Wann ist der Fristablauf / Stichtag für Rückkehr von PKV in GKV vor der Vollendung des 55. Lebensjahres

  • Hallo,


    ich werde im April nächsten Jahres (2023) 55 Jahre alt.

    Seit Geburt bin ich PKV versichert (Vater Beamter und danach Gehalt hoch genug), so dass ich nie in einer GKV gewesen bin.


    Da mein Gehalt aktuell nur knapp über der besonderen Versicherungspflichtgrenze von 58.050€ liegt, bin ich nun am überlegen ob ich vor dem 55. in die GKV wechseln sollte.


    Nicht weil es da besser ist, sondern weil die Beiträge in der Rente dabei bezahlbar bleiben und überschaubarer sind.


    Rentenprognose sagt was von 2.100€ Rente wenn alles glatt läuft, die dann zu versteuern wäre.

    PKV Basistarif wäre im Moment 768€ bei gleichen Leistungen wie in der GKV.


    Der Zuschuss der Rentenkasse zur PKV würde sich aber an der brutto Rente bemessen und mir einen Zuschuss von gerade mal 148€ bringen.


    Also wäre ich in der PKV Basisversicherungg mit einem Eigenanteil von 621€ am Start.


    Wenn ich vor dem 55. aber in die GKV wechsel, muss ich mich als Rentner dann zwar freiwillig in der GKV versichern, mein Beitrag wäre dann aber 14,5% (+ Zusatzprozente) von 2.100 (brutto) Rente bei gerade mal 297€, wovon auf Antrag wiederum 148€ Zuschuss übernommen würde.


    Kurz: PKV Basisversicherung im Rentenalter würde mich bei nur vergleichbarer Leistung zur GKV jeden Monat 621€ mehr kosten, bei einer ohnehin geingern (weil versteuerten) Rente.


    Seht ihr das in der geschilderten Konstellation auch so?


    Aber jetzt die eigentliche Frage und da bin ich mir mit meinem Steuerberater nicht wirklich einig:


    Der Steuerbearter sagt mir, dass die Versicherungspflicht bei Änderung der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) am Jahresende geprüft wird.


    Nach seiner Logik muss ich also bis zum 31.12.2022 dafür gesorgt haben, dass mein Einkommen für 2022 schon unter JAEG (58.050€) liegt, damit zum 1.1.2023 eine Versicherungspflicht in der GKV vorliegt und damit vor Vollendung meines 55. Lebensjahres.


    Ich widerrum war der Meinung, dass die Versicherungsfplicht auch geprüft wird, wenn sich der Arbeitsvertrag ändert, d.h. eine Stundenreduktion stattfindet und ich damit unter die Jahrsgrenze fallen werden.


    Meine Idee war allerdings ab März 2023 entsprechend meine Stunden zu reduzieren um unter die 4.837,5 € im Monat zu fallen (12 * ergibt die JAEG).

    Nach dem was ich gelesen habe, wird auch bei eienr Änderung des Arbeitsvertrages geprüft, dann das Monatsbrutto genommen, mit 12 Multipliziert und daraufhin prognostiziert, dass ich unter der Grenze sein werde und ich werde damit zum 1. April -also vor meinem 55. Geburtstag GKV versicherungspflichtig.


    Nun bin ich echt verunsichert was gilt.


    Ich möchte meine Frist nciht verpassen...


    Kann mir jemand helfen ?


    Danke,

    Kai

  • Mit so ner Anfrage machst dir hier aber keine Freunde, haha. Wird nicht gern gesehen, wenn ewig PKV-Versicherte durch "Schummelei" sich kurz vor Ende in die Solidargemeinschaft der GKV "mogeln" um dieser zu Last zu fallen, obwohl sie sich ihr ganzes Leben lang in diese nicht eingebracht haben ^^


    Um jedoch deine Frage zu beantworten: Schau zunächst mal in die "Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbandes zur Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze vom 20. März 2019" und dort unter Punkt "5. Ende der Versicherungsfreiheit bei Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze" bzw. genauer "5.1 Minderung des Jahresarbeitsentgelts". Da heißt es u.a.:


    Zitat

    Die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V endet, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr übersteigt. Dabei tritt das Ende der Versicherungsfreiheit unmittelbar ein, das heißt mit dem Tag, der dem Tag vorhergeht, von dem an die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird, und nicht erst mit dem Ende des Kalenderjahres; § 6 Abs. 4 Satz 1 SGB V ist im Falle des Unterschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht entsprechend anzuwenden. Eine Minderung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts auf einen Betrag gleich oder unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze führt dementsprechend zur Versicherungspflicht des Arbeitnehmers, sofern nicht andere Regelungen (z. B. die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 3a SGB V für Arbeitnehmer, die bei Erfüllung des Versicherungspflichttatbestandes das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben und ohne ausreichende GKV-Vorversicherung sind) den Eintritt der Versicherungspflicht verhindern.

