Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Guten Tag,

    ich habe folgende Fragen zu Berufsunfähigkeitsversicherungen:

    1. Ich habe sowohl eine BU-Versicheurng als auch eine Unfallversicherung.
    Macht es Sinn den Umfang der Unfallversicherung bei Bestehen einer BU-Versicherung anzupassen? Wenn ja, wie?

    2. Ich habe meine BU mit einem 25%-igen Risikozuschlag vor einigen Jahren erhalten.

    Die zugrundeliegenden Krankheiten waren bereits bei Abschluss ausgeheilt, mußten jedoch auf aufgrund der Fristen angegeben werden.

    Macht hier ein Antrag auf Herabsetzung der Prämie nach § 41 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Sinn? Was ist ggf. zu beachten? Wie ist zu verfahren, wenn ein Antrag abgelehnt wurde, obwohl bei heutiger Antragstellung die maßgeblichen Krankheiten nicht mehr im Rahmen der Fristen (5 Jahre) berücksichtigt werden müssten?
    Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    C.M.

  • Hallo C.M.,


    die detaillierten Fragen kann ich leider nicht beantworten, aber ich würde mit Sicherheit mal durch einen Makler ein alternatives Angebot für eine neue BU einholen. Kann gut sein, dass Sie dann einiges an Beiträgen sparen.


    Cheers,
    Elias

  • zu Frage 1: Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherunge sind zwei Paar Schuhe. Am besten man hat beides.
    Die Unfallversicherung beschränkt sich - wie der Name schon sagt - auf Versicherungsschutz bei Unfällen.
    Hier ist eine bleibende Invalidität erforderlich. Wenn diese vorliegt, gibt es eine Leistung aus der sog. "Gliedertaxe".
    Dies bedeutet, dass die Leistung bei Verlust eines Daumens geringer ist, als bei Verlust eines ganzen Armes usw.


    Auf die Berufsfähigkeit kommt es nicht an. Ein "Schreibtischtäter" kann vielleicht auch ohne linke Hand arbeiten und genau so leistungsfähig sein, wie mit beiden Händen. Er würde aus seiner Unfallversicherung eine Leistung erhalten. Aus der BU-Versicherung erhielte er nichts.


    Andererseits sind Unfälle nur eine kleine Teilmenge der Ursachen, die zu dauerhafter Berufsunfähigkeit führen. Schwere Krankheiten bis zu psychischen Leiden machen hier weit mehr Fälle aus. Diese sind über die Unfallversicherung nicht versichert - hingegen durch die BU schon.


    Ausserdem zahlt die BU eine Zeitrente. Der Versicherte erhält also monatlich eine Leistung. Bei der Unfallversicherung sind Renten hingegen ungebräuchlich. Hier wird meistens eine einmalige Kapitalleistung gezahlt.


    Die BU-Rente kann später wieder eingestellt werden, wenn sich der ehemals Berufsunfähige soweit in seiner neuen Situation eingerichtet hat, dass er nicht mehr zu mehr als 50 % in der Leistungsfähigkeit gemindert ist. Dann hört die BU-Rentenzahlung auf, was viele BU-Versicherte gar nicht verstehen wollen.


    Bei der Unfallversicherung heißt es hingegen: "gezahlt ist gezahlt". Sollte sich der Invaliditätsgrad im Laufe der Jahre doch noch verbessern, muss der Versicherte nichts zurückerstatten.


    Daraus wird ersichtlich, dass eine Unfall- und eine BU-Versicherung nur wenig miteinander zu tun haben.
    Einzig wenn ein Unfall zu dauernder Invalidität und diese wiederum zu einer mindestes 50-%-tigen Minderung der beruflichen Leistungsfähigkeit führt, dann zahlen beide Versicherungen. Übrigens unabhängig voneinander.


    Zu Frage 2: Einen Antrag können Sie immer stellen. Das kostet nichts. Eventuell bringen Sie den Zuschlag weg.

  • neben den im Artikel genannten Abschlußwege, gibt es eine Reihe unabhängiger Vergleichsmöglichkeiten z.B. über Franke & Bornberg oder Morgen&Morgen, die sind jedoch nicht abschlußorientiert, sondern hier geht es um den inhaltlichen Vergleich der Bedingungen ... ein Makler in der Nähe hilft gerne ...

