Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Hallo Franziska,


    ist es ratsam, eine Berufsunfähigkeitsversicherung UND eine Grundabsicherungs-Versicherung als Ergänzung abzuschließen? Oder behindern sich beide Versicherungen gegenseitig im Leistungsfall?

  • Wahrscheinlich ist "Grundfähigkeitsversicherung" gemeint.
    Hier die Erläuterung: Grundfähigkeitsversicherung


    Behindern tun sich die Versicherungen im Leistungsfall nicht.
    Allerdings sind Fälle denkbar, in denen zwar noch die Grundfähigkeiten beherrscht werden - aber trotzdem bereits Berufsunfähigkeit vorliegt. Insoweit ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der qualifiziertere (und teurere Schutz).


    Allerdings dürfte es über den Fähigkeiten-Katalog der Grundfähigkeitsversicherung im Leistungsfall weniger Streit geben, als über die Frage ob Berufsunfähigkeit vorliegt.


    Ferner dürfte die Gesundheitsprüfung bei der Grundfähigkeitsversicherung einfacher sein als bei der BU.


    Wer beides abschließen will, muss darauf achten, dass er im Fall des doppelten Leistungsfalles (also BU-Fall plus Grundfähigkeitsfall) nicht mehr versichert hat, als sein Einkommen als gesunder Mensch war.

  • Hallo Franziska,
    dank MUC weiß ich jetzt die richtige Bezeichnung: ich meinte in meiner vorigen Frage: Grundfähigkeitsversicherung.


    Hallo MUC,
    vielen herzlichen Dank für die Antwort! Hat mir schon mal sehr geholfen!


    Ich glaube aus finanziellen Gründen eher zur Grundfähigkeitsversicherung zu tendieren, da ich 48 Jahre jung und in der Gastronomie/Hotelbranche beschäftigt bin. In diesem Fall sind die BU - Beiträge dann schon recht teuer.


    Gruß, Briga

  • Hallo,


    ich habe ein Angebot für eine BU erhalten (Würtembergische).
    Können Sie mir grundlegend sagen, wie hoch der monatliche Beitrag für unten stehende Eckdaten ungefähr sein soll?
    Ich lese hier bei Vergleichsdaten immer etwas von 30-40 Euro monatlichen Beitrag bei rennomierten Versicherungsgesellschaften mit 5 Sternen. Da erscheint mir mein erhaltenes Angebot viel zu hoch (ich bin 31, kaufmännischer Angestellter 100% sitzend).


    Garantierte monatliche Berufsunfähigkeitsrente: 800,-
    Monatlicher vereinbarter Beitrag: 74,-
    Monatlicher Zahlbeitrag im 1.Jahr: 54,-


    Desweiteren stört mich folgender Auszug im Vertrag:
    Der beantragte Tarif sieht eine Anpassung des Beitrags in Höhe der Steigerung des Höchstbeitrags in der gesetzlichen
    Rentenversicherung, jedoch mindestens 5% ab dem 2. Versicherungsjahr vor. Diese Anpassung wurde in
    der unverbindlichen Beispielrechnung jedoch nicht berücksichtigt.
    Aus technischen Gründen können zwischen Vorschlag und Versicherungsschein geringfügige Abweichungen auftreten.


    Bedeutet das, dass sich der monatliche Beitrag gleich nach dem ersten Jahr unausweichlich um 5% erhöht?


    Ich möchte nicht vorschnell abschließen aber grundlegend fehlt mir die Zeit um ein Vergleichsangebot einzuholen, da ich innerhalb der nächsten 2 Wochen zusagen müsste.


    Vielen Dank für die Mühen

  • tOkra:


    Also erstes würde ich mich keinesfalls unter Zeitdruck setzen lassen, so viel Zeit muss sein, sich das gut zu überlegen. Notfalls kann man natürlich einfach mal unterschreiben und dann sein Widerrufsrecht geltend machen, aber was bringt das schon. Bestenfalls "sichern" und weitersuchen.


