Per Mail erreichte die Redaktion eine interessante Anregung:
Während der Grundfreibetrag für Erwachsene in den letzten Jahren erhöht wurde, wurde am Kinderfreibetrag nichts verändert. Für 2014 ergibt sich damit eine Unterdeckung von 72 Euro, die in der nächsten Zeit behoben werden sollte. Problem: Eine Entscheidung kann sich noch einige Monate hinziehen - schlecht für die, die schon jetzt ihre Steuererklärung einreichen wollen oder müssen.
Was sollen sie tun? Einen Hinweis auf die zu erwartende Regelung beifügen ist eine Möglichkeit. Aber Steuerbeamte müssen sich nach der aktuellen Gesetzeslage richten. Damit müssten dann bei Auszahlungen weitere Beiträge eingefordert bzw. bei Nachzahlungen Erstattungen beantragt werden.
Hier ein paar nützliche Links:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/038/1803893.pdf
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/114/1711425.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/037/1803767.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/036/1803635.pdf
Hätte das schon längst geregelt werden müssen? Was geschieht darüber hinaus mit dem Kindergeld?