  • In Ihrem Artikel steht "In den ersten fünf Jahren Ihres Berufslebens sind Sie gar nicht abgesichert, da eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erst nach dieser Zeit gewährt wird."


    Bedeutet das, dass Berufsangänger, sollten Sie berufsunfähig werden und keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, überhaupt nicht abgesichert sind? Oder greift dann wenigstens Hartz IV o.ä.?

  • In Ihrem Artikel steht "In den ersten fünf Jahren Ihres Berufslebens sind Sie gar nicht abgesichert, da eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erst nach dieser Zeit gewährt wird."


    Ich weiß jetzt nicht, wo Sie das gelesen haben. Es ist allerdings sachlich falsch.


    Richtig ist, dass der Versicherungsschutz eingeschränkt ist. Es gilt jedoch die sog. "fiktive Wartezeiterfüllung", wenn der Versicherte aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erwerbsgemindert wird (§ 53 Abs 1 Nr. 1 SGB IV).


    Für diesen Versicherungsschutz ist ausreichend, dass der Versicherte überhaupt versicherungspflichtig beschäftigt ist.
    Er ist daher auch als Berufsanfänger ab dem ersten Tag seiner Berufstätigkeit oder Ausbildung versichert.


    Sollte er jedoch in der Freizeit (im häuslichen Bereich, im Urlaub, beim Sport) zu Schaden kommen, besteht kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung während der ersten fünf Jahre.


    Ein Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen bzw. Leistungen der Grundsicherung besteht allerdings IMMER.


  • Hallo muc,


    danke für die Antwort! Ich hatte das unter http://www.finanztip.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/ (rechter Kasten etwa in der Mitte des Artikels) gelesen. Wie ist diese Aussage dann zu bewerten?

  • Guten Moregn,


    wie muc sagt:
    - sie werden BU wegen Arbeitsunfall oder Berufskrankheit = Es gilt die Wartezeit als erfült und sie erhalten Erwerbsunfähigkeitsleitungen
    - sie werden in den ersten 5 Jahren aufgrund privater Ereignisse BU = die gesetzliche Erwerbsunfähigkeit greift nicht, aber Hartz 4

  • Mal ne andere Frage:
    Ich habe seit vielen Jahren zwei BU-Verträge bei der Nürnberger, den zweiten hatte ich als Aufstockung des ersten mal gemacht.
    Beruflich bin ich kaufmännischer Angestellter in einer Softwarefirma. Ich habe mir schon ein paar Mal überlegt, ob ich meine BU nicht aufgeben soll, da es praktisch keine Erkrankung gibt, aufgrund derer ich meinen Job nicht mehr machen könnte - selbst im Falle dass ich mit dem Rollstuhl zur Arbeit erscheine, könnte ich meine Tätigkeit noch problemlos bewältigen. Bei uns arbeitet sogar ein blinder Programmierer...


    Mich würde interessieren, wie andere hier im Forum und die FT-Redaktion das sehen? Soll ich meine Versicherung trotzdem behalten (Alter 46 Jahre, Kosten ca 135 Euro mtl.) ?

  • Hallo muc,


    danke für die Antwort! Ich hatte das unter http://www.finanztip.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/ (rechter Kasten etwa in der Mitte des Artikels) gelesen. Wie ist diese Aussage dann zu bewerten?


    Diese Aussage ist als oberflächlich - und damit im Endeffekt als falsch - zu bewerten.
    Auch Finanztip-Redakteure sind nur Menschen - und machen Fehler.


    Weshalb sie diesen Hinweis nicht längst korrigiert haben, weiß ich nicht.
    in 2015 schaffen sie es jetzt auch nicht mehr - aber neues Jahr bedeutet auch "neue Chancen"!


    Einen guten Rutsch wünsche ich Ihnen und allen anderen Lesern dieses Forums!

  • iRene:
    Ihre Frage ist nicht so leicht zu beantworten. Sie dürfen sich nicht nur unfallbedingte Ausfälle vor Augen halten, sondern müssen auch an schwere Krankheiten wie Krebs, Multiple Sklerose, Nierenversagen oder Depressionen denken.


