(moralischer?) Anspruch der Partnerin auf das Erbe des Partners?

  • na, das ist ja eine Fülle an Antworten :) Klasse!


    ich will mal versuchen, die inhaltlichen Lücken zu schließen:

    - das Paar ist unverheiratet ohne einen Partnerschaftsvertrag aber man orientiert sich an den Regel von verheirateten

    - er zahlte während der 7 Jahre für sie alle laufenden Kosten inkl. Beiträge einer privaten Rentenversicherung

    - der Zeitraum betrifft 7 Jahre (nicht 16) in dem sie kein Einkommen hatte

    - es galt die Abmachung: er bringt das Geld heim und zahlt alles, sie kümmert sich um Haushalt&Kinder und zwar solange bis sie einen Job findet. Nach 3,5 Jahren ging sie auf Jobsuche, war aber erst 3,5 Jahre später erfolgreich. Teils der schlechten Jobsituation geschuldet, teils aus purem Unvermögen.

    - er hat in den 7 Jahren kein Vermögen aufbauen können, nichts zurücklegen können

    - die "verpaßte" Karriere von ihr ist durchaus relevant wenn auch nicht mit einer steiler, sehr erfolgreichen und finaziell lukrativen zu vergleichen

    - beide sind nun voll berufstätig; sie verdient 35% mehr als er, die laufenden Kosten werden 50:50 geteilt

    - das rechtlich kein Anspruch von ihr aufs Haus besteht ist klar; bleibt die Frage, ob&wie er für die 7 Jahre "Ausgleich" zahlen sollte on top of 100% Kostenübernahme (inkl. Beiträge Rentenversicherung)

  • Hallo mowbray,

    vielen Dank für das Update!


    Also nachdem was du schreibst, dass nämlich er für sie in der Zeit in eine private Rentenversicherung eeingezahlt hat und wohl auch selbst nicht viel zurücklegen konnte, scheint es ja doch einigermaßen fair zugegangen zu sein :)


    Einen moralischen Anspruch von ihr an Teilhabe des Hauses kann ich nicht ableiten, vor allem da er es sich ja wohl nicht aus den laufenden Einnahmen erspart sondern von seinem Erbe gekauft hat.

    Wie bereits angesprochen wurde zählt ein Erbe in der Regel ja sogar innerhalb einer Ehe zum Anfangsvermögen und fällt somit nicht in den Zugewinnausgleich.

  • Wie bereits angesprochen wurde zählt ein Erbe in der Regel ja sogar innerhalb einer Ehe zum Anfangsvermögen und fällt somit nicht in den Zugewinnausgleich.

    Ich meine, dass es bei Immobilien aber um den Ausglich des Zugewinns geht.

    Beispiel: Der Partner bringt eine Immobilie von 300K€ in die Ehe ein.

    Bei der Trennung ist die Immobilie jetzt aber 500K€ wert -> Ergo 200K€ Zugewinn, von dem jedem Partner 100K€ zustehen.

    Da hier aber kein Eheverhältnis besteht, gibt es auch keinen Zugewinn.

  • - er zahlte während der 7 Jahre für sie alle laufenden Kosten inkl. Beiträge einer privaten Rentenversicherung

    - er hat in den 7 Jahren kein Vermögen aufbauen können, nichts zurücklegen können

    Ok, Zahlungen in die Rentenversicherung sind ja schonmal ein gewisser Ausgleich.
    Und wenn er in dieser Zeit nichts zurücklegen konnte, gibt es auch nichts, wovon ein Ausgleich erfolgen könnte.

    Allerdings wäre, da die beiden nicht verheiratet sind, noch die Frage zu beleuchten, wie es aussieht, wenn er stirbt und es ans vererben geht.

  • Ich meine, dass es bei Immobilien aber um den Ausglich des Zugewinns geht.

    Das stimmt natürlich. Das Erbe selbst fällt nicht in den Zugewinn, die damit erzielten Gewinne/Wertsteigerung schon.


    Ob das bei einer selbstgenutzten Immobilie aber moralisch auch richtig ist finde ich schwierig. Der Wertzuwachs ist ja erstmal nur auf dem Papier vorhanden, soll heißen im Zweifel muss die Immobilie verkauft werden um den Zugewinn auszahlen zu können.

    Ich würde so eine Situation vermutlich in einem Ehevertrag regeln.

  • die Immobilie hat aber inzwischen an Wert verloren...


    sie schwingt in der Tat die Moralkeule, ein anständiger Vater würde die Mutter der gemeinsamen Kinder versorgen/vorsorgen/absichern und sagt sie sollte 50% des Hauses bekommen

    er denkt sich: momentmal, das Haus habe ich aus geerbeten Geld gezahlt und 7 Jahre lang alles bezahlt.

