Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Hallo bannisdale,


    ja, danke für die Ergänzung. Sie haben vollkommen recht. So steht es in der Beschreibung.


    Mit besten Grüßen

  • Ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung / Rechtsschutzversicherung in allen Fällen empfehlenswert? Eine finanzmathematische Betrachtung mit Risikoperspektive.



    „Warnhinweis“: Dieser Beitrag ist für risikoscheue Menschen nicht zum Lesen geeignet!




    Verbraucherschützer bzw. Verbraucherverbände, Makler und Vertreter empfehlen in der Regel unisono den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung im „Doppelpack“ mit dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.


    Zudem wird anempfohlen diese Doppelpacklösung möglichst früh, d.h. in jungen Jahren abzuschließen.


    Aber ist das wirklich eine allgemeingültige Empfehlung? Machen wir uns auf den Weg und versuchen wir, die Empfehlung durch Fakten und Annahmen zu falsifizieren.



    Akt 1: Die Ermittlung der Versorgungslücke


    Die Ermittlung der Versorgungslücke erfolgt in der Regel durch eine einfachen Soll-Ist-Abgleich zwischen bestehenden Versorgungsniveau und Nettoeinkommen bezogen auf einen wahllosen Stichtag (meistens das Beratungsgepräch). Ein Beispiel für eine solch statische „Risikoanalyse“ finden Sie in Anhang 1. Besser ist es natürlich, in diese Zeitpunktbetrachtung etwas Dynamik und „Datendichte“ hereinzubringen. Es geht also besser, wie das Beispiel in Anhang 2 zeigt.


    Aber reicht das aus? M.E. ein klares Nein.



    Akt 2: Eine unvollständige aber überraschende Berechnung zu einem Modellfall


    Hier erst einmal ein paar wichtige Daten:


    #Die Wahrscheinlichkeit, bis zur Rente mit 65 berufsunfähig zu werden beträgt für die Altersgruppe der 20jährigen laut Statista 43% (bei Männern) bzw. 38% (bei Frauen).


    Zwischenfazit: Die BU scheint damit grundsätzlich ein sinnvolles Versicherungskonzept zu sein.


    #Die Berufsunfähigkeit trifft Versicherte im arithmetischen Mittel („Durchschnitt“) laut Daten des GdV mit 47 Jahren. Präziser: Frauen mit 46 Jahren und Männer mit 48 Jahren.


    #Eine Handlungsoption (von mehreren Optionen) zum Abschluss Berufsunfähigkeitsversicherung ist logischerweise der Verzicht auf den Abschluss einer solchen Absicherung.



    Treffen wir folgen Annahmen:


    1.) Eine vollkommen gesunde 26jährige Arzthelferin geht zu einem Versicherungsberater und fragt diesen: Was ist sinnvoller: Der Abschluss einer BU/RSV im Doppelpack oder der Verzicht auf diese Absicherung bei gleichzeitiger Anlage der „ersparten“ Beiträge in einen ETF auf den Euro Stoxx?


    2.) Dieser Versicherungsberater agiert nicht wie ein Produktverkäufer und analysiert den Fall auch nicht nach einem 08/15-Ansatz, sondern berät die Kundin unabhängig und objektiv.


    3.) Nehmen wir an, dass die Versorgungslücke exakt 1.000,-- € per Monat beträgt, d.h. eine BU-Rente in Höhe von 1.000,-- € abgeschlossen werden soll.


    4.) Für eine guten BU-Versicherungsschutz würde die Arzthelferin 682,-- € p.a. (Nettobeitrag) bzw. 947,-- € (Bruttobeitrag) an Beitrag berappen müssen.


    5.) Für eine gute RSV mit 150,-- € Selbstbeteiligung wird die Arzthelferin zusätzlich 313,-- € pro Jahr an Beiträgen zahlen müssen.



    Die Berechnungen zur Handlungsoption „Verzicht und Eigenabsicherung“:


    1.) Der Euro-Stoxx erzeugt über sehr lange Zeiträume Vorsteuer-Renditen in Höhe von 6,7% p.a. (nachrichtlich: der Dax 7,8%; Deutsches Aktieninstitut). Wenn wir den Nettobetrag (BU) mit einer Dynamik von 6% (alle zwei Jahre = Beitragsanpassungen der BU) in den Euro Stoxx investieren würden, erhält die Arzthelferin mit 46 Jahren (statistisches Datum der Berufsunfähigkeit) ein Endkapital in Höhe von 35.788,85 €.


