Kfz-Versicherung

  • Hallo,
    mit Interesse habe ich das neue Thema über die Motorradversicherung gelesen. Muss es wirklich sein, dass hier rießengroßes Trara über hunderte Euro Einsparmöglichkeit gemacht wird. Das lese ich in vielen Massenmedien, spare HUNDERTE Euros Heizkosten, tausende hier, tausende dort. Sorry, das ist doch Populismus pur, geht es vielleicht zwei Nummern kleiner auch? Sie schreiben doch selbst, dass eine 1000er BMW mit 200 Pferden so um die zwofufzig kosten im Jahr. Wo sollen denn da Hundertschaften an Einsparpotenzial liegen, frage ich mich. Ich denke, der Autor des Artikels über Motorradversicherung fährt selbst gar kein Motorrad, sonst würde es Ihn nämlich selbst zutiefst zuwider sein, so einen sinnlosen Artikel zu verfassen. Ich gebe Ihnen einen praktischen Tip aus meiner persönlichen Situation: Die Auto-Versicherung, Privathaftpflicht- und Motorrad-Versicherung sind alle beim gleichen Versicherer. Somit kann mir auch einmal ein Einkaufswagerl davonrollen, dann kann sich die Versicherung abteilungsintern herumstreiten, ob das nun ein Privat-Haftpflicht oder KFZ-Haftpflicht-Fall ist. Und es gibt Versicherungen, da sind die Beiträge weniger wie 200 Euro je KFZ/Mopped und weniger als 60 Euro für die Privathaftpflicht mit allem Schnickschnack. Trotzdem Danke für den Artikel! Besser als garnix und trotzdem ein Anfang.
    Schönen Abend
    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Markus,


    danke fürs Feedback.
    In der Tat fahre ich selbst kein Motorrad ;), aber habe mich in den letzten Wochen sehr intensiv mit den Tarifen befasst.
    Die Aussage ist so zu verstehen: Im Vergleich zu teuren (!) Tarifen kann man hunderte Euros sparen. Die 1000er BMW kostet im billigsten (!) Fall 250 €, im teuersten aber über 1200€! Klar, so viel wird kaum einer zahlen, aber Mittelwerte von sagen wir 600€ sind durchaus drin (auch wenn wir die statistisch nicht ermitteln konnten).
    Dazu kommt dass die Wechselbereitschaft in der Motorradversicherung noch viel geringer ist als in der Kfz-Vers. D.h. wiederum dass es wahrscheinlich ist, dass viele Leute seit Jahren in überteuerten Tarifen bei großen Versicherern stecken, die einen Haufen sparen könnten. Außerdem entsteht die Ersparnis, wenn sie mal da ist, ja jedes Jahr (als wenn ich in meinem alten Tarif geblieben wäre).
    Aber natürlich sind die Preisunterschiede im Durchschnitt nicht so groß wie in der Kfz. Und das sagen wir ja auch.


    VG
    Saidi

  • Guten Tag,
    ich habe folgende Situation. Wir haben 2 Fahrzeuge bei der LVM versichert. Nun möchte unser Sohn ein eigenes Auto kaufen und wir fragen uns, welche Versicherungsvariante ist die günstigste. Er hat begleitetes Fahren durchgeführt.
    Ist es besser , den Wagen als Drittwagen anzumelden ? Gibt es das, man wie früher die Prozente dann nach einer gewissen Zeit übernehmen kann und er dann auf seinen Namen weitermacht? Oder ist es sinnvoller eine günstige eigene Versicherung raus zu suchen ,wo er evtl. mit SF1 startet?
    Für Anregungen wäre ich dankbar
    Gruß
    Jüppchen

  • Hallo,
    das ist ein schwieriges Thema da jeder Versicherer eigene Kriterien für die Einstufung anwendet.
    Habe mir die Möglichkeiten der LVM angesehen.
    Er könnte als Ihr Sohn mit SF1/2=70% eingestuft werden sofern einer Ihrer Verträge mindestens
    in SF 1/2 eingestuft ist.
    Einstufung in SF 2=56% wäre für Sie möglich,wenn ein Vertrag auch mind.in SF2 eingestuft ist
    und alle Fahrer mind.23 Jahre alt sind.
    Das vorgenannte gilt nur für die LVM.
    Sie sollten mit der LVM Kontakt aufnehmen.
    Gruß
    trumpet

  • Hallo
    ja ich weiss, das jede Versicherung das anders bewertet.
    Ich habe 2 Fahrzeuge bereits bei der LVM und fahre in der niedrigsten SF Klasse seit Jahren
    Die beiden Eltern (wir) sind über 50
    Ich hatte mit der LVM gesprochen , da kam mir aber der Eindruck rüber ,das man hier nicht das volle Potential was der Kunde möchte , ausschöpfen möchte.
    Daher wollte ich hier im Portal Empfehlungen einholen um mit denen evtl. zu handeln
    Prinzipell bin ich mit der LVM zufrieden, auch wenn die Beiträge evtl. etwas höher sind.
    Habe aber in letzter Zeit gehört ,das andere ( wie HUK) erheblich günstiger sein sollen ( Details nicht bekannt).


    Evtl. finde ich für meinen Sohn jemanden, der ihn als Neukunde für 70 % einstuft und nach einem Jahr kann man ja mit diesen Prozenten noch wechseln oder geht das nicht?

  • Hallo,
    sofern das Alter Ihres Sohnes von 18-25 Jahre sein sollte gehört er zur
    höchsten Risikogruppe der Versicherer.Handeln dürfte daher sehr schwierig werden.
    Habe eben mal ein Beispiel gerechnet.PKW 66kw,einmal 20jähriger und 39jähriger.
    Einstufung Klasse 0=95%.Ergebnis:20jähriger=1179,-€ jährlich für Haftpflicht,
    39jähriger=674,-€ für Haftpflicht.
    Gebe Ihnen noch folgenden grundsätzlichen Hinweis:
    Bei Einstufung in Klasse 0 und VersBeginn nach dem 1.7.2015 bleibt Klasse 0 auch iin 2016,
    daher den Beginn auf 1.7.2015 verlegen dann in 2016 SF 1/2.
    Das gleiche gilt bei Einstufung in SF1/2-Beginn nach 1.7.2015 dann in 2016 auch SF1/2,
    Beginn auf 1.7.2015 verlegen,dann in2016 SF 1.Gilt natürlich nur bei schadenfreiem Verlauf.
    trumpet

  • Hallo liebe Leute.
    Ich hoffe es passt hier rein und ich unterbreche eure Disskusion hier nicht. :)
    Aber da ich es endlich geschafft habe nach Jahren meinen Führerschein zu packen meine frage.


    Muss ich bei einer KFZ Versicherung auf was besonderes achten?


    Liebe Grüße.

  • Hallo Markus,
    zunächst Glückwunsch zum Führerschein.
    Da Sie noch keine 3 Jahre den Führerschein haben stufen Sie die Kfz.Versicherer
    wie folgt ein:
    Zulassung und Vers.Beginn für einen PKW im Juli 2015,Einstufung in Klasse 0=95%,
    das bleibt auch in 2016,daher empfehle ich unabhängig von dem Zulassungstermin
    den Vers.Beginn auf den 1.7.2015 zu verlegen dann wird der Vertrag in 2016 in SF 1/2 =75% eingestuft.
    Das vorgenannte gilt nur bei Schadenfreiheit.
    Gruß
    trumpet

  • Danke trumpet für die schnelle Antwort.
    Und nochmals danke für die Gratulation :)
    Ehm 95% is gut oder eher schlecht?
    Habe durchaus schon von Leuten gehört die mit viel mehr Prozente eingestiegen sind.


    Liebe Grüße.

  • Hallo,


    ich habe vor knapp zwei Jahren meine erste KFZ-Versicherung auf meinen Namen abgeschlossen. Versicherungsbeginn war der 28.03.2014. Letztes Jahr habe ich die Kündigung verpasst und habe im Februar '15 den Bescheid erhalten, dass die Versicherung ab 28.03.2015 weiterläuft. So weit, so gut. Im Bescheid steht aber für das neue Versicherungsjahr noch folgendes drin:

    • Ihre SF-Klasse Kfz-Haftpflichtversicherung bei <Versicherer>: SF 1
    • Ihre SF-Klasse Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Sondereinstufung: SF 1/2

    Frage 1: Heisst das, dass ich beim Wechsel für andere Versicherungen gerade mal SF 1/2 habe?


    Hintergrund: Ich möchte gerne wechseln, da ich für mich eine enorme Ersparnis errechnet habe, weiss aber nicht, welche SF-Klasse ich für das nächste Jahr angeben kann. Bei SF 1/2 hiesse das ja gerade mal SF 1 für 2016.


    Daraus folgt auch Frage 2: Kann ich die Versicherung jetzt zum 31.12.2015 kündigen, oder muss ich das volle Versicherungsjahr abwarten? Und wenn ich jetzt zum Jahresende kündigen kann, welche SF-Klasse gebe ich dann für den neuen Versicherer an?


    Hintergrund dieser Frage ist die Aussage im Newsletter, die ich nicht 100% verstanden habe: "Die Hochphase der Wechselsaison beginnt jedes Jahr im Oktober und läuft bis zum 30. November. Denn an diesem Tag muss Ihre Kündigung beim alten Versicherer eingegangen sein, damit Sie im kommenden Jahr günstiger und besser versichert sind."


    Viele Grüsse,
    spom

  • Hallo,


    das ist natürlich schwierig zu beantworten ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen.


    Ich habe in meine reingeschaut (HUK24), dort wird die erste Laufzeit so gewählt, dass am 01.01. diie nächste beginnt. Würde jetzt jemand unterjährig dorthin wechseln gibt es die SF1 erst nach einem vollen Kalenderjahr, das ist der Fall in der gestellten Frage. Insofern lautet die Antwort auf die Frage 1 "ja". Allerdings gibt es ja Wettbewerb, insofern würde ich die Wunsch-Versicherung einfach mal befragen. Z.B. macht die DEVK eine Ersteinstufung nach SF4 wenn aus der Familie ein Fahrzeug dort versichert ist.


    Zur Kündigung bitte in die Versicherungsbedingungen schauen. I.d.R. ist die Kündigung zum Ende des Versicherungsjahrs möglich, d.h. hier mit Ablauf des 27.03.16.

  • Hallo,
    wenn man so die diversen Artikel zum Thema KFZ-Versicherung liest, könnte man meinen, das einzige Kriterium für die Auswahl der Versicherung sei der Beitrag, natürlich möglichst billig.
    Aber billig ist nicht immer gut.
    Sehr wichtig finde ich auch das Verhalten der Versicherung im Schadensfall. Zahlt sie ohne große Komplikationen oder versucht sie, sich rauszuwinden? Ich würde gerne auch ein paar Euro mehr zahlen, wenn dafür dann im Schadensfall auch gut geholfen wird...
    Aber darüber kann man fast nirgendwo was lesen...
    Man muss sich mal überlegen, woher diese großen Preisdifferenzen kommen. Die Versicherungen mit den billigen Beiträgen müssen doch irgendwo sparen, damit sie mit diesen Beiträgen wirtschaften können. Eine Versicherung ist schließlich kein Wohlfahrtsunternehmen.
    Und was nützt mir eine Versicherung mit billigen Beitrag, wenn ich am Ende womöglich auf dem Schaden sitzen bleibe?

  • Ganz generell mal zum Verhalten im Schadensfall:


    Es gibt keinen Indikator dafür, wie "großzügig" eine Versicherungsgesellschaft reguliert.


    Gerade kürzlich ist mir aus meinem Umfeld berichtet worden, dass eine Schaden-Sachbearbeiterin der ALLIANZ am Telefon geäußert hätte, der Vertreter könne zu dem Schaden sagen, was er will, der hätte keine Regulierungsvollmacht. Nur die Zentrale entscheidet ob und in welcher Höhe bezahlt wird. Der Gegenstandswert des Schaden war hier ein Betrag von 110,00 €! Und das bei der ALLIANZ, die sich als einer der größten Versicherer, Service-Versicherer und überhaupt als Vorbild für alle versteht...


    Was sagt uns das?


    1. Versicherungsunternehmen sind Wirtschaftsbetriebe.
    2. Wirtschaftsbetriebe achten streng auf ihre Kosten.
    3. Schadenaufwendungen sind Kosten. Was nicht für die Schäden aufgewendet wird, erhöht den Gewinn.
    4. Es gibt Versicherungsbedingungen und das Versicherungsvertragsgesetz.
    5. Wozu eine Versicherung nicht durch Bedingungen und Gesetz verpflichtet ist, wird sie mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht bezahlen.


    Das Gerede der Vertreter, dass sie sich um ihre Kunden kümmern und sich im Schadenfall für diese einsetzen, ist gut gemeint. Und gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut gemacht.


    Ich will keinem Vertreter absprechen, dass er nicht in seinem Herzen wirklich so denkt.
    Allein - es hilft nichts, er hat keine Kompetenz. Und wenn ein Schaden nicht bezahlt werden muss, dann wird er auch nicht bezahlt, wenn der Vertreter sich dafür einsetzt.


    Etwas anderes betrifft die Darstellung des Schadens. Versicherer sind auf die Schilderung des Sachverhaltes angewiesen.
    In den meisten Fällen ist es zu teuer, einen Sachverständigen loszuschicken. Also brauchen sie ein korrekt ausgefülltes Schadenformular und eine kompetente Sachverhaltsschilderung.


    Hier kann ein Vertreter helfen, wenn der kompetent in der Schadenregulierung ist.
    Allerdings weiß man das auch nie. Viele Vertreter sind leider nicht kompetent bei Schäden.


    Besser ist es deshalb, sich im Schadenfall an einen Rechtsanwalt zu wenden, der dann die Schadenmeldung vornimmt und die eigenen Interessen vertritt.


    Insoweit kann man beim Abschluss eines Versicherungsvertrages ruhig ausschließlich nach der Prämie gehen.
    Die Prämienersparnis kann man auf die Seite legen, damit man im Falle des Falles ein wenig Spielgeld für den Anwalt hat.


    8)


  • Exakt!! Durfte ich auch bereits am eigenen Leib erleben.

  • Ich frag mich immer wieder ob man nun einen Schutzbrief benötigt oder eben nicht. Mir wurde letztes Jahr mein Auto gestohlen und die Versicherung hat sich wirklich Zeit gelassen, die Angelegenheit zu regeln. Leider bekam ich auch keinen Leihwagen, den man hätte fahren könne, also musste ich mir selbst eine kleines Auto kaufen. Ich habe schon überall im Internet recherchiert und auch hier auf dieser Seite http://kfzversicherung-wechseln.info/ bin ich nicht ganz schlau geworden.


    Ist ein Leihwagen bei Diebstahl über die KFZ Versicherung geregelt oder muss man sich selbst drum kümmern? Kann man sich einen Leihwagen nehmen und den dann von der Versicherung bezahlt bekommen oder ist das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich?

  • Meine Empfehlung: Lesen Sie die Bedingungen!
    Da steht immer drin, was versichert ist und was nicht.


    Bei Diebstahl eines Kfz ist Gegenstand des Versicherungsschutzes der Vermögensschaden, der darin besteht, dass Sie über das Auto nicht mehr verfügen können. Deshalb können die Kosten eines Mietwagens niemals Gegenstand der Kasko-Versicherung sein!


    Auch bei den Angeboten des Autoschutzbriefes setzt die Leistung "Mietwagen" i.d.R. voraus, dass das versicherte Fahrzeug in einer Werkstatt steht. Bei Diebstahl besteht doch das Problem, dass niemand weiß, wie lange Sie ein Mietfahrzeug brauchen. Manche Menschen brauchen Monate um ein neues Auto zu kaufen. Andere gehen zum nächsten Händler und nehmen eines der Autos, die dort zum Verkauf stehen. Wie soll da eine Versicherung die Kosten für ein Mietauto kalkulieren?

  • Hallo,


    sie empfehlen ein paar Web-Seiten, wo man einen kostenlosen Versicherungsvergleich anfordern kann. Ich habe gehört, dass es eine Klage gegen einen Anbieter gab. Ich habe deswegen weiter gegoogelt, und war u.a. auf finanzverglcieh100.de, gestoßen.
    Wie unterscheiden sich diese alle Portale? Kommt es zu unterschiedlichen Ergebnissen?


    Danke und viele Grüße
    Anne-Katrin