersten Rentnermonats, noch vor Posteingang des Bescheides, erhielt ich die „Nachzahlung“ für den Monat, d.h. früher als wenn ich die Rente regulär zum Monatsende bekommen hätte.


    Noch schneller war allerdings die Krankenversicherung. Die wollte mich doch erst einmal als freiwilliges Mitglied versichern. Dabei ist man mit Rentenantragstellung ab beantragten Rentenbeginn bereits in der KVdR versichert.


    Wer also in den letzten Arbeitsmonaten noch größere Einmalzahlungen erwartet, sollte m.E. ruhig der Hochrechnung widersprechen.


    Gruß Pumphut

  • Wer also in den letzten Arbeitsmonaten noch größere Einmalzahlungen erwartet, sollte m.E. ruhig der Hochrechnung widersprechen.

    Muss man auch nicht zwingend. Wenn die Sonderzahlung z. B. im Juni kommt, dann kann man auch nur den Juli hochrechnen lassen. Man sollte nur vermeiden, aus den Monaten bis einschließlich Mai den Juni und den Juli hochrechnen zu lassen.

  • DAS kommt mir sehr bekannt vor...;-) Sind deine Buchstaben zufällig M.B aus B. mit eigener Internetseite? Wenn dem so ist, hatten wir vor ein paar Tagen Kontakt miteinander, als ich deine Anleitung für den Antrag kommentiert habe...

  • Hallo, also ich erwarte für die letzten 3 Monate keine Einmalzahlung. Da aber der eine Experte für eine Hochrechnung geraten hat, damit die Rentenzahlung pünktlich bei mir ist, werde ich wohl diesen Schritt machen...