    2.) Jetzt investiert die Arzthelferin noch die ersparten Beiträge für die RSV in den Euro Stoxx.


    Die Arzthelferin erhält somit mit 46 Jahren (statistisches Datum der Berufsunfähigkeit) ein zusätzliches Endkapital in Höhe von 15.832,34 €.


    3.) Summa summarum steht der somit mit 46 Jahren ein Endkapital in Höhe von 51.621,34 € zur Verfügung (Anmerkung: aus Vereinfachungsgründen habe ich Steuerwirkungen ignoriert).


    4.) Wenn sie dieses Kapital in einen Entnahmeplan, d.h. in eine Rente (bis 65 Jahren) umwandelt, erhält sie monatlich 392,64 €.


    5.) Zur vertraglich zugesicherten BU-Rente in Höhe von 1.000,-- € müsste sie also auf 607,36 € BU-Rente verzichten.



    Akt 3: Ist dieser Rentenverlust hinnehmbar?



    Rechnen wir zuerst anders herum und konstruieren wir einen Entnahmeplan über 19 Jahre Laufzeit (ab 46 bis zum 65. Lebensjahr) für eine monatliche Rente in Höhe von 1.000,-- €. Wir benötigen ein Kapitalvermögen in Höhe von 131.470,62 € für eine Rente im Alter von 46 Jahren, die eine BU-Rente vollständig ersetzen könnte.



    Akt 4: Was fehlt?


    # Menschen verfügen laut dem Institut der deutschen Wirtschaft in der Alterskohorte 45 bis 54 Jahren im Durchschnitt über ein Nettovermögen in Höhe von 127.320,-- €. Ein Teil dieses Nettovermögen ist wahrscheinlich in Immobilienvermögen gebunden. Der andere Teil ist liquide und steht damit zur Verfügung. Nehmen wir also an, die Arzthelferin hat dieses Nettovermögen angespart und kann aus dem Nettovermögen 79.849,28 € entnehmen. Dann kann sie sich die volle Rente in Höhe von 1.000,-- € aus den ersparten Beiträgen und dem Nettovermögen zahlen.


    # Wir haben potentielle Ansprüche aus Krankengeld, Krankentagegeld und Erwerbsminderungsrente nicht berücksichtigt. D.h. der potentielle Entnahmebetrag aus dem Nettovermögen wird voraussichtlich niedriger sein.


    # Die Renditeschwankungen bei der Anlage in den ETF sind unberücksichtigt geblieben. Die Risikoperspektive wurde für diesen Teil ausgeblendet. Das Risiko müsste berücksichtigt werden.


    # Fairerweise müssen wir konstatieren, dass wir hier mit einer BU-Eintrittswahrscheinlichkeit von 100% gerechnet haben. Statistisch werden aber „nur“ 38% der Frauen berufsunfähig. Die Arzthelferin wird also überwiegend wahrscheinlich nicht berufsunfähig und würde die Beiträge „umsonst“ aufwenden. Daher muss man natürlich mit der korrekten Eintrittswahrscheinlichkeit rechnen.



    Akt 5: Vorläufiges Fazit:


    1.) Die Doppelpackabsicherung aus BU/RSV macht nicht in allen Fällen Sinn. Es kommt, wie so häufig, auf den Einzelfall an.


    2.) Wer Vermögen aufbaut oder bereits hat (z.B. durch Erbschaft) sollte immer abwägen, ob die Beiträge (in unserem immerhin 995,-- € im Jahr) nicht besser investiert werden können.


    3.) Die Berechnung der BU-Rente darf m.E. nicht aus Basis von verkürzten „Risikoanalysen“ erfolgen, sondern die Auswirkungen auf Vermögen und Liquidität sind mit berücksichtigen.


    4.) Wer risikoscheu und gesund ist, sollte lieber einen BU-Grundschutz mit überschaubarer BU-Rente wählen, anstatt eine hohe BU-Rente mit hohen Beitragsrisiko.