    Jetzt wo beide voll arbeiten, ist ohnehin eine neue Situation entstanden und sie kann füpr sich selber (vor-)sorgen.

    Die Trennung steht durchaus im Raum, wg. vieler anderer Dinge, aber vor allem dem unterschiedlichen Wertesystem: er sagt: das geerbte (das Haus) gehört mir, sie sagt: als Mutter stehen mir 50% zu.

    er denkt: man sollte über einen AUsgleich für die 7 Jahren nachdenken, aber nicht das Haus aufteilen....


    bei Tod des Mannes geht das Haus zu 100% an sie aber das hat ja wenig mit Vorsorge zu tun.


    schwierig, schwierig....

  • Ich kann nur diversen Vorpostern zustimmen....
    Das Haus wurde aus ererbtem Geld finanziert, gehört ihm, und sollte sein alleiniges Eigentum bleiben.

    Welcher Ausgleich für die sieben Jahre geleistet werden kann/soll/muss ist schwer zu sagen. Ist denn überhaupt Masse da, um irgendwas aufzuteilen? Ich würde mich am ehesten an entgangenen Rentenansprüchen orientieren, denn wenn sie jetzt mehr verdient als er, kann der Knick ja nicht so gewaltig gewesen sein.

  • Also mal ganz abgesehen von den anfallenden Schenkungssteuern eine kleine Rechnung:

    Angenommen das Haus wäre noch wie eingangs erwähnt 300k wert. Dann würde sie mit Eintragung vin 50% von ihm 150k geschenkt bekommen.

    Ohne Abzug von Steuern wären das fast 1800€ Ausgleich pro Monat der 7 Jahre in denen sie sich um die Kinder gekümmert hat.

    Hätte sie statt Kinderbetreuung Vollzeit gearbeitet, hätte sie dann 1800 pro Monat zur Seite legen können? Hat er so einen hohen Betrag monatlich ansparen können? Ich vermute eher nicht...

  • Da hätte ich eine klare Meinung: Weder das Haus, noch ein Ausgleich stünden im Raum. Beide wollten Kinder und beide haben dazu Opfer gebracht. Das was die Beziehung wirtschaftlich hervorgebracht hat wird aufgeteilt. Nicht zu vergessen, dass von den 7 Jahren 3,5 Jahre Jobsuche waren... Und dann wäre da noch die Frage, welche Wohnkosten hatte die Partnerin denn in der Immobilie - wurde eine fiktive Miete angesetzt? Hier dürften ja auch Vorteile für die Partnerin bestanden haben.


    Warum sollte Deine Partnerin besser gestellt werden, als eine Ehefrau?


    Ich würde ebenfalls über einen Rentenausgleich nachdenken, der allerdings nicht allzu groß ausfallen dürfte bei 7 Jahren, welche ja zum Teil durch Kindererziehungszeiten Rentenpunkte bei ihr eingebracht haben.


    Bei den 1.800 EUR monatlich für die Kinderbetreuung ist noch zu bedenken, dass dies ja nur die Hälfte ist - da es ja auch ihre Kinder sind müsste der Ausfall also glatt doppelt so hoch sein ;)

  • Eine Moral-Frage im anonymen Internt. Immer spannend was dabei rauskommt. Hier wird ja wirklich sehr sachlich über diese Frage diskutiert, darum mag ich die Community so.


    Ich möchte hier mal etwas den "bösen Buben" geben und umgekehrt Fragen ob die Frau nicht eine moralische Verpflichtung hat? Diese Frage ergibt sich für mich vor allem aus der späteren Ergänzung des Falls.


    - Er konnte kein Vermögen aufbauen, hat aber für Sie eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Wenn er also nicht zufällig geerbt hätte wäre er scheinbar sogar schlechter gestellt.


    - 3,5 Jahre Jobsuche, teils aus eingenem Unvermögen (Zitat). Er hat die 3,5 Jahre scheinbar "anstandslos", gelegentliche Diskussionen in dem Zeitraum möchte ich nicht ausschließen, weiter für sie bezahlt obwohl ein Teil dieses Zeitraums ihr selbst zuzuschreiben war. Er hat damit auch eine Art von Vorsorge für sie betrieben.


    - Sie verdient jetzt, laut eigener Aussage 35% mehr als er, die Haushaltskosten sind aber tortzdem 50/50 aufgeteilt. Hier könnte man nun Fragen, warum sie sich als wirtschaftlich stärkerer nicht mehr an den Haushaltskosten beteiligt? Oder warum sie die indirekte Ersparnis nicht nutzt die 7 Jahre ohne Einkommen selbst auszugleichen?


    Insgesamt, und da nach Moral und damit einer Art persönlicher Wertung gefragt wurde, stellt sich das für mich so dar als ob Sie durch eine ihr genehme Moral versucht möglichst viel aus der Beziehung herauszuholen. Finde ich nicht ok egal von welcher Seite das passiert, oder anders ausgedrückt: Moral ist keine Einbahnstraße

  • [...]

