Meldung Bank

  • Hallo zusammen,

    Mich würde gerade grundsätzlich interessieren, wie der Datenschutz des Einzelnen bei der Bank noch gewahrt wird.

    Bei Bareinzahlungen über 10000 fragt die Bank ja, woher das Geld ist und meldet nir weiter, wenn man keine Erklärung hätte.

    Hätte man jetzt ungeklärte oder untypische (hohe) Geldeingänge durch Überweisung von deutschen Konten (beim Ausland ist es ja anders), fragt die Bank dann auch erst den Kunden selbst oder meldet sie gleich?

    Also bei welchen Vorgängen fragt sie und welche meldet sie ungefragt? Danke für Eure Antwort.

  • Hallo zusammen,

    Mich würde gerade grundsätzlich interessieren, wie der Datenschutz des Einzelnen bei der Bank noch gewahrt wird.

    Bei Bareinzahlungen über 10000 fragt die Bank ja, woher das Geld ist und meldet nir weiter, wenn man keine Erklärung hätte.

    Hätte man jetzt ungeklärte oder untypische (hohe) Geldeingänge durch Überweisung von deutschen Konten (beim Ausland ist es ja anders), fragt die Bank dann auch erst den Kunden selbst oder meldet sie gleich?

    Also bei welchen Vorgängen fragt sie und welche meldet sie ungefragt? Danke für Eure Antwort.

    Hier geht es um die Verhinderung von Geldwäsche.

    Die Bank handelt hier nach gesetzlichen Vorgaben und macht diese Meldungen nicht zum "Spaß".

  • Ja das weiß ich. Aber mich würde trotzdem interessieren, wann einfach gemeldet wird, ohne mit dem Kunden zu sprechen und wann nicht. Denn ist ja schon so, dass man im Vorfeld Dinge einfach klären könnte, ohne dann unsinnigerweise ein Fass bei Behörden aufzumachen. Es liegt wohl einiges auch im Ermessen der Bank. Klar gibt es auch klare Linien wo sie nicht Bescheid sagen dürfen. Das möchte ich gerne wissen, welche Fälle das sind.

  • Die Bank bekommt in der Regel eine Frist zur Klärung gesetzt. Wenn sie dich nicht erreichen können, müssen sie trotzdem ne Meldung abgeben. Zudem dürfen sie dir nichts vom Verdacht sagen, da sie dich somit ja warnen würden. Gibt Banken die sehen es entspannter, jedoch wurden bei diesen Banken auch schon empfindliche Strafen ausgesprochen.

  • Ich habe gerade eine Tagesgeldbank bei der BaFin angezeigt, die von mir aufgrund einer Überweisung zwischen Giro und Tagesgeldkonto eine Aufstellung meiner Einkünfte, meines Vermögens und deren Herkunft haben wollte und für den Fall der Weigerung mit der Kündigung droht.

  • Ok, danke für Eure Antwort. Kann man also sagen, dass sie es eigentlich vorher mit Dir versuchen zu klären und dann erst, falls nicht möglich, es weitermelden? Denn vieles kann sicher geklärt werden und wenn nicht können Sie ja melden. Die Buchung ist ja geschehen und kann nicht mehr rückgängig gemacht werden.

  • Aufgrund der Vielzahl der Beschwerden (Quellen zufolge 4.400) gegen Trade Republic gab es keine Einzelfallantwort sondern nur eine allgemeine Aussage https://www.bafin.de/DE/Verbra…radeRepublic_artikel.html


    Hinsichtlich der Tagesgeldbank geht es mir darum, dass diese Abfrage in einer zehnjährigen Geschäftsbeziehung erfolgt. Es gibt eine Richtlinie der BaFin zum Thema, die spezielle Sorgfaltspflichten im Zuge der Begründung einer Geschäftsbeziehung ausweist sowie beim Verkehr mit dem Ausland, speziell außerhalb der EU, sowie außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung. Dies ist bei mir alles nicht der Fall. Die Richtlinie sagt insbesondere auf Seite 28


    Beispiele für Transaktionen, die regelmäßig keine (erneuten) allgemeinen kundenbezogenen Sorgfaltspflichten nach dem GwG begründen, weil die Transaktionen üblicherweise innerhalb bestehender Geschäftsbeziehungen erfolgen, sind:
    Unbarer Zahlungsverkehr von Kunden, mit denen eine Geschäftsbeziehung besteht, ..
    .


    Insofern bin ich der Meinung, dass die Tagesgeldbank das GwG missbräuchlich anwendet. Denkt man das zu Ende könnte ein Verbraucher keine Überweisung tätigen bzw. über sein Guthaben verfügen kann ohne Gefahr zu laufen der Bank die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen zu müssen. Da bin ich allergisch, da Banken entsprechend der Gesetzeslage eben gerade nicht als vertrauenswürdig angesehen werden, sonst müssten die Kunden ja nicht für die Banken haften.