    Kommen wir nochmals kurz zurück zu der Doppelpacklösung aus BU und RSV: Die RSV als Zusatz sehe ich kritisch. Nach mir vorliegenden Daten von Franke – Bornberg werden 3 von 4 Anträge auf eine BU-Rente bewilligt. Im 5 Jahresdurchschnitt landen (von den abgelehnten) BU-Anträgen 3,22% vor Gericht. Von diesen Gerichtsverfahren werden 50,1% durch Vergleiche abgeschlossen. Die Daten sprechen m.E. nicht dafür, eine RSV nur wegen der Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Das ändert nichts daran, dass der Abschluss einer RSV grundsätzlich für bestimmte Menschen zu empfehlen ist.



    Diskussionsbeiträge sind ausdrücklich erwünscht und werden objektiv beantwortet.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Vielleicht noch ein interessanter Hinweis, auf dem ich beim Abschluss gestoßen bin, der im Artikel aber nicht genannt wird.


    Eines der größten Probleme ist die verlässliche Information von Ärzten. Was weiß ich, wo ich die letzten X Jahre bei welchen Ärzten wegen was war. Auch der Hausarzt bekommt nicht immer alle Informationen. Dass hier etwas unter den Tisch fällt passiert leicht. Zumal die Hilfsbereitschaft hier oft zu Wünschen übrig lässt (ich sag jetzt mal nicht "nicht vorhanden ist").


    Ein toller Ansprechpartner ist hier die Kassenärztliche Vereinigung.


    Bei der Kassenärztlichen Vereinigung werden sämtliche Abrechnungen von Ärzten gelistet. So eine Auflistung ist meist problemlos per E-Mail auf der Homepage der jeweiligen Vereinigung zu beantragen.


    Somit hat man sehr einfach eine lückenlose Abbildung aller Abrechnungen von Ärzten. Die Notizen dabei sind nicht immer hilfreich, aber immerhin steht ja der Arzt daneben: Dann weiß man wen man im Zweifelsfall fragen kann.


    Beachte: Die Kassenärztliche Vereinigung gibt es in jedem Bundesland einzeln und muss auch dementsprechend einzeln angeschrieben werden. D.h. ein bayerischer Arztbesuch wird bei der Baden-Württembergischen Kassenärztlichen Vereinigung nicht auftauchen.

  • Hallo,
    Ich würde gerne ein BU abschließen und mich umfassend beraten lassen inkl. anonymer Anfrage.
    In derm Artikel werden die (leicht verständlichen) Vorzüge von Honorarberatern ggü Maklern beschrieben. In der Auflistung sind diese dann jedoch nicht getrennt aufgelistet. Bei allen genannten Anbietern die ich bis jetzt durchgegangen bin handelt es sich um Makler.
    Wie kommt es, dass in der Liste überwiegend Makler auftauchen, gleichzeitig jedoch grundsätzlich Berater empfohlen werden?
    Wo kann ich eine Empfehlung für erfahrene BU Honorarberater finden?
    Vielen Dank

  • Hi
    Makler können sowohl Provision als auch Honorar nehmen. Bei einigen kann man dann wählen, ob man auf Provision oder Honorar beraten werden will.
    Im Ratgeber sind, soweit ich das sehe, aufgelistet, welcher Makler auch Honorarberatung anbietet. Bei Hoesch, Zeroprov, Thomas Kliem stehts dabei. Da würd ich einfach mal anfragen.
    Ich vermute aber mal, dass die alle Honorar nur bei Vermittlung nehmen, also falls Du was abschliesst. Dann ist der prinzipielle Unterschied zur Provision nicht so groß. Ist aber auch nicht so schlimm, ne BU ist idR sinnvoll und es gibt keine versteckten Kosten wie bei ner Lebensversicherung oder so.


    VG

  • Ich möchte mich da jetzt nicht anmelden bei deinem Link. Was ist denn das Argument der FASZ, kannst Du das mal kurz schildern?
    Dass man im Fall des Falles die Rente nicht bekommt, weil die Versicherer blocken? Ich sag mal: Dass man einen kompetenten Anwalt für Versicherungsrecht braucht, wenn man einen Antrag auf Leistung stellt, ist nicht unwahrscheinlich. Siehe auch Rechtsschutzversicherung...

  • @elijah2807 - es wird immer auch extraschlaue Menschen geben die mit spektakulären Aussagen, die Ihr Bedürfnis nach Aufmerksamkeit auf diese Weise zu befriedigen suchen. Dafür eignet sich ganz besonders in Opposition zu einem Thema zu gehen, was fast schon so selbstverständlich ist wie ein Naturgesetz - gerade dann, wenn Millionen von Menschen betroffen sind und Menschen das Produkt nicht greifen können, weil es halt ein Versprechen ("wenn es Dir so dreckig geht, dass Du nicht mehr arbeiten kannst, zahlen wir Dir ein Ersatzeinkommen") mit vielen Eventualitäten handelt.


    Wer eine BU-Versicherung zu geeigneten Konditionen bekommen kann, sollte eine abschließen. Es ist richtig, dass das nicht jeder kann, aber sollen es deswegen auch alle anderen(,die können) es lassen?


    Erinnert mich an die Riester-Diskussion. Da werden auch unendlich viele Falschbehauptungen ohne jeden validen Beweis angebracht. Es ist halt direkt publikumswirksam. Die bösen Finanzhaie, usw. Es bedient alle Klischees wunderbar, nutzt aber dem einzelnen, der dann im Alter mit kümmerlicher Rente da steht überhaupt nicht weiter, sondern schafft nur Ausreden es nicht oder erstmal nicht zu machen, was letztlich oft auf nie oder viel zu spät hinausläuft.


    Ich persönlich habe als Unternehmer auch immer die Wahl - mache ich es selber oder beauftrage ich jemanden damit, der es besser kann. Theoretisch kann man sich ja auch bei Krankheiten selbst behandeln. Dr. Google hilft und die Medis bekomme ich billig und rezeptfrei aus Fernost... Aber zurück zum realistischen selber machen oder machen lassen. Ich muss als Unternehmer keinen Steuerberater beauftragen. Ich kann es auch selber machen. Buchhaltung, Jahresabschluss, etc. - alles kein Problem. Habe ich ja auch gelernt, aber wie viel Zeit habe ich dann noch für meine Kerntätigkeit oder ersatzweise wie viel weniger Zeit habe ich dann für meine Familie.
    Aus meiner Sicht kommt immer der Punkt, an dem ich mich entscheide wer etwas für mich machen soll, was ich selbst nur schlechter oder mit erheblichen, völlig unsinnigen Zeiteinsatz darstellen kann.


    Reine Versicherungsberater gibt es in Deutschland um die 300. Von diesen Versicherungsberatern haben sich viele darauf spezialisiert, unabhängigen Akteuren wie Versicherungsmaklern Dienstleistungen anzubieten - Consulting und Service für die Kundschaft im Schadensfall. Ich selbst habe Versicherungsberater als gute Kooperationspartner zum Austausch und Kundenservice eingebunden, weil ich z.B. die Leistungsfallbearbeitung bei Berufsunfähigkeit in guten Händen sehen will.


    Diese Form der Zusammenarbeit macht Sinn. Hauptaufgabe von Versicherungsmaklern ist die Vermittlung von Versicherungsschutz im bestmöglichen Kundeninteresse - sagt auch das Gesetz. Vorteil und Nachteil zugleich für den Kunden ist freilich, dass die Vergütung (auch wenn diese vom Kunden direkt kommt im Wege von Nettotarifen!) an den "Vermittlungserfolg" gebunden ist. Nachteil kann es aus Kundensicht sein, weil der Vermittler den Kunden zu einem ggf. auch wenig sinnvollen Abschluss drängt. Der Versicherungsmakler steht für falsche Vermittlung allerdings persönlich in der Haftung. Der Versicherungsvertreter versteckt sich hinter seiner jeweiligen Versicherung.
    Vorteil ist natürlich aus Kundensicht, dass keinerlei Kosten anfallen (dürfen!!!), wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt. Achtung: Versicherungsmakler dürfen auch vermittlungsunabhängige Serviceentgelte vereinbaren. Diese dürfen aber nicht direkt zum Aufgabenkreis der Vermittlung von Versicherungen gehören. Das dürfen z.B. zusätzliche Kontaktzeiten außerhalb gewöhnlicher Öffnungszeiten sein, bevorzugte (VIP)-Bearbeitung, zusätzliche Leistungen im Schadensfall wie juristische Schutzbreife, wo der Kunde einen RA gestellt bekommt ohne dafür nochmal gesondert zahlen zu müssen. Der Versicherungsmakler bestreitet die Kosten dann auch den Gesamteinnahmen solcher zusätzlichen(!) Servicevereinbarungen.


