Gebäudeversicherung nach Erbschaft

  • Hallo Allerseits,

    mein Mann ist vor 3 Monaten verstorben und ich habe von ihm ein Einfamilienhaus geerbt, dessen alleiniger Eigentümer er war.

    Da ich noch unschlüssig bin, ob ich in das Haus einziehen, es vermieten oder verkaufen möchte, wollte ich eigentlich die Gebäudeversicherung und Hausratversicherung wie gehabt übernehmen und im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge weiterlaufen lassen.

    Die Gebäudeversicherung möchte jedoch, dass wenn sie weiterversichert, ich dort wohnen müsse. Anderenfalls wolle sie kündigen.

    Dieses Verhalten verwundert mich und ich wollte mal hören, ob das üblich ist und welche Versicherungs-Tipps ihr evtl. für mich habt, wäret ihr in meiner Situation.

    Vielen Dank!

  • Hallo Sabri,


    verstehe ich Sie richtig, Ihr verstorbener Mann war Eigentümer und hat im Haus gewohnt, Sie aber nicht? Ihr verstorbener Mann war also auch alleiniger Versicherungsnehmer? Falls ich das zutreffend erfasst habe, gibt es mehrere Punkte.


    Die Versicherung geht zwar auf die Erben über, aber diesen neuen Versicherungsnehmer muss die Versicherungsgesellschaft nicht akzeptieren und kann regulär zur Hauptfälligkeit kündigen.


    Die Fremdvermietung durch den neuen Eigentümer (Sie) bedeutet für die Gesellschaft eine Risikoänderung. Es steht der Versicherungsgesellschaft grundsätzlich frei, bei Risikoänderungen das Versicherungsverhältnis zur nächsten Hauptfälligkeit zu beenden, es mit anderer, sprich höherer, Prämie fortzusetzen oder die Risikoänderung als unbedeutend anzusehen und den Vertrag fortzusetzen.


    Für die aktuelle Zeichnungspolitik einer Versicherungsgesellschaft gibt es keine Üblichkeiten sondern nur die jeweiligen Vorgaben des Vorstandes, die von ganz vielen Faktoren abhängig sind. Außerdem muss man Ihnen nicht einmal den wahren Grund der Nichtfortsetzung des Vertrages nennen. Er kann auch lauten, im PLZ- Gebiet xyz haben wir ein Klumpenrisiko. Jeden Vorwand für eine Vertragsbeendung nutzen.


    Der Tipp ist ganz einfach, die nächste Versicherung anfragen.


    Falls der Sachverhalt doch etwas anders ist, gern noch einmal nachfragen.


    Gruß Pumphut