    Ich gehe in solchen Fällen immer wie folgt vor:


    1) ich suche mir bei einem Onlinevergleich (zb preiswert-versichert.com) die "besten" Versicherungen raus. Also gute Bewertung und guter Beitrag.


    2) Dann gehe ich zu dem Makler meines Vertrauens - also einer, der nicht nur eine Versicherung verkauft, sondern "alle" - und frage ihn, welche der Versicherungen er mir anbieten würde und warum. So bin ich letztlich bei der LV1871 gelandet.


    Zu der Erhöhung:
    Die jährliche Erhöhung um fünf Prozent soll einen Inflationsausgleich bieten. Der Beitrag steigt, aber auch deine monatliche Rente. Einer solchen Erhöhung kann man jährlich widersprechen. WEnn du es zweimal hintereinander machst, kommt in Zukunft gar keine Erhöhung mehr. Das ist dann aber unwiderruflich.


    Zur Beitragshöhe:
    Die Beiträge schwanken allein schon deshalb sehr stark, je nachdem, ob die Rente im Zweifelsfall bis zum 60., 63., 65. oder gar 67 Lebensjahr laufen soll. Ich habe das einmal bei preiswert-versichert.com mit deinen Angaben gerechnet. Unterstellt ist dabei männlich, Nichtakademiker und 750 Euro Rente für einen beliebig ausgewählten Versicherer:


    Beitrag für Rente bis 60 Jahre: 24,67 Euro
    Beitrag für Rente bis 63 Jahre: 32,55 Euro
    Beitrag für Rente bis 65 Jahre: 39,20 Euro
    Beitrag für Rente bis 67 Jahre: 46,98 Euro

  • Hallo,


    @Oekonom, Sie kennen sich offensichtlich mit BU- Versicherungen aus. Dann sollten Sie Fragestellern auch erläutern, dass eine monatliche BU- Rente um 750 oder 800 EURO bis auf wenige Spezialfälle unsinnig ist. Die Leistungen einer privaten BU- Versicherung werden im vollen Umfang auf Hartz-IV bzw. Grundsicherungsleistungen angerechnet. Und die liegen derzeit mit Wohnungskosten eben um die 700 EURO p.M. für einen Singlehaushalt.
    Eine BU- Rente sollte mindestens 1.000 EURO p.M. betragen, um etwas besser als mit Hartz-IV oder Grundsicherung dazustehen. Wenn man sich das nicht leisten kann oder will, ist man besser bedient, die eingesparten 30 oder 50 EURO pro Monat unter das Kopfkissen oder eine andere sichere Stellen zu legen.


    Gruß Pumphut

  • @'Pumphut:


    Ich sehe meine Aufgabe hier nicht, eine Beratung zur BU abzugeben. Ich habe schlicht die gestellten Fragen beantwortet.


    Und ob eine BU-Rente in Höhe von 800 Euro sinnvoll ist oder nicht, hängt letztlich von den persönlichen Verhältnissen des VN ab, die hier nicht erwähnt wurden. Darüber hinaus kann es ja sein, dass neben der angestrebten BU-Rente auch noch Vermögen da ist, so dass im Zweifelsfall so oder so kein Anspruch auf Hartz IV besteht und dann sind 800 Euro haben oder nicht haben schon von Bedeutung!


    Hinzu kommt, dass es ja Leute geben soll, die sich so weit wie möglich eigenverantwortlich um ihre Absicherung kümmern und sich nicht im Fall der Fälle einfach in die soziale Hängematte legen wollen.

  • Hallo,


    meine Frage betrifft einen Spezialfall: mein Freund und ich (er Architekt, ich Ärztin) sind beide über unsere jeweiligen Kammern Beruftsunfähigkeits-versichert. Seit meinem Examen werde ich immer wieder von Versicherungsmaklern kontaktiert, die mir eine BU verkaufen möchten mit dem Argument, die Absicherung über die Kammer sei nicht ausreichend. Stimmt das?


    VG

  • Sie sind wirklich beide "Spezialfälle".