    Ich verfüge über ein großes berufliches Netzwerk und behaupte, dass ein Versicherungsberater das Thema BU-Beratung zur Vermittlung nur schwer kostendeckend abbilden kann. Die Arbeitszeit auf Versicherungsmaklerseite für die wirklich sachgerechte Vermittlung einer BU-Versicherung mit Aufbereitung der Gesundhaitshistorie, Recherche, Beratung, Kommunikation mit Kunde und Versicherungen, durchgehen der relevanten Auswahlkriterien (hier exzellent und öffentlich dargestellt: https://www.torsten-breitag.de…unfaehigkeitsversicherung) pro Interessent führt zu einen Stundenansatz von min.10. Alles in allem dauert es auch mal 14 Stunden.
    Weiterbildungen, die ebenfalls Zeit und Geld kosten, aber aus Kundensicht gut sind wenn der Ansprechpartner sie mehrmals im Jahr antritt, sind noch nicht eingerechnet. Und jetzt nehmen wir mal einen sehr niedrigen Stundensatz eines Versicherungsberaters von nur 120 Euro (ich schreibe von wirklich guten Leuten, die Ihr Geld mehr als wert sind).


    An der Stelle darf jeder BU-Interessent mal in sich gehen und sich fragen:


    Sind Sie bereit mindestens 1.200 Euro zu bezahlen? Ohne zu wissen, ob Sie die Versicherung bekommen. Ohne auch nur sicher sein zu können, eine Versicherung angeboten zu bekommen, die sie auch preislich gut "ertragen" können. Gesetz den Fall, es gäbe einen Nettotarif (8 bis 12% niedrigerer Beitrag), wo Sie dann z.B. 80 statt 90 Euro Monat für Monat bezahlen.


    Nun ist die Frage:
    Wie kann ein Versicherungsmakler das darstellen? Dessen Betriebskosten dürften doch kaum geringer sein als die eines Versicherungsberater. Entsprechend muss er/sie auch vergütet werden, wenn der Job wirklich gewissenhaft, professionell und kompetent ausgeführt werden soll.


    Das bekommen Sie dauerhaft im Grunde nur hin, wenn der/die Ansprechpartner/in entsprechend spezialisiert ist - auf die BU-Versicherung und/oder auf eine bestimmte Zielgruppe (z.B. Ingenieure, Ärzte oder z.B. Menschen die Pferde haben bzw. Reiter sind). Ergebnisse können dann nämlich sein: schlanke, gute Prozesse, einheitliches, angepasstes Vorgehen und viele weitere sowohl aus Vermittler- wie auch aus Kundensicht vorteilhafte Merkmale.


    Natürlich müssen Versicherungsmakler von Ihren Interessenten dann sehr viel "Mittun" verlangen, also (klingt blöd, ist aber so) Hausaufgaben geben, die erledigt werden müssen und ohne deren Erledigung es kein Weiterkommen gibt. Das ist nur konsequent, den so kann ein Versicherungsmakler diejenigen filtern, die es ggf. gar nicht so ernst meinen mit dem Abschluss, aber es werden auch diejenigen "gefiltert" (ja, sorry für meine Wortwahl), die z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht versichert werden können (passiert übrigens bei echten Profis vergleichsweise selten). Wir erinnern uns: der Versicherungsmakler erhält nur dann eine Vergütung, wenn es auch zum Vertragsabschluss kommt.


    Nur meine 50 Ct.


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael Schreiber

  • Hallo Herr Schreiber,


    vielen Dank für den eindrucksvollen Bericht zur Situation beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Ich kann es auch knapp zusammenfassen, einer im Dreiecksverhältnis Versicherer, Versicherungsmakler/-Berater und Versicherungsnehmer verliert. Meistens wird es der Versicherungsnehmer sein, wobei ich auch wirtschaftlich ungeschickte Makler erlebt habe.