    - das rechtlich kein Anspruch von ihr aufs Haus besteht ist klar; bleibt die Frage, ob&wie er für die 7 Jahre "Ausgleich" zahlen sollte on top of 100% Kostenübernahme (inkl. Beiträge Rentenversicherung)

    Den letzten Satz habe ich bei meinem ersten Kommentar überlesen, er regt mich jedoch so auf, dass ich nicht anders kann als direkt nochmals zu kommentieren:


    Ich finde es höchst befremdlich, dass der Satz sugeriert es bestünden sowiso irgendwelche (moralischen) Ansprüche der Dame.


    Folgende Dinge sind mir noch eingefallen, die ihren vermeitlichen Anspruch ganz schnell gegen 0 laufen lassen könnten. Ich verwende um einfacher argumentieren zu können Begriffe aus dem Ehe und Unterhaltsrecht die hier natürlich nicht greifen:


    7 Jahre nicht gearbeitet, 2 Kinder.

    Unterstellen wir die Kinder sind im Abstand von 3 Jahren geboren worden. Das würde bedeuten, dass sie nach Unterhaltsrecht nach spätestens 6 Jahren wieder hätte arbeiten müssen. Laut Unterhaltsrecht sind Mütter nämlich mit vollendung des 3.Lebensjahres des Kindes verrpflichtet selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Damit würde ich ja schonmal pauschal 1 Jahr gefühlten Ausgleichsanspruch abziehen.


    Bleiben maximal also noch 6 Jahre.


    Nehmen wir weiter an, der Unterhalt der Kinder wurde nie bestritten und gerne bezahlt. Er konnte keine eigene Altersvorsorge betreiben, weil er ihr, unter anderem, eine private Rentenversicherung bezahlt hat. Er könnte nun anführen, das er für sich ja anders/besser hätte sparen können. Entsprechend entgangenes Vermögen und entgangene Zinsen würde ich bei dieser Moralrechnung auch mal dagegen halten.


    Wenn es ihr wirklich um die Absicherung der Kinder gehen würde, die bei Tod des Vaters sowiso durch die Immobilie versorgt sind, würde Sie eher auf ein Niesbrauchrecht der Kinder oder so drängen.


    Nochmals private moralische Wertung, da er wähnt wurde, dass sowiso Trennung im Raum steht:

    Ich gucke, das ich 50% vom Haus bekomme und danach, weil es mir nicht reicht, noch irgendwie Unterhalt für die Kinder. Es wird mit Vorsorge argumentiert aber das die Vorsorge des Kindsvaters und damit eine indirekte Absicherung der Kinder für das eigene moralische Gefühl gekillt wird, empfinde ich als Schande für die Mutter.

  • Hallo mowbray,


    es ist zwar nur ein Nebenaspekt, aber Sie sollten nicht mit diesem Irrtum leben:

    bei Tod des Mannes geht das Haus zu 100% an sie aber das hat ja wenig mit Vorsorge zu tun

    Wenn Sie weiter unverheiratet bleiben, gehen 50 % des Hauses (2 x 25%) als Pflichtteil an die Kinder. Da kann im Testament drinstehen, was will. Die Kinder haben einen Anspruch auf den Pflichtteil. Wenn das Familiengericht Ihnen gewogen ist, legt es die Verwaltung des Einkommens der Kinder bis zur Volljährigkeit in Ihre Hände. Falls allerdings kurz vorher die blutige Trennung war, kann auch die missgünstige Ex- Schwiegermutter den Auftrag bekommen. Und bei Ihnen schlägt der Fiskus noch zu.

    Ich würde Ihnen nochmal die Variante Wohnrecht ans Herz legen. Damit ist keine direkte Vermögensübertragung verbunden und Ihre Rechte werden auch berücksichtigt.


    Gruß Pumphut

  • oha! das war mir nicht bewußt. Im Testament geht das Haus komplett an die Mutter...

    ansonsten nimmt man sich am besten checky_guy als Anwalt wenn es zur Trennung kommt :)


    noch ein paar Details:

    - die 50:50 Teilung der laufenden Kosten kommt daher, dass er noch 150.000€ Erbe in einem Depot liegen hat, die seine Altersvorsorge sind und noch ein halbes Haus von der Oma erben wird. Er ist freiberuflicher Kreativer und wird sich nie genügend zurücklegen können.

    - die Kinder wurden im Abstand von 1.5 Jahren geboren

  • Für mich hört sich das fast so an als ob sie sich trennen will (oder innerlich schon getrennt hat und offiziell damit nur noch wartet bis sie im Grundbuch steht) und dabei noch soviel wie möglich mitnehmen will...