    Deshalb stellen Sie Ihre Frage dort, wo sie hingehört, nämlich bei den Versorgungswerken, bei denen Sie beide versichert sind. Dort müssen Sie sich detailliert vorrechnen lassen, welche Ansprüche Sie haben, würde heute der Fall der Berufsunfähigkeit eintreten. Erst dann haben Sie Klarheit.


    Im allgemeinen ist die Versorgung durch Berufskammern recht ordentlich.
    Ob sie im Ernstfall ausreichen würde, ist fraglich und kann nur anhand konkreter Berechnungen beantwortet werden.

  • Hallo Laura,


    die Frage kann in der Tat nur das Versorgungswerk beantworten.


    Einen Hinweis kann ich aber noch vorab geben. Bei einer klassischen BU-Versicherung tritt der Versicherungsfall in der Regel ein, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorliegt. Dann zahlt die Versicherung (hoffentlich) die vereinbarte Rente. Wichtig ist also zu klären, ab welcher Quote dein Versorgungswerk eine BU-Rente zahlt und wie hoch diese ist (idR abhängig von den bisher bezahlten Beiträgen). Beim Versorgungswerk der Steuerberater in Bayern ist zum Beispiel eine Berufsunfähigkeit von 100 Prozent notwendig, damit ein Rentenanspruch entsteht. Das heißt letztendlich führen dort nur Extremfälle zu einem Rentenanspruch.

  • Hallo,


    Ich bin zurzeit 23 Jahre alt, Student und werde in ca. 2 Jahren ins Berufsleben eintreten. Als Ingenieur (Elektrotechnik) erkrankt man am häufigsten eher psychisch als physisch. Nun frage ich mich wie bei einem Burnout oder anderen psychischen Erkrankungen verfahren wird. Ist eine BU die beste Wahl oder müssen zusätzliche Klauseln hinzugefügt werden, um die Art von Erkrankungen zu berücksichtigen?


    Sollte ich noch während ich studiere schonmal eine BU abschließen oder erst bei Beginn der beruflichen Tätigkeit?


    Ich beschäftige mich zurzeit intensiv mit diesem Thema und hoffe auf eine baldige Rückmeldung.


    Gruß

  • @syria:
    Bei einer BU-Versicherung sind psychische Erkrankungen grundsätzlich mit abgesichert. Je früher du eine BU abschließt, desto günstiger ist der Beitrag und umso gesünder ist man idR. Andererseits hast du aktuell als Student wohl kein hohes Einkommen, daher wirst du auch keine hohe monatliche Rente abschließen können, weil du sonst aus Sicht der Versicherung überversichert bist. Daher ist es wichtig, dass dein Vertrag eine so genannte Nachversicherungsklausel enthält, d.h.


    "Aufgrund wichtiger Anlässe wie Ausbildungsende, Volljährigkeit oder Heirat können Kunden ihre vereinbarte
    Berufsunfähigkeitsrente gegen einen höheren Beitrag, aber ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen."


    Es gab im Jahr 2012 zum Thema "Studenten - BU" einen guten Artikel in Finanztest. Den Artikel kannst du zB hier kostenlos nachlesen: http://www.allgaeukapital.de/s….html?BUTTON_REC_ID=29938


    Wenn du ganz allgemein noch über die BU Dinge nachlesen willst, findest du hier bei Finanztip auch sehr hilfreiche Informationen: http://www.finanztip.de/berufsunfaehigkeitsversicherung/

  • Mich würde interessieren, wie ihr die Berufsunfähigkeitsversicherung unter dem Aspekt von „atypischen Beschäftigungen“ (Zeitarbeit, befristete Arbeitsverträge, Minijobs etc.) seht. Wie viel Sinn macht eine solche BU für Menschen, die sich von einer Beschäftigung zur nächsten hangeln (müssen) und das möglichst noch mit wenigen Lücken im Lebenslauf…

  • @ Oekonom:

    Danke für die Rückmeldung, ich werde die Artikel lesen. Ich habe es noch nicht durchgerechnet aber das werde ich zeitnah nachholen, um zu überprüfen welche Variante besser ist (jetzt versichern mit Nachversicherungsklausel oder einfach in 2 Jahren). Vortei jetzt; ich bin kerngesund. Ob das in zwei Jahren so bleibt, sei dahingestellt.