    Hier liegt m.E. ein systematischer Fehler vor, der deutlich zeigt, dass das existenzielle Risiko Berufsunfähigkeit nicht privatwirtschaftlich gelöst werden kann. Diese Frage ist natürlich nur im politischen Raum zu lösen. Ich würde mir wünschen, dass die dargestellten Praxiserfahrungen in den politischen Entscheidungsprozess mit einfließen.


    Wie Sie schon schreiben, innerhalb des existierenden Systems lässt sich die Problematik ggf. durch Gruppenbildung etwas besser händeln. Auch die Versicherungsnehmer können davon profitieren. Beispiel: Mir wurden vor Jahren eine BU über meinen Berufsverband angeboten, die genau zwei Gesundheitsfragen hatte: Sind Sie aktuell krankgeschrieben? Waren Sie in den letzten x Jahren länger als 4 Wochen zusammenhängend krankgeschrieben? Fand ich damals sehr fair.


    Deshalb als Rat für Alle, die sich mit dem Gedanken Abschluss einer BU tragen: Fragen Sie als erstes bei Ihrem Arbeitgeber, Gewerkschaft, Berufsverband, Verein o.ä. nach. Wenn Sie in das Profil hineinpassen, sind die Angebote meistens nicht schlecht. Pech nur für diejenigen, die darüber nichts finden.


    Gruß Pumphut

  • @Pumphut einerseits ist es natürlich gut wenige Fragen beantworten zu müssen. Gibt es dafür im Vergleich zu "frei" erhältlichen BUs aber irgendwelche Verschlechterungen in den Bedingungen oder Leistungen?


    Auch ich bin der Meinung, dass der Gesetzgeber gefordert ist die BU aus der Privatwirtschaft wieder in die Sozialkassen zu integrieren. Ich empfinde es als große Ungerechtigkeit, dass gerade diejenigen die es sich nicht leisten können in der Realität am häufigsten BU werden.

  • Das Ansinnen, die BU wieder über das SGB VI abzusichern, kann ich gut nachvollziehen.


    Nur wäre die private BU-Versicherung dadurch in den wenigsten Fällen entbehrlich.


    Bei dieser Aussage habe ich vorausgesetzt, dass nur eine Änderung im Paragraphen 240 Absatz 1 SGB VI erfolgt und zwar durch Streichung der Nummer eins ("geboren vor dem 02.01.1961").


    Wenn man sich die Rentenhöhen bei Erwerbsminderung anschaut, dann ergibt sich daraus keine wirkliche Risikoabsicherung.


    Da bedarf es dann einer tiefgreifenderen Reform.

  • Hallo zusammen,


    ich bin 34 Jahre alt und sehr an einer BU interessiert.
    Dazu habe ich mir bei meiner Krankenkasse die Tage eine komplette Übersicht aller Abrechnungen und Diagnosen der letzten 5 Jahre angefordert.


    Ich frage mich jedoch schon eine ganze Zeit lang, ob sich der ganze Aufwand für eine eventuelle Vorabanfrage lohnt, da ich seit ca. 5 Jahren regelmäßig beim Arzt wegen quasi chronischen Schlafschwierigkeiten bin, zudem vor ca. 5 Jahren eine 4-wöchige Reha wegen einer leichten Kyphose (Wirbelsäulenfehlstellung) gemacht habe und vor einigen Monaten an einer Uniklinik wegen immer wieder auftretender Schwierigkeiten mit der Augenhornhaut in Behandlung war.


    Das alles, vor allem die regelmäßigen Besuche in einer psychiatrischen Praxis einschließlich Rezepteinlösungen, werden doch höchstwahrscheinlich sowieso zu einer Ablehnung führen.


    Das wird bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung wahrscheinlich ähnlich aussehen.


    Wie soll ich am besten vorgehen, damit ich wenigstens dennoch einen halbwegs guten Versicherungsschutz erhalte?


    Gibt es ansonsten einen bestimmten Berater, den ihr empfehlen könnt und was kostet so etwas?


    Vielen Dank.

  • @Strelzy


    sehe ich kaum eine Chance - laufende Behandlung


    Damit sind auch diese Zauberlösungen aus dem WIWO-Artikel regelmäßig nicht erreichbar.


