Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Hallo @derverbraucher
    bevor Sie sich für diese Erwerbsunfähigkeitsvers.der Generali entscheiden,empfehle ich Ihnen die
    entsprechenden Vers.Bedingungen genau zu lesen wie die Generali die Erwerbsunfähigkeit definiert.
    Üblicherweise ist diese Erwerbsunfähigkeit nicht mit der in der gesetzlichen Rentenvers identisch.
    In der RechtsschutzVers gibt es ab Vers.Beginn eine 3 monatige Wartezeit bevor Vers.Schutz besteht.
    Angenommen durch einen schweren Unfall stellenSie einen Leistungsantrag auf die versicherte Erwerbsunfähigkeits-
    rente aber die Generali will nicht zahlen.Der RS Versicherer bietet erst nach Ablauf der 3 monatigen Wartezeit
    Vers.Schutz.
    Da die EU noch schwerer als die BU nachzuweisen ist sollten Sie auch m.E.dringend eine RS abschließen.
    trumpet

  • Hallo @trumept,


    herzlichen Dank für den Rat!


    Habe ich das richtig verstanden: Man soll die Rechtsschutzversicherung nur deshalb 3 Monate vor einer EU oder BU-Vers. abschließen, weil es möglich sein könnte, dass direkt nach Vertragsunterzeichnung eine Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit entstehen könnte.


    Sollte man jedoch erst ein halbes Jahr nach Abschluss einer EU-Versicherung eine Rechtsschutz-Vers. abschließen und dann wiederum 2 Jahre später erwerbsunfähig werden, dann spielt das keine Rolle, oder? Dann würde doch die Rechtsschutzversicherung trotzdem einspringen - auch wenn man sie erst nach der EU-Vers. abgeschlossen hat?


    @Redaktion finanztipp: Sollte trumpet Recht haben, dass eine Rechtsschutzverischerung unbedingt vor Abschluss einer EU-Versicherung bestehen sollte - sollten Sie das nicht lieber auf Ihre Info-Seite dazu schreiben? Das ist dann ja sehr wichtig


    Besten Dank für die Hilfen und viele Grüße

  • @Franziska


    herzlichen Dank für den Link!


    Wenn ich das richtig verstanden habe, dann muss man eine Rechtsschutz-Vers. 3 Montae vorher abschließen wegen der vorvertragilichen Anzeigepflicht, die leicht einmal beanstandet werden kann.


    Wenn jetzt aber die Generali nur zwei Gesundheitsfragen stellt, die man definitiv und völlig zweifelsfrei beantworten kann - dann braucht man doch keine Rechtschutzversicherung vorher mit einer 3 Monatsfrist abschließen, oder?


    (Die Fragen sind: "Besteht bereits Erwerbsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit?" und "Wurde bereits ein Antrag auf Versicherungsschutz gegen Erwerbsminderung/-unfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit abgelehnt?")


    Beste Grüße und danke

  • Die Rechsschutzversicherung greift nur bei Sachverhalten, die in den Versicherungszeitraum fallen. Sollte im Nachhinein also doch mal Zwist wegen der Gesundheitsfragen - so straightforward sie scheinen mögen - auftreten, wäre das abgesichert. Fängt die RSV erst später an, wären die nicht mitversichert.


    Eine gute Frage also, die wir nicht 100 %ig beantworten können (die Einschätzung der eigenen Risikobereitschaft fällt schon schwer). Bei tiefergehenden Rückfragen empfehlen wir grundsätzlich die individuelle Fachberatung durch einen versierten Experten.

  • Hallo,


    meine Frage betrifft einen Spezialfall: mein Freund und ich (er Architekt, ich Ärztin) sind beide über unsere jeweiligen Kammern Beruftsunfähigkeits-versichert. Seit meinem Examen werde ich immer wieder von Versicherungsmaklern kontaktiert, die mir eine BU verkaufen möchten mit dem Argument, die Absicherung über die Kammer sei nicht ausreichend. Stimmt das?


    VG

    Hallo @Laura123,


    zum Thema Versorgungswerke kann man schon auch hier etwas schreiben. Ich weiß nicht warum man hier einfach auf diese Stellen verweist. Dann könnte man ebenso sagen: "Warum stellt Ihr hier Fragen zur Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVBund)? Das kann man die doch auch direkt stellen..." Und in der Tat, da gibt es Beratungsstellen in den meisten größeren Städten. Nicht so bei den Versorgungswerken.


