Wohnungsbauprämie beantragen

  • Kann ich bei meinem Bausparvertrag Wohnungsbauprämie beantragen obwohl keine vermögenswirksamen Leistungen mehr durch den Arbeitgeber eingezahlt werden aber durch Eigenleistung monatliche Beiträge?

    Folgende Situation ist gegegeben:

    Der Bausparvertrag ist bereits seit Mitte 2019 zuteilungsreif und wird momentan monatlich weiter bespart.

    Die Vermögenswirksamen Leistungen die mein Arbeitgeber zahlt laufen seit Mitte 2019 in einen ETF-Sparplan.

    Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht nicht, da das zu versteuernde Einkommen über 35.800 € (Zusammenveranlagung) liegt.

  • Hallo Jochen1968 !


    Ich bin keine Experte im Bereich der Bausparverträge, hau aber einfach mal meine Meinung raus.


    Die vermögenswirksamen Leistungen sind für die Wohnungsbauprämie nicht relevant, sondern nur die privat eingezahlten Beiträge.


    Du erhältst 10 % der selbst eingezahlten Beiträge als Prämie zurück. Dies jedoch nur bis zu einem Einzahlwert von 700€ für Einzelveranlagung, also bis zu 70€. Bei Zusammenveranlagung die doppelten Summen. 10 % von 1400€ = 140€ bei einem zu versteuernden Einkommen von 70.000€.


    Wie du schon erkannt hast, fällt die Arbeitnehmersparzulage raus.



    Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen. Bei Fragen einfach weiter fragen. Vielleicht meldet sich ja noch jemand mit mehr Fachwissen.



    Beste Grüße vom Niederrhein


    Danger92

    "Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht." Zitat von Unbekannt.


  • Bei meinem Vater (75 Jahre) läuft demnächst der Bausparvertrag aus. Bank möchte ihn wieder einen neuen Verkaufen. Darlehn wird eh nicht benötigt.


    Wohnungsbauprämie bekommt er doch nur wenn er das Darlehn auch nutzt wenn er nur spart erhält er keine?


    Wenn er z.B. nach 3 Jahren stirbt, der Vertrag auf mich übergeht ich allerdings über dem max. Einkommen liege, erhalte ich die Wohnungsbauprämie auch nicht. Korrekt?

  • Wie kann man einem 75 jährigen nur wieder einen BSV verkaufen? Das zeigt eindeutig, von welchem Schlag diese Bank ist...

    Absolut, da kann man nur geschockt sein das zeigt nur eins Einzelfälle gibt's bei guten Leuten die Regel ist mittlerweile solche Praktiken durchzuführen

  • Vertrag könnte man auch vererben, was ist wenn der Antragssteller die Bedienungen für die Wohnungsbauprämie erfüllt, dann stirbt und der Erbe die Bedingungen nicht erfüllt, weil z.B. der Verdienst zu hoch ist.


    Dann erhält der Erbe doch auch keine Wohnungsbauprämie und kann max. vom Zinssatz des Dahrlehn profitieren, weil wenn der Vertrag nur zum Sparen verwendet wird macht man Verlust, da 1,6% Abschlussgebühr anfallen.