    Quelle Richtlinie https://www.bafin.de/SharedDoc…eidung/dl_ae_auas_gw.html

  • MichaG

    Mir gehts ganz allgemein darum, ob die Bank mich fragt, wenn in ihren Augen etwas „unerklärliches“ auf meinem Konto geschieht. Ich kanns ja erklären, möchte aber halt nicht, dass sie ohne mich zu fragen, es an Behörden melden, mit denen ich dann mehr Arbeit habe, als es meiner Bank einfach zu belegen und gut ist.

    Beispiel hierfür wäre, dass ich gerade mein Haus verkaufe und öfter mal Geldeingang durch verkaufte Gegenstände habe, dies aber nicht gewerblich ist. Habe auch einen Freund in Österreich, mit dem ich oft was unternehme und er mir oder ich ihm öfter was überweise, wenn er mir z.b. was ausgelegt hat oder wir gemeinsam Flüge buchen. Auslandsüberweisungen können ja auch sowas unerklärliches sein. Aber es kann ja auch sein, dass man mal Bitcoins verkauft, die viel wert sind, aber nicht versteuert werden müssen, wenn sie länger lagen. Das kann man dann aber eben alles klären, ohne dass gleich das Finanzamt einem auf die Pelle rückt oder man eben wegen Auslandszahlungen irgendwo als Terrorist dasteht.

    Deswegen interessiert mich einfach, ob mich meine Bank zuerst fragen würde oder ob ich jedes Mal rein vorsorglich sagen sollte, was das ist. Allerdings käme ich mir da auch blöd vor. Frage mich halt auch, warum sie mich nicht fragen sollte, um es geheim zu halten, also mich nicht fragen dürfte. Denn die Buchung ist dann ja achon im System und kann von mir nicht mehr beeinflusst werden. Würde ich es also nicht erklären können, kann sie immer noch melden.

    Danke für deine Antworten! Lg

  • Die Bank ist zur Abgabe einer Verdachtsmeldung verpflichtet. Man darf aber davon ausgehen, dass es Mechanismen gibt, welche die Anzahl dieser Meldungen reduzieren bzw. nicht bei jedem privaten Verkauf Alarm schlagen.


    Auch stehen die Banken ja untereinander in Kontakt und gleichen die Geschäfte ab. Davon merkst Du normalerweise nichts.

  • MichaG

    Mir gehts ganz allgemein darum, ob die Bank mich fragt, wenn in ihren Augen etwas „unerklärliches“ auf meinem Konto geschieht. Ich kanns ja erklären, möchte aber halt nicht, dass sie ohne mich zu fragen, es an Behörden melden, mit denen ich dann mehr Arbeit habe, als es meiner Bank einfach zu belegen und gut ist.

    Beispiel hierfür wäre, dass ich gerade mein Haus verkaufe und öfter mal Geldeingang durch verkaufte Gegenstände habe, dies aber nicht gewerblich ist. Habe auch einen Freund in Österreich, mit dem ich oft was unternehme und er mir oder ich ihm öfter was überweise, wenn er mir z.b. was ausgelegt hat oder wir gemeinsam Flüge buchen. Auslandsüberweisungen können ja auch sowas unerklärliches sein. Aber es kann ja auch sein, dass man mal Bitcoins verkauft, die viel wert sind, aber nicht versteuert werden müssen, wenn sie länger lagen. Das kann man dann aber eben alles klären, ohne dass gleich das Finanzamt einem auf die Pelle rückt oder man eben wegen Auslandszahlungen irgendwo als Terrorist dasteht.

    Deswegen interessiert mich einfach, ob mich meine Bank zuerst fragen würde oder ob ich jedes Mal rein vorsorglich sagen sollte, was das ist. Allerdings käme ich mir da auch blöd vor. Frage mich halt auch, warum sie mich nicht fragen sollte, um es geheim zu halten, also mich nicht fragen dürfte. Denn die Buchung ist dann ja achon im System und kann von mir nicht mehr beeinflusst werden. Würde ich es also nicht erklären können, kann sie immer noch melden.

    Danke für deine Antworten! Lg

    Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, dann würde ich tatsächlich jeweils den Nachweis vorher erbringen.

    Insbesondere wenn es sich nicht um deine üblichen Transaktionen handelt.

  • Die Bank ist zur Abgabe einer Verdachtsmeldung verpflichtet. Man darf aber davon ausgehen, dass es Mechanismen gibt, welche die Anzahl dieser Meldungen reduzieren bzw. nicht bei jedem privaten Verkauf Alarm schlagen.


    Auch stehen die Banken ja untereinander in Kontakt und gleichen die Geschäfte ab. Davon merkst Du normalerweise nichts.

  • Danke für Deine Antwort.


    Verstehe ich das richtig, dass eine Verdachtsmeldung an FIU erfolgt, wenn es um Geldwäsche geht, aber nicht an Finanzamt oder andere Behörden? Fiu veranlasst dann das weitere? Bei sowas wird aber doch dann das Konto gesperrt und dann würde ich es spätestens dann erfahren. Ein solcher Verdacht ist aber keine Überweisung von normalen deutschen Konten. Warum sollte die Bank dann einen Verdacht haben? Wegen Verwendungszweck? „Unerklärliches“ kann sie ja den Kunden fragen, damit er erklären kann. Zur Bank hat man ja auch ein Vertrauensverhältnis.