    Andererseits: Mit 46 Jahren sollten Sie bereits "aus dem Gröbsten raus" sein.
    Stellen Sie sich ehrlich die Frage, wie Ihre Situation wäre, wenn Sie morgen krankheitsbedingt nicht mehr arbeiten könnten.
    Was haben Sie an gesetzlichen Rentenansprüchen? Wie hoch ist Ihr Vermögen? Welche unabdingbaren laufenden Kosten haben Sie?


    Wenn Sie diese Fragen sich selbst beantworten, werden Sie selbst zu der Erkenntnis kommen, ob Ihre BU-Versicherung noch notwendig ist oder ob Sie bereits auf diesen Schutz verzichten können.

  • Hallo zusammen


    Meine Frage ist, ob der Monatsbeitrag mit dem Alter zunimmt - wie im PKV? Ich wieß der Preis erhöht sich nach der "Dynamic" - aber ist es so auch wegen Alter? Anders gesagt: vorausgesetzt, es gibt keine "Dynamic" - bleibt der Monatsbeitrag derselbe?


    Dankeschön!

  • @Albatross


    Hallo, beschäftige mich momentan auch mit diesem Thema. Der Beitrag, der nach Antragsstellung ausgewiesen wird gilt i.d.R. als garantierter Beitrag für die Beitragszahlungsdauer. Nehmen Sie also keine Dynamik wahr, zahlen Sie auch nur diesen Betrag. Hier droht allerdings der Geldwertverlust (mit Hinblick auf Kaufkraft) ihre Leistungsrente zu schmälern. Ich werde die Dynamik wahrnehmen (3%) und in den "fetten" Jahren jährlich nutzen, wenn es finanziell mal nicht so läuft können Sie konsekutiv bis auf zwei mal auf die jährliche Dynamik verzichten und so die Erhöhung der Beiträge steuern.


    MfG

  • @Albatross


    Hallo, beschäftige mich momentan auch mit diesem Thema. Der Beitrag, der nach Antragsstellung ausgewiesen wird gilt i.d.R. als garantierter Beitrag für die Beitragszahlungsdauer. Nehmen Sie also keine Dynamik wahr, zahlen Sie auch nur diesen Betrag. Hier droht allerdings der Geldwertverlust (mit Hinblick auf Kaufkraft) ihre Leistungsrente zu schmälern. Ich werde die Dynamik wahrnehmen (3%) und in den "fetten" Jahren jährlich nutzen, wenn es finanziell mal nicht so läuft können Sie konsekutiv bis auf zwei mal auf die jährliche Dynamik verzichten und so die Erhöhung der Beiträge steuern.


    MfG


    Dazu wäre noch anzumerken, dass das nur für die Bruttobeiträge und nicht für die Zahlbeiträge nach Verrechnung der Überschüsse gilt.

  • Hallo,
    ich habe eine Frage bezüglich BU und Ausland. Beruflich könnte bei mir ein Umzug mit Arbeitsverhältnis in der Schweiz oder Amerika in den nächsten Jahren anstehen. Kann man die in Deutschland abgeschlossenen BU-Versicherung und lohnt sich dies auch?
    Freundliche Grüße

  • Hallo,
    ein kurzer Hinweis zur "Dynamik" bei der BU-Vers.
    Durch die Erhöhung des Beitrags erhöht sich auch die Leistung(Rente).
    Diese Erhöhung muß der Versicherer ohne Gesundheitsprüfung annehmen
    und dies jedes Jahr,also auch dann wenn man zwischenzeitlich die Diagnose
    einer schweren Erkrankung bekommt.Daher sollte man bei Vertragsabschluß m.E.
    eine Dynamik vereinbaren.Bei einer individuellen Erhöhung der Rente ist eine Gesundheitsprüfung
    angesagt und eine Ablehnung durch den Versicherer ist möglich.
    trumpet

  • Hallo FT-Team,


    DARF man die BU Rente auch höher als 80% des Nettoeinkommens wählen?
    Von den Versicherern höre ich immer das wäre nicht zulässig. Sie verweisen dabei auf das Bereicherungsverbot.
    Allerdings habe ich auch schon gelesen, dass das BV nur für Sach- und nicht für Summenversicherungen gelte.
    Wie sehen Sie das?