    Es gibt jedoch schon auch Unterschiede von Versorgungswerk zu Versorkungswerk. Die Bayerische Ärzteversorgung hat nicht die gleichen Wortlaute wie z.B. die VA Tübingen (VersWerk in BaWü). Zumeist gilt aber in den Versorgungswerken folgendes:
    Hauptaufgabe des Versorgungswerks ist die Sicherung der Altersrenten. Man kann das auch anhand von Zahlen sehr gut belegen. Die jährlichen Versorgungsbriefe sind oft als PDF im Netz abrufbar und können ohnehin vom eigenen Träger angefordert werden. Nimmt man die Zahlen, kann man schon sehr gut erkennen das wenig für BU-Renten gezahlt wird, aber sehr viel für Altersrenten, aber auch für Witwen- und Waisenrenten.


    Vorteile der BU vom Versorgungswerk:
    - Man ist als Architekt, Anwalt, Steuerberater, Arzt, etc. versichert und unterliegt nicht wie bei der DRVBund generell einer abstrakten Verweisung.
    - Die BU-Renten sind vergleichsweise hoch. Mitglieder der DRVBund müssen hingegen ohne private Absicherung oft noch "aufstocken"


    Nachteil, v.a.:
    - man muss zumeist zu 100% berufsunfähig sein, d.h. ein Arzt darf überhaupt keiner anderen ärztlichen Tätigkeit mehr nachkommen können, das ist aber im Zweifel sehr schwer hinzubekommen und es reicht bei solchen Entscheidungen üblicherweise die blanke Möglichkeit, dass man ja noch als Ärztin/Arzt arbeiten können. Die Stelle/den Arbeitgeber der das mitmacht verschafft Dir aber nicht das Versorgungswerk, die muss man selbst finden.


    Das ist nur ein kurzer Abriss es gibt noch wesentlich mehr zu berichten hier.


    Hilfreiche Links zum Thema BU im Versorgungswerk:
    http://www.aerzteversorgung.eu…portal/baev/de/index.html
    www.bwva.de/profil.html
    www.abv.de


    Ein Extra-Tipp:
    Mütterrente - immer daran denken, dass sich auch Pflichtversicherte in Versorgungswerken, die 3 Entgeltpunkte pro Kind bei der Deutschen Rentenversicherung Bund sichern können. Das sind in der Rente nachher viele tausend Euro extra.


    Schöne Grüße aus Freiburg,
    Michael

  • @Franziska


    herzlichen Dank für die rasche Antwort!


    Verstehe ich das richtig, dass ich dann bis zur Pensionierung bei ein und derselben Rechtsschutzversicherung bleiben muss? Denn würde ich sie sagen wir einmal in ein paar Jahren wechseln, läge der Abschluss der EU-Vers.ja weit vor dem Abschsluss der neuen Rechtsschutz-Vers.


    eine zweite Frage noch: erwebsunfähig meint ja nicht, dass man mal ein paar Wochen krankgeschrieben war und dann wieder angefangen hat zu arbeiten, oder?


    Danke für die Antwort und beste Grüße

  • Nachdem Franziska hier normalerweise keine fachlichen Fragen beantwortet, versuche ich es:


    ad 1) nein, du kannst wechseln. Die Vorversicherung wird üblicherweise angerechnet. Das steht üblicherweise im § 4a der ARB:


    (1) Sofern im Versicherungsschein nichts anderes vereinbart ist, besteht abweichend von § 4 Abs. 5 Anspruch auf Rechtsschutz, wenn
    a) eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, in die
    Vertragslaufzeit eines Vorversicherers fällt und der Verstoß gem. § 4 Abs. 1 e) und f) erst während der Vertragslaufzeit des
    Versicherungsvertrages eintritt;
    b) der Rechtsschutzfall in die Vertragslaufzeit eines Vorversicherers fällt und der Anspruch auf Rechtsschutz später als drei Jahre nach Ende der Vertragslaufzeit eines Vorversicherers gegenüber der AUXILIA geltend gemacht wird;
    c) eine Aufklärung, Belehrung oder Beratung über ein Recht anlässlich eines Vertragsabschlusses, die vor Beginn des Versicherungsschutzes vorgenommen wurde, in die Vertragslaufzeit eines Vorversicherers fällt und die Ausübung des Rechts (z.B. Widerruf) und der Verstoß gem. § 4 Abs. 1 f) erst während der Vertragslaufzeit des Versicherungsvertrages eintritt;
    d) im Steuer-Rechtsschutz (§ 2 e) die tatsächlichen oder behaupteten Voraussetzungen für die der Angelegenheit zu Grunde
    liegende Steuer- oder Abgabefestsetzung während der Laufzeit des Vorversicherers eingetreten sind oder eingetreten sein
    sollen und der Verstoß gem. § 4 Abs. 1 e) erst während der Vertragslaufzeit des Versicherungsvertrages eintritt;


