Hallo,
ich werde im April nächsten Jahres (2023) 55 Jahre alt.
Seit Geburt bin ich PKV versichert (Vater Beamter und danach Gehalt hoch genug), so dass ich nie in einer GKV gewesen bin.
Da mein Gehalt aktuell nur knapp über der besonderen Versicherungspflichtgrenze von 58.050€ liegt, bin ich nun am überlegen ob ich vor dem 55. in die GKV wechseln sollte.
Nicht weil es da besser ist, sondern weil die Beiträge in der Rente dabei bezahlbar bleiben und überschaubarer sind.
Rentenprognose sagt was von 2.100€ Rente wenn alles glatt läuft, die dann zu versteuern wäre.
PKV Basistarif wäre im Moment 768€ bei gleichen Leistungen wie in der GKV.
Der Zuschuss der Rentenkasse zur PKV würde sich aber an der brutto Rente bemessen und mir einen Zuschuss von gerade mal 148€ bringen.
Also wäre ich in der PKV Basisversicherungg mit einem Eigenanteil von 621€ am Start.
Wenn ich vor dem 55. aber in die GKV wechsel, muss ich mich als Rentner dann zwar freiwillig in der GKV versichern, mein Beitrag wäre dann aber 14,5% (+ Zusatzprozente) von 2.100 (brutto) Rente bei gerade mal 297€, wovon auf Antrag wiederum 148€ Zuschuss übernommen würde.
Kurz: PKV Basisversicherung im Rentenalter würde mich bei nur vergleichbarer Leistung zur GKV jeden Monat 621€ mehr kosten, bei einer ohnehin geingern (weil versteuerten) Rente.
Seht ihr das in der geschilderten Konstellation auch so?
Aber jetzt die eigentliche Frage und da bin ich mir mit meinem Steuerberater nicht wirklich einig:
Der Steuerbearter sagt mir, dass die Versicherungspflicht bei Änderung der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) am Jahresende geprüft wird.
Nach seiner Logik muss ich also bis zum 31.12.2022 dafür gesorgt haben, dass mein Einkommen für 2022 schon unter JAEG (58.050€) liegt, damit zum 1.1.2023 eine Versicherungspflicht in der GKV vorliegt und damit vor Vollendung meines 55. Lebensjahres.
Ich widerrum war der Meinung, dass die Versicherungsfplicht auch geprüft wird, wenn sich der Arbeitsvertrag ändert, d.h. eine Stundenreduktion stattfindet und ich damit unter die Jahrsgrenze fallen werden.
Meine Idee war allerdings ab März 2023 entsprechend meine Stunden zu reduzieren um unter die 4.837,5 € im Monat zu fallen (12 * ergibt die JAEG).
Nach dem was ich gelesen habe, wird auch bei eienr Änderung des Arbeitsvertrages geprüft, dann das Monatsbrutto genommen, mit 12 Multipliziert und daraufhin prognostiziert, dass ich unter der Grenze sein werde und ich werde damit zum 1. April -also vor meinem 55. Geburtstag GKV versicherungspflichtig.
Nun bin ich echt verunsichert was gilt.
Ich möchte meine Frist nciht verpassen...
Kann mir jemand helfen ?
Danke,
Kai