    Die Versicherungspflicht tritt ab dem Zeitpunkt der Entgeltminderung (darf jedoch nicht nur von kurzer Dauer sein) ein. Ein vorübergehendes Unterschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze wirkt sich auf die Versicherungsfreiheit nicht aus, wenn folgende Sachverhalte vorliegen:

    • Kurzarbeit (Ausnahme: Bezug von Transferkurzarbeitergeld) und
    • stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben.
  • Danke für Deine Antwort.


    Nun, ich sehe es nicht als Schummeln, wenn man die gesetzlichen Regelungen nutzt.

    Tatsächlich habe ich absolut keine Lust auf GKV.


    Die Überlegungen kann ich aber nochmal kurz schildern.


    Da ich mit meinem Gehalt seit 15 Jahren stagniere und tatsächlich real nur ganz knapp über der aktuellen JAEG liege (diese hätte ich wohl auch unterschritten, wenn 2022 wieder angepasst worden wäre) ergibt sich für mich eine ganz einfache Rechnung. Kurzes Zahlenbeispiel (o wie ich das alles verstehe):


    60.000€ Brutto Jahresverdienst (ich bin über der BESONDEREN JAEG als langjährig Versicherter).


    1. Berechnung Wechsel in die GKV vor 55. Lebensjahr. Auswirkung auf Beiträge zum Renteneintritt:
      1. Gehalt: 5000€ (Brutto) 14,5% + 1,5% GKV = 800€ , Anteil Arbeitgeber: 400EUR; Eigenanteil: 400€
      2. Rente: 2000 € (Brutto, 95% davon steuerpflichtig) 14,5% + 1,5% GKV = 320€, Anteil Rentenkasse: 160€; Eigenanteil: 160€
    2. Verbleib in PKV (der durch die Rentenkasse übernommener Anteil berechnet sich am tatsächlichem Renten Brutto) mit Annahme in den PKV „Basistarif“ zu wechseln, der dem Höchstsatz der GKV entspricht (das nur als Annahmen, weil es ja der billigste Tarif in der PKV ist):
      1. Rente:2000€ (Brutto); Anteil an Krankenversicherung den die Rentenkasse übernimmt (1/2 von 14,5% +1,5% auf 2000€ Rente): 160€; PKV-Basistarif: 769€; verbleibender Eigenanteil: 609€


    So habe ich das alles verstanden. Will heissen: Sobald ich in Rente gehe habe ich effektiv nur noch 40% meines Bruttolohns. Entsprechend sinkt der Beitrag zur GKV.

    Verbleib in der PKV bedeutet minimal den Tarif des Standard/Basistarifes zahlen zu müssen. Der leistugsgleich zur GKV ist.


    Also: selbe Leistung und bei der PKV 609€ - 160€ = 449€ mehr dafür zahlen.


    Und ihr gebt mir sicherlich recht, dass bei 2000Eur zu versteurender Brutto Rente es einen gewaltigen Unterschied macht, ob man vom Netto dann 449€ mehr übrig hat oder nicht.


    Wenn ich das gesamte System richtig verstehe, ist es eine mega Falle, wenn man nicht vor 55 in die GKV geht. Ich denke die Grenze für Menschen, für die es sinnvoll ist in der PKV zu bleiben besteht dort, wo nach Renteneintritt mit einer Rente zu rechnen ist, die dann noch immer ÜBER der JAEG liegt. Erst dann sind beide Systeme kostengleich.


    Es sind mehrere Faktoren die zuschlagen: Rente ist ca 40% des Einkommens, Rente muss versteuert werden und mit Renteneintritt entfällt der hälftige Zuschuss zur Krankenkasse und wird reduziert auf eine fiktive Rechnung, basierend auf dem neuen "Einkommen" (Rente), ohne den Menschen dann noch die Chance zu geben etwas zu ändern.


    Die Alternative ist dann im Alter komplett ohne Versicherung dazustehen (wie 60.000 Menschen in Deutschland) ohne eine Chance etwas zu ändern.


    Ja, ich weiss: 10% Altersrückstelkung die für "Minderung der Prämienanstiege im Alter" genutzt werden. Aber das ist Augenwischerei.


    Und was man auch im Auge behalten muss ohne es zu wissen: Wie wird sich die politische Lage weiter entwickeln und wie sehr leidet darunter das PKV System - will sagen, wie sehr explodieren dort politisch gewollt die Kosten.