    LG klappmeter

  • Hallo,
    nach meinem Wissen gilt das Bereicherungsverbot gem § 200 VVG nur noch für die Krankenvers.
    Sollte im Leistungsfall die BU Ihre einzige Absicherung sein, können Sie m.E.auch 100% versichern.
    Dies sollten Sie aber mit dem Versicherer abstimmen.
    Gruß
    trumpet

  • Liebe Forumsmitglieder,


    zunächst ein herzliches Hallo an die Community, ich bin neu hier.


    Bin bisher immer nur Mitleserin des informativen Newsletters und Internet-Angebots (herzlichen Dank dafür!) und habe mich jetzt registriert, da ich auf Tipps hoffe, die uns bei einer Entscheidung helfen könnten. Habe erst heute entdeckt, dass es hier auch ein Forum gibt.


    Ich (und meine noch studierende Tocher, Abschluss 3/2017) haben eigentlich schon seit Jahren vor, eine BU-Versicherung für sie abzuschließen. Allerdings ist diese ja nicht gerade günstig und Zeitungsberichte der letzten Tage machen wirklich keinen Mut zum Abschluss:



    Grüne sehen Berufsunfähigkeitsversicherung gescheitert
    http://www.welt.de/finanzen/ve…icherung-nicht-zahlt.html



    Irgendwie lässt uns das seit Jahren zögern, da man ungern viel Geld zahlt, dann im Falle eines Falles in einen langwierigen Rechtsstreit mit der Versicherung treten muss, um am Ende im Regen stehen gelassen zu werden.


    Diese ganzen Unterlagen von Ärzten einzufordern, ist sehr mühsam - und manche Ärzte wollen das, was sie in ihrer Kartei geschrieben haben, gar nicht rausgeben. Wie soll man dann korrekt im BU-Fragebogen antworten, wenn man gar nicht weiß, was da über einen geschrieben steht? Manche Ärzte scheinen auch dramatischere Diagnosen zu vermerken, damit sie höhere Behandlungskosten abrechnen können. Ich selbst habe bei einem Arzt mal vom Monitor den dort vermerkten Bericht gelesen und war sehr erstaunt, da meine Sportverletzung auch nach Aussage des Arztes nicht schlimm war, was allerdings in dem Bericht ganz anders dargestellt war... Die K-Versicherungen helfen einem da auch nicht weiter, ich habe versucht, von ihnen die Infos einzuholen, ging aber auch nicht. Man kann im Zweifel also gar nicht korrekt antworten, da man nicht weiß, was behandelnde Ärzte über einen vermerkt haben.


    Frage:
    Würdet ihr noch warten, ob sich an den Regelungen demnächst etwas zum Besseren (für den Kunden) verändert und dann abschließen?
    Und wenn nicht, wie würdet ihr vorgehen, um die in dem Welt-Beitrag geschilderten Risiken zu vermeiden?


    Bin wirklich etwas ratlos, aber aussitzen hilft ja auch nicht weiter...


    Herzlichen Dank im Voraus für ein paar Tipps, die vielleicht Entscheidungshilfe geben können.
    :)

  • Hallo sylla,
    habe Ihre Ausführungen mit Interesse gelesen,empfehle Ihnen trotz aller Probleme eine
    BU für Ihre Tochter abzuschließen.Bevor Sie dies tun ist aber eine Rechtsschutzvers,die
    evtl Streitigkeiten pp.mit dem BU Versicherer abdeckt ebenfalls dringend zu empfehlen.
    Diese RS Vers sollte bereits mind.3 Monate vor der BU Vers bestehen,wobei zu beachten ist,
    daß der Versicherungsfall für die RS Versicherer sollte es sich um Streit wegen der vorvetraglichen
    Anzeigepflicht handeln,der Tag wann der Antrag unterschrieben wurde maßgeblich ist.Von diesem
    Datum ist die 3 monatige Frist zu berechnen.
    Wenn Sie den Ärzten mißtrauen wegen falscher Diagnosen pp sollten Sie über die Krankenvers oder
    bei den Ärzten direkt Patientenquittungen einfordern,die auch die Diagnosen enthalten
    trumpet