    allerdings in den Fällen a) - d) nur dann, wenn bezüglich des betroffenen Risikos lückenloser Versicherungsschutz besteht. Besteht lückenloser Versicherungsschutz, entfällt eine vereinbarte Wartezeit.


    ad2) Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn der Betroffene aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (mindestens sechs Monate) nicht in der Lage ist, eine Tätigkeit unter den normalen Bedingungen des Arbeitsmarktes im Umfang von mindestens drei Stunden täglich auszuüben.

  • trumpet: Ja, das ist mir bewusst, aber trotzdem vielen Dank für den Hinweis


    Oekonom: Herzlichen Dank noch einmal für die ausführlichen Hinweise! Sie sind wirklich eine echte Hilfe!
    Ich muss jedoch gestehen, dass ich diese Beispiel Paragrafen nicht ganz verstehe - sie sind ja echt schwurbelig und verklausuliert geschrieben.
    Heißt das vom Prinzip her, wenn ich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen will:


    1. Ich schließe eine Rechtsschutz-Vers. ab
    2. Nach 3 Monaten schließe ich eine EU-Vers. ab
    3. Ich kann irgendwann später eine neue Rechtsschutz abschließen und die alte kündigen, wenn ich dafür sorge, dass die neue Rechtsschutz nahtlos an die alte anschließt vom Geltuungszeitraum her. Und nur dann wird die neue auch bei etwaigen Streitigkeiten mit der EU-Vers. um Anzeigepflichten einspringen


    Ich hoffe ich habe das so richtig verstanden?#


    4. Noch eine Frage: Muss ich auf irgendetwas achten beim Vertragsabschluss mit der neuen Rechtsschutz, also der potenziell zukünftigen, damit sie auch für ältere Angelegenheiten einspringt? (wie die Anzeigesachen mit der EU Versicherung)


    Gang herzlcihen Dank noch einmal für Ihre Zeit und Hilfen!

  • Liebe Community,


    hier ein paar zusätzliche Denkanstöße zum Thema Rechtsschutzversicherung und Arbeitskraftabsicherung.


    Soweit ich erkennen kann, wurde in der Diskussion hier im Forum als auch in der Abhandlung von finanztip etwas wichtiges außen vor gelassen.


    Gemeint ist: die sogenannte Fol­ge­e­reig­nis­theo­rie sowie die Ein­jah­res­re­ge­lung


    Fol­ge­e­reig­nis­theo­rie:
    - Wenn ein Versicherer nach Folgeereignistheorie leistet, wird er auch dann zahlen, wenn die den Anspruch begründende Ursache zwar vor Vertragsschluss liegt, der Schaden aber erst später eintritt.



    Einjahresregelung:
    Gewöhnlich - und darauf stellt ja die ganze Diskussion rund um die Rechtsschutzversicherung in Kombination mit der Erwerbsunfähigkeits-/Berufsunfähigkeitsversicherung ab - ist immer der erste Rechtsschutzfall der entscheidende, wenn mehrere ursächlich sind. Es gibt Versicherungen, die Rechtsschutzfälle außer Betracht lassen, die länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes liegen.



    Nur mal so: Es gibt ja auch Menschen, die schon eine EU- oder BU-Versicherung haben und noch keine Rechtsschutzversicherung. Und ich kann nur immer wieder darauf hinweisen, dass es ziemlicher Mumpitz ist, den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung (fast) ausschließlich mit EU und BU zu begründen.
    Das individuelle Risiko der meisten BU-/EU-Versicherten liegt deutlich unter 10%, dass Sie irgendwann einmal vom Leistungsfall betroffen sind. In ca. 60% der Fälle dieser Fälle leistet der Versicherer anstandslos und für den Rest besorgt Ihr Euch eine Rechtsschutzversicherung für durchschnittlich ca. 5.000 Euro Beitrag bis zum Ende Eurer Erwerbstätigkeit??
    Das ist Wahnsinn! Deshalb auch an der Stelle nochmal der Aufruf dringend auch auf die weiteren Leistungsbereiche zu achten, denn in weit über 90% der Rechtsschutzfälle, die Euch im Leben mal begegnen werden, geht es nicht um BU oder EU.
    Neben den Leistungen ist auch Hintergrundwissen nicht verkehrt. Die Beiträge in der Rechtsschutzversicherung kennen nur eine Richtung (Norden und das deutlich über der Inflationsrate) und das wird auch in Zukunft der Fall - insbesondere dann, wenn Deutschland weiter in Richtung amerikanische Verhältnisse strebt. Wenn Euch also ein Versicherer begegnet mit heute wahnsinnig gutem Preis-/Leistungsverhältnis sagt das regelmäßig rein garnichts (positives) aus.


    Schöne Grüße,
    Michael


    ---
    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und
    Finanzanlagenfachmann
    in Freiburg im Breisgau

  • Hallo zusammen,


    Ich habe eine BU Versicherung bei der Aachen Münchner und habe mich leider vorher zu wenig informiert.


    Heute habe ich im Blog von Sven Henning gelesen, dass die Vertragsbedingungen eher schwammig formuliert sind und nachteilig für den Versicherten ausgelegt werden könnten.


    Sein Beispiel:


    " [...] Leistungen aus der Versicherung werden bei folgenden Ereignissen/ Auslösern nicht erbracht (Quelle: §6 Abs. 2)



    • BU durch innere Unruhen, falls der Versicherte auf Seiten der Unruhestifter war
    • BU durch Strahlenereignisse, Kernenergie
    • BU durch vorsätzliche Herbeiführung oder strafbarer Versuch eines Verbrechens oder Vergehens
    • BU durch atomare, biologische oder chemische Waffen

    [/quote]Dabei ist leider auch der Straßenverkehr nicht eingeschlossen. Andere Unternehmen verwenden hier deutlich verbesserte Formulierungen und dort heißt es zum Beispiel bei der Alten Leipziger (BV10) Berufsunfähigkeitsversicherung:
    „c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch den Versicherten. Verkehrsdelikte und fahrlässige Verstöße sind von diesem Ausschluss nicht betroffen;“ [...] "
    [/quote]


    Meine Situation ist so, dass ich jährlich ca. 40 000 km auf dem Weg zur Arbeit verbringe. Daher wäre es mir sehr wichtig gerade im Falle von einem Verkehrsunfall BU mäßig abgesichert zu sein.


    Kann ich in diesem Fall mit der Checkliste den Vers.Berater zu einer konkreten Aussage bzgl. "BU-Rente nach Verkehrsunfall" bewegen. Und ist diese Checkliste auch rechtskräftig für den fall, dass es doch zu genau diesem Szenario kommt?


    Für Antworten und Tipps wäre ich sehr dankbar!


    Habe in den letzten Tagen Dank Ihrer Website sehr viel dazu getrennt. Vielen Dank dafür!! :)

  • Kann ich in diesem Fall mit der Checkliste den Vers.Berater zu einer konkreten Aussage bzgl. "BU-Rente nach Verkehrsunfall" bewegen. Und ist diese Checkliste auch rechtskräftig für den fall, dass es doch zu genau diesem Szenario kommt?


    Die Versicherung bei der Aachen Münchener haben Sie bei einem sogenannten Vermögensberater (kein geschützter Begriff, so darf sich jeder nennen) der DVAG abgeschlossen. Es darf bezweifelt werden, dass der weiterhelfen wird.


    Auf eine Checkliste, die nicht von der Versicherung bestätigt wurde, würde ich mich keinesfalls verlassen. Der Versicherungsvertrag kommt immer zwischen Ihnen und der Versicherung zustande. Wenn Sie also im Nachhinein eine Verbesserung Ihrer Versicherungsbedingungen wünschen, müssen Sie oder eine Sie gegenüber der Versicherung vertretende Person mit der Versicherung eine Änderung verhandeln. Als vertretende Personen kommen in Frage: Anwalt oder in vielen Fällen passender, ein Versicherungsberater nach §34e GewO - beide vertreten Sie gegen ein zuvor zu vereinbarendes Honorar.


    Schöne Grüße,
    Michael


    ---
    Michael Schreiber
    Versicherungsmakler und
    Finanzanlagenfachmann
    in Freiburg im Breisgau

  • Fragen an Michael Schreiber: Folgeereinistheorie, Einjahresregelung


    @Michael Schreiber (Ihr Kommentar vom 31.5.16):


    Herzlichen Dank für die ausführliche Erklärung! Das mit den 5000 Euro ist natürlich ein Argument, dass bei der Kosten-Nutzen-Rechnung unbedingt bedacht werden sollte


    Sie sprechen von zwei Fachbegriffen: "Folgeereignistheorie" und "Einjahresregelung". Sie schreiben, was diese für Konsequenzen haben, jedoch nicht, was sie genau bedeuten (oder ich verstehe es nicht ganz, weil mir als Laie das Vorwissen fehlt und allgemein die Kenntnis versicherungstechnischer Fachbegriffe)


    Ich hätte deshalb noch ein paar Anschlussfragen an Sie:


    Zur "Folgeereignistheorie"
    Eine Frage vorab:
    a) Was genau ist die Folgeereignistheorei?


    Zu den Konsequenzen der Folgeereignistheorie: Habe ich das richtig verstanden:


    b)Bei der "Folgeereignistheorie" wird die Leistung einer Rechtsschutzversicherung auch dann fällig, wenn man 20 Jahre vor ihrem Abschluss die Gesundheitsfragen für eine EU/BU-Versicherung bei dem jeweilien Anbieter eingereicht hatte?


    c) Und die Rectsschutzversicherung leistet selbst dann, wenn man vorher noch nie eine andere Rechtsschutz-Police besessen hat? Oder seit dem Abschluss der EU/BU-Versicherung mal ein paar Jahre zwischendurch keine besessen hat, oder aber bei Abschluss der EU/BU-Police keine Rechtsschutzpolice hatte?

    Zur "Einjahresregelung":
    d) Ich glaube, wir Laien verstehen nicht, was "Rechtsschutzfall ursächlich" bedeutet.
    Was genau bedeutet die Einjahresregelung? Könnten Sie das ohne Fachvokabular erklären?


    Ganz herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

  • Hallo zusammen,


    ich spiele gerade mit folgendem Gedanken, bin mir jedoch gar nicht sicher obs funktioniert:


    Ich habe 2001 eine BU abgeschlossen, 1.500 DM (garantiert 1.071,50 DM), Leistungs bei Todesfall 15.000 DM -> monatl. rd. 24 Euro!
    M.E. ist die im Leistungsfall zu erwartende Leistung zu gering, so dass ich noch etwas an Absicherung benötige.


    Handelt es sich bei einer BU auch um eine Lebensversicherung (steht auf dem Versicherugsschein), welche aufgrund fehlender Widerrufsbelehrung noch widerrufen werden kann? Die Widerrufsbelehrung ist defintiv falsch.


    Wenn ja, ist es sinnvoll zu widerrufen und eine neue BU abzuschließen. Hier bekomme ich für rd. 30 Euro eine monatl. Absicherung von 1.500 Euro.


    Kann mein Gedankengang nachvollzogen werden oder ist es totaler Quatsch?


    Vielen Dank!


    VG
    smicer

  • Hallo @smicer


    ich würde den seit 2001 bestehenden Vertrag keinesfalls aufheben.Sie können doch bei
    einer anderen Gesellschaft die fehlende Leistung versichern.Wichtig ist natürlich,daß es
    keine gesundheitlichen Probleme gibt.Sollten Sie dies tun ist im Antrag der neuen Gesellschaft
    der bestehende Vertrag anzugeben.


    Gruß
    trumpet

  • Hallo @trumpet


    Vielen Dank für die Rückmeldung.


    Der Gedanke ist ja der, dass ich durch den Widerruf recht viel meiner gezahlten Beiträge zurück bekomme. Diese könnte ich zB in die private Altersvorsorge stecken und für gerade mal 5 Euro mehr im Monat bekomme ich eine BU die die Versorgungslücke wirklich schließen kann.


    VG
    smicer