  • Der Unterschied zwischen Standard und Basis-Tarif ist offensichtlich nicht bekannt.

    Der Standardtarif dürfte um Welten günstiger sein, als der schikanöse Basis-Tarif.


    Wenn man die PKV so gar nicht versteht, bitte in die GKV gehen. Einen Monat arbeitslos und gut ist es.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • Hallo.


    Wenn der Wunsch nach Wechsel in die gKV besteht, dann möglichst bald (z. B. zum 01.05.2022) den Verdienst reduzieren. Der AG meldet dies an die zuständige Krankenkasse und die erlässt einen Bescheid über den Eintritt der Versicherungspflicht. Dann den Verdienst erst mit etwas Abstand (z. B. zum 01.02.2024) wieder erhöhen und alles ist easy. Je "merkwürdiger" (z. B. weil extrem kurz) der die Versicherungspflicht auslösende Zeitraum ausschaut, desto anfälliger ist der Bescheid (inklusive Nichtigkeit).


    Den Vorgang sollte man nicht ohne entsprechende Expertise angehen. Ggf. ist innerhalb der pKV auch noch Optimierungsspielraum. Sollte man ganzheitlich betrachten.

  • Sie sollten sich ganz dringend beraten lassen. Hier sind viele Fehler drin, die in einer Beratung richtig gestellt werden können. Das Forum kann hier kein Ersatz sein

  • Ja das mit der Beratung denke ich auch. Das Problem: Wo findet man eine neutrale Beratung. Darf ja auch was kosten. Weder bei der PKV noch bei der GKV denke ich wird man dort fündig. Und da meine PKV "Gen...i" heisst bedeutet Beratung ein Pflichttermin bei der "Deut... Vermögens...." ....


    Wie gesagt: Hat jemand einen Tipp wo man sich gut zum Thema beraten lassen kann?

  • Ja das mit der Beratung denke ich auch. Das Problem: Wo findet man eine neutrale Beratung. Darf ja auch was kosten. Weder bei der PKV noch bei der GKV denke ich wird man dort fündig. Und da meine PKV "Gen...i" heisst bedeutet Beratung ein Pflichttermin bei der "Deut... Vermögens...." ....


    Wie gesagt: Hat jemand einen Tipp wo man sich gut zum Thema beraten lassen kann?

    Weder bei DV, noch bei den anderen Buchstaben, soviel ist klar. Auch hier in der Community gibt es Leute, die helfen könnten, dann aber in einem Mandantenverhältnis.

  • Wieso überhaupt der Gedanke, in den Basis oder Standardtarif wechseln zu müssen. Verstehe ich nicht

  • "Schummelei" und "mogeln" hab ich bewusst in Anführungszeichen gesetzt. Sehe es ja auch so, so lange es die gesetzlichen Regelungen erlauben, ist es das nicht, hat aber natürlich "Geschmäckle".


    Wenn du absolut keine Lust auf GKV hast, bleib doch in der PKV. Als Sozialtarif gibt es ja nicht nur den Basistarif, der übrigens natürlich nicht der billigste PKV-Tarif ist, sondern einfach "nur" einen Höchstbeitrag hat, der nicht überschritten werden darf, sondern wie bereits angesprochen auch noch den Standardtarif für dich, bist ja schon lang im System...


    Von "Falle" kann nicht die Rede sein, denn die PKV ist ausdrücklich kein Beitragssparmodell. Imo gehören nur Leute in die PKV, die das System verstehen, einen individuell angepassten KV-Schutz wünschen und sich die Beiträge dauerhaft leisten können, auch im Alter... Wenn allein die Motivation Beitragsparen lautet, gute Nacht.


    Wenn du heute in der GKV oder PKV bist, dann kannst du übrigens nicht mehr ohne Anschlussversicherung dastehen, es gibt ne allgemeine Krankenversicherungspflicht und man kommt nur raus, wenn eine AV nachgewiesen wird...


    Dass die Beitragsexplosion der PKV politisch gewollt sei, halte ich ebenfalls für eine sehr steile These...


    Such dir mal einen Versicherungsberater (Honorarberater).

  • Ja, ich sehe es so wie ihr sagt: Krankenversicherung sollte etwas wertiges sein, denn davon profitiert man wenn man krank ist am meisten. Vor ein paar Jahren wurde mir von einem befreundeten Makler geraten unbedingt meinen Tarif beizubehalten (nein, bei dem habe ich nichts abgeschlossen in Punkto KV), weil er eben die optimalen Leistungen hat und so heute nicht mehr angeboten wird.


    Wieso ich auf Basis- bzw. Standardtarif komme:


    Meine gesamten Überlegungen gehen von einem Worst-Case Szenario aus. Es muss nciht immer so kommen wie man geplant hat und wenn ich zB überraschend mit 60 arbeitslos werden würde, dann gibt es keinen Weg in die GKV und den momentanen Tarif könnte ich mir dann nicht mehr leisten, bzw. mit ALG1 noch, aber ab ALG2 ist dann Schluss.


    Einzige Möglichkeit ist doch dann Basis oder Standardtarif.


    Vor solchen Überraschungen wäre ich mit einem Wechsel jetzt in die GKV sicherer.


    Tatsächlich mag ich meine PKV und ein Teil meiner Ärzte sind auch Privatärzte. Deshalb ist der Verbleib in der PKV wahrscheinlich der bese Weg, wenn es im Notfall dann eben Möglichkeiten gibt.

  • und sich die Beiträge dauerhaft leisten können, auch im Alter... Wenn allein die Motivation Beitragsparen lautet, gute Nacht.

    Da soll's doch tatsächlich PKV-Versicherte geben, die einen Großteil der Beitragsersparnisse intelligent investiert haben und von diesem Kapital die Beiträge bzw. einen Großteil der Beiträge stemmen...

  • Stellst du auch jedes Jahr am 23. Dezember fest, dass morgen wieder Heiligabend ist? ;)

    So wie ich das sehe, bist Du seit Du 18 bist (geschäftstüchtig) über 35 Jahre Mitglied in der PKV (mit allen Vorteilen, die sich als PKV-Mitglied ergeben). Da hätte man ja auch vor einigen Jahren mal darüber nachdenken können, ob man sich als Rentner die Beiträge zu PKV noch leisten kann, oder?:/

    Soll ja Leute geben, die die Ersparnis der PKV gegenüber der GKV nutzen um damit Rücklagen für das Alter zu bilden.


    BTW: Bei der erwarteten Rente von 2100€ kann man sich doch auch die PKV im Alter leisten, oder! Ein Rentner, der 45 Jahre Durchschnittsverdiener war (Eckrentner), bekommt deutlich weniger Rente!

  • Mit ALG 1 kommst du in die GKV. Bei ALG II bekommst einen Zuschuss in max. Höhe der Hälfte des Basistarifs, wird aber dann wirklich nicht reichen und du müsstest umstellen.

    Da soll's doch tatsächlich PKV-Versicherte geben, die einen Großteil der Beitragsersparnisse intelligent investiert haben und von diesem Kapital die Beiträge bzw. einen Großteil der Beiträge stemmen...

    Die sind natürlich vorbildlich 8) Und die sparen natürlich keine Beiträge, sondern legen ggf. anfängliche "Ersparnisse" im Vergleich zur GKV eben an, sind damit keine Beitragssparer im Sinne von Geld verkloppen :thumbup:

  • Danke, schau ich mir an. Bin jetzt nur etwas verwundert, dass ich bei Herrn Beyersdorffer etwas von einer Altersgrenze bis 54 Jahre zur Rückkehr in die GKV lese, wo alle anderen Publikationen diese Grenze bei 55 Jahren sehen.

    Vermutlich Verständnissache, mit 54 gehts jut, mit 55 (er schreibt auf Seite "Altersgrenze von 54 überschritten" == 55) nicht mehr. ;)

  • Danke für die Kritik. Wo ihr eine Ersparnis seht, sehe ich allerdings keine. Ich bin in der PKV nicht um Kosten zu sparen, sondern um Leistungen zu bekommen, wenn sie medizinisch notwendig sind ohne dann von der Kasse ein "geht nicht" zu hören. Tatsächlich war mein Beitrag schon seit vielen Jahren deutlich Höher in der PKV als wenn ich mit gleichem Verdienst in der GKV gewesen wäre.


    Alles gut. Und selbst wenn ich Eure virtuelle Ersparnis "verjubelt" habe, dann ist es doch auch ok. Wenn der Gesetzgeber sagt "ab 18 darf man Führerschein haben" dann heisst es nicht man muss das mit 18 Jahren machen. Wenn der Gesetzgeber sagt "bis Vollendung des 55 Lebensjahres kann man in die GKV insofern die Umstände stimmen", dann ist das doch auch so.

    Also brauchen wir keine moralische Diskussion denke ich.


    Ich denke jetzt darüber nach und es ist jetzt nciht zu spät. Also habe ich Eure Hilfe angefragt und ja auch wirklich gute Hinweise und Tipps bekommen. Danke dafür.


    Und was ich oben gelesen habe: Als PKV Versicherter der in die Arbeitslosigkeit > 55 geht und in ALG1 landet, kommt man automatisch in die GKV - würde ich mal bezeweifeln.