    Oder muss die Bank nicht nur bei Verdacht Geldwäsche melden, sondern auch an das Finanzamt bezüglich Einkünfte, wenn es mal mehr als gewöhnlich ist? Wobei die Bank ja nicht weiss, ob ich mittlerweile beruflich etwas anderes mache. Sie kann doch nicht einfach ohne zu fragen irgendwo Meldungen machen?

    Vielleicht weiß hier jemand konkret, was die Bank wann an wen meldet. Danke!

  • Wobei die Bank ja nicht weiss, ob ich mittlerweile beruflich etwas anderes mache. Sie kann doch nicht einfach ohne zu fragen irgendwo Meldungen machen?

    Warum sollte die Bank 'Auffälligkeiten' nicht melden dürfen? :/

    Jeder Bürger kann sich an die Polizei wenden, wenn Ihm etwas ungewöhnliches in der Nachbarschaft auffällt. Teilweise ruft die Polizei ja sogar dazu auf, ungewöhnliche Aktivitäten zu melden um Einbrecherbanden zu überführen.

    Und ein vorheriges Fragen, dürfte ja in einem konkreten Verdachtsfall auch eher Kontraproduktiv sein. Sprich, der Verdächtige könnte im Zweifel ja spuren vernichten, wenn er vorab durch die Bank informiert würde, dass eine Verdachtsmeldung erfolgt sei.

  • Na ja das ist schon ein Vertrauensverhältnis und es gab deshalb auch mal das Bankgeheimnis. Es kommt ja drauf an, was das für Auffälligkeiten sind. Ich rede hier nicht von Auslandsüberweisungen an den Taliban. Wenn die Überweisung erfolgt ist, welche Spuren soll man dann noch vernichten. Dann muss man sich erklären können und falls nicht, kann es seinen Lauf nehmen.

    Wenn Dein Nachbar keine Hose im eigenen abgeschirmten Garten an hat, meldet man das auch nicht. Frage ist, warum weißt du das? Weil Du mit dem Fernglas drauf wartest? (im übertragenen Sinn unterstellt dir deine Bank was). Wenn er das auf öffentlicher Strasse vielleicht vor anderen Menschen tut vielleicht schon (es offensichtlich eine Straftat ist). Also man kann durchaus differenzieren (mit Hausverstand), was gemeldet werden sollte.

  • Na ja das ist schon ein Vertrauensverhältnis und es gab deshalb auch mal das Bankgeheimnis. Es kommt ja drauf an, was das für Auffälligkeiten sind. Ich rede hier nicht von Auslandsüberweisungen an den Taliban. Wenn die Überweisung erfolgt ist, welche Spuren soll man dann noch vernichten. Dann muss man sich erklären können und falls nicht, kann es seinen Lauf nehmen.

    Wenn Dein Nachbar keine Hose im eigenen abgeschirmten Garten an hat, meldet man das auch nicht. Frage ist, warum weißt du das? Weil Du mit dem Fernglas drauf wartest? (im übertragenen Sinn unterstellt dir deine Bank was). Wenn er das auf öffentlicher Strasse vielleicht vor anderen Menschen tut vielleicht schon (es offensichtlich eine Straftat ist). Also man kann durchaus differenzieren (mit Hausverstand), was gemeldet werden sollte.

    Mich würde nach wie vor interessieren um welche Überweisung es sich denn gehandelt hat? Bist du betroffen?

    I.d.R. hat es meist einen Grund, wenn so eine Meldung erfolgt. Mir ist es zumindest noch nie passiert..

  • Die Beispiele habe ich weiter oben geschrieben. Ein Bekannter ist betroffen, deshalb bin ich darauf aufmerksam geworden. Er hatte in einem Monat höhere Geldeingänge. Wenn man danach sucht, hatte wohl jeder schon mal was unerklärliches an Eingang oder Ausgang. Mich interessiert es grubdsätzlich.

  • Wenn wir als Firma größere Überweisungen tätigen, kommt es zum Beispiel öfter vor, das unsere Hausbanken bei uns nachfragen ob das stimmen kann. Oft liegt es daran, dass die Bank des Empfängers diese Nachfrage startet, da zum Beispiel der Geldeingang ungewöhnlich hoch ist. Da den Geschäftsbeziehungen aber ein Vertrag zu Grunde liegt und wir das bestätigen, gibt es meiner Kenntnis nach keine Probleme beim Empfänger.


    Außerdem ist eine Vertrauensbeziehung ja nicht einseitig, wie von Dir hier geschildert. Es ist also durchaus möglich mit seinem Bankberater proaktiv zu sprechen und ihm Details zu geben, damit er die folgenden "unerklärlichen" Überweisungen versteht und da auch intern, bei Rückfragen, gegensteuern könnte.