    Es gibt, und das würde hier ggf. greifen, auch eine spontane anzeigepflicht, aber nur bei "Arglist".


    Ja, das ist ganz dünnes Eis - eigentlich seriös und sauber nicht zu versichern.

  • Ich möchte mich da jetzt nicht anmelden bei deinem Link. Was ist denn das Argument der FASZ, kannst Du das mal kurz schildern?
    Dass man im Fall des Falles die Rente nicht bekommt, weil die Versicherer blocken? Ich sag mal: Dass man einen kompetenten Anwalt für Versicherungsrecht braucht, wenn man einen Antrag auf Leistung stellt, ist nicht unwahrscheinlich. Siehe auch Rechtsschutzversicherung...

    <sorry, dass ich erst jetzt dazu komme zu antworten.


    Das prinzipielle Argument (mit zahlreichen Zahlen hinterlegt) ist, dass die von den Versicherern gerne zitierte Zahl von "25% werden irgendwann berufsunfähig" mehr oder weniger an den Haaren herbeigezogen ist.


    Die tatsächliche Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden ist in den meisten Berufen sehr viel geringer (so ca. um den Faktor 5-10).


    Auf gut Deutsch: Als Dachdecker sollte man eine BU haben, als Bürohengst darf man das durchaus hinterfragen...

  • Man sollte sich bei jeder Versicherung fragen, ob man im Schadenfall vor dem Ruin steht oder lieber die Risikoabsicherung finanziert. Bei Berufsunfähigkeit ständen die meisten vor dem Ruin. Bei verlorenem Reisegepäck würde kaum einer mit der Wimper zucken.


    Denn wenn der Fall eintritt, bringt einen auch eine Statistik nicht weiter.


    Ich bekomme wegen Vorerkrankung keine BU Versicherung, habe aber ein gesteigertes Risiko berufsunfähig zu werden. Aufgrund diverser Faktoren, starke Ehefrau, extrem sozialer Großkonzern als Arbeitgeber, Geld im Rückhalt, muss ich wegen fehlender BU nicht zittern. Aber würde ich sie kriegen, hätte ich sie vermutlich abgeschlossen.

  • @elijah2807 - es wird immer auch extraschlaue Menschen geben die mit spektakulären Aussagen, die Ihr Bedürfnis nach Aufmerksamkeit auf diese Weise zu befriedigen suchen. Dafür eignet sich ganz besonders in Opposition zu einem Thema zu gehen, was fast schon so selbstverständlich ist wie ein Naturgesetz - gerade dann, wenn Millionen von Menschen betroffen sind und Menschen das Produkt nicht greifen können, weil es halt ein Versprechen ("wenn es Dir so dreckig geht, dass Du nicht mehr arbeiten kannst, zahlen wir Dir ein Ersatzeinkommen") mit vielen Eventualitäten handelt.


    Wenn Sie sich die Mühe machen, meine anderen Beiträge anzuschauen (oder den verlinkten Artikel zu lesen), werden Sie sehen, dass ich eher selten in undifferenzierte "Dagegen"-Haltung gehe, sondern mir (meistens) etwas bei dem denke, was ich schreibe.


    Auch in diesem Fall hat mein Link nix mit extraschlau und spektakulär zu tun, sondern war ein Beitrag zu einer Debatte. Und nur weil Ihnen vielleicht der Inhalt (so Sie ihn denn gelesen haben) nicht passt, heißt das noch lange nicht, dass das kein valider Beitrag zur Debatte ist, wenn eine halbwegs seriöse Zeitung mal den Bleistift spitzt und nachrechnet, ob die Zahlen mit denen die Versicherungswirtschaft wirbt (bzw. Angst machen) denn tatsächlich so stimmen. Denn wenn etwas spektakulär und übertrieben ist, ist es die berühmte "25%-Zahl" der Versicherungen. Soviel zum Thema "kein valider Beweis" - der Artikel enthält mehr Zahlenmaterial als einem die meisten Vermittler, Makler oder Berater jemals zeigen werden...


    Ob ein Versicherungsmakler oder Berater da nun gut oder schlecht von leben kann ist mir ehrlich gesagt herzlich egal.