    @NiWe


    Ich denke das spielt keine Rolle. Es wird die zuletzt ausgeübte Tätigkeit betrachtet. Oder Irre ich mich?

  • Mich würde interessieren, wie ihr die Berufsunfähigkeitsversicherung unter dem Aspekt von „atypischen Beschäftigungen“ (Zeitarbeit, befristete Arbeitsverträge, Minijobs etc.) seht. Wie viel Sinn macht eine solche BU für Menschen, die sich von einer Beschäftigung zur nächsten hangeln (müssen) und das möglichst noch mit wenigen Lücken im Lebenslauf…

    Interessante Frage. Ich selber bin ja als Selbständiger auch "atypisch" beschäftigt. Ich habe nichtsdestotrotz eine BU-Versicherung, die für den Fall, dass ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann hoffentlich einspringt und die grundlegenden Lebenshaltungskosten decken sollte.


    Ich denke, dass ein solches Vorgehen für die meisten Leute Sinn macht. Eine grundlegende Absicherung der Arbeitskraft ist sicherlich in fast jedem Fall sinnvoll. Natürlich ist die "richtige" Höhe der BU ein bissel schwieriger zu ermitteln, da man nicht einfach sagen kann Monats-Netto x 70% und gut ist. Aber Sinn macht es sicherlich.

  • Hallo zusammen,


    ich habe vor kurzem ein paar BU-Angebote eingeholt, unter Anderem von der Nürnberger und von der Bayrischen. Der Unterschied zwischen den Beiträgen dieser beiden Versicherungen machte mich stutzig, also habe ich einen Berater der Nürnberger gebeten, mir die Unterschiede der beiden Policen herauszuarbeiten.


    Das Ergebnis: "Na ja, es gibt hier so eine kleine nebensächliche Klausel, die nicht ganz so eindeutig ist wie bei uns. Aber wir nach den Rankings finanzstärker!"


    Im Morgen&Morgen-BU-Soliditätsteilrating erhalten allerdings beide Gesellschaften drei Sterne. Da ich noch unter 30 bin, stellt sich für mich letztlich nun die Frage, ob und wie ich die Frage nach einem Ausfall der Leistungen bei einem BU-Fall in ggf. 30 Jahren bewerten und priosieren kann/sollte.

  • @'SvenP


    Mir fällt dazu folgende Klausel zur UnfallVers ein passt aber auch zur BU


    " Der Sturz aus dem Fenster ist versichert,nur der Aufprall nicht"


    Würde bedeuten,daß ich mich niemals in Räumen mit Fenstern aufhalte.


    trumpet

  • Rechtsschutzversicherung bei Erwerbsunfähigkeitsversicherung?


    Guten Tag,


    zwei Fragen, die mich brennend Interessieren:


    1. soll ich auch vor Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung drei Monate im Voraus eine Rechtsschutz-Versicheurng abschließen? Dort gibt es ja auch Gesundheitsfragen wie bei der BU, bei denen Versicherer auf Verletzung der Anzeigpflicht "plädieren" könnten.


    2. Die Generali bietet eine Erw.Unf.-Versicherung mit nur zwei sehr einfachen Fragen: "Besteht bereits Erwerbsunfähigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit?" und "Wurde bereits ein Antrag auf Versicherungsschutz gegen Erwerbsminderung/-unfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit abgelehnt?"


    Angenommen, ich möchte das Generali-Produkt abschließen, und Sie empfehlen generell den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung vor dem Abschluss einer Erw.Unf.Vers. Trifft das dann auch für dieses Generali-Produkt zu, muss ich auch vor diesem eine Erwerbs.Unf.Vers. abschließen? Schließlich kann im Streitfall die Generali bei zwei so eindeutigen Fragen ja kaum darauf plädieren, man hätte die vorherige Anzeigpflicht verletzt. Ich vermute daher, eine extra Rechtsschutzversicherung ist bei diesem spezifischen Produkt nicht nötig. Liege ich da richtig?


    Ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort!