Kann ich bei meinem Bausparvertrag Wohnungsbauprämie beantragen obwohl keine vermögenswirksamen Leistungen mehr durch den Arbeitgeber eingezahlt werden aber durch Eigenleistung monatliche Beiträge?
Folgende Situation ist gegegeben:
Der Bausparvertrag ist bereits seit Mitte 2019 zuteilungsreif und wird momentan monatlich weiter bespart.
Die Vermögenswirksamen Leistungen die mein Arbeitgeber zahlt laufen seit Mitte 2019 in einen ETF-Sparplan.
Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht nicht, da das zu versteuernde Einkommen über 35.800 € (Zusammenveranlagung) liegt.