Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Moin,


    ich hatte am Wochenende auf diesen Post geantwortet und eine RiVo für den Interessenten angeboten. Finanztip bemüht möchte aber offensichtlich die Makler nicht verärgern, die gutes Geld zahlen, um als "Experten" gefeatured zu werden. Schade für die User.


    Grüße


    Oliver

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    optimal absichern GmbH - Ihr Versicherungsmakler Oliver Mest


    Ihr Ansprechpartner: Oliver Mest
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    Wir beraten Sie als Versicherungsmakler mit einer Gewerbeerlaubnis für die optimal absichern GmbH gemäß § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung durch die Industrie- und Handelskammer Kiel, Bergstraße 2, 24103 Kiel. Vermittlerregister-Nummer: D-TSR8-B64Q1-79.

  • Sollte man jetzt 5 Jahre warten bis zum BU Abschluss, damit die Eintragungen nicht mehr gültig sind. Dann würde ich nämlich nicht mehr so leichtfertig zum Arzt gehen, wo normaler Sport auch geholfen hat.

    Ehrlicherweise hab ich die Idee auch schon gehabt, aber fünf Jahre sind recht lang. Da sind dann eher noch Wehwehchen dazugekommen, bei denen ich dann doch gerne noch 'ne ärztliche Meinung haben wollte. Das aber nur als anekdotischer Erfahrungswert.


    Was in deinem Fall allerdings schlimmer sein dürfte: Aus meinem Verständnis ist man immer verpflichtet, auch chronische Zustände anzugeben. Eine leichte Wirbelsäulenverformung wird ja nicht geheilt, die ist jetzt halt da. Damit fällt die Fünf-Jahres-Frist letztlich auch weg. Das ist nicht „Ich hatte vor fünf Jahren eine Erkältung, die ist jetzt weg, die muss ich also nicht mehr angeben“, sondern „Vor fünf Jahren wurde eine chronische Krankheit festgestellt, die immer noch da ist.“


    Das hilft dir nicht sonderlich weiter, bringt mich aber trotzdem noch zu dem Punkt, dass ich recht erschrocken darüber bin, was die Versicherungen da für einen Quatsch machen. Hatte letztens auch gelesen, dass der Finanztest-Testsieger mal eben 50% draufschlägt, wenn die Risikovoranfrage eines Büroangestellter eine Gelenkblockade enthält, die vor zwei Jahren vom Arzt gelöst wurde und seitdem keine Probleme mehr macht. Dein Fall scheint das zu bestätigen. Gefühlt muss man da schon 'ne hohe Aversion gegen Ärzte haben, um mit ordentlichen Beiträgen und vertretbarem Aufwand zu einem guten Schutz zu kommen. :-/

  • Zwei Fragen hätte ich dazu:
    1.) Ein Versicherungsmakler (wie z. B. der im Artikel empfohlene Hoesch & Partner) bekommt doch erst eine Provision, wenn der Vertrag auch tatsächlich zustande kommt, oder? Ansonsten zahle ich keine Beratungsgebühren oder so?


    2.) Könnte man ihn dann nicht den Vertrag soweit heraussuchen lassen, ich bekomme ihn genannt und dann sage ich: "Danke, ich machs doch nicht" und schließe ihn einfach privat (und damit güntiger) bei der entsprechenden Versicherung ab. Vielleicht nicht die ganze feine englische Art, aber würde das nicht gehen?

  • Wieso solltest du ihn günstiger bei der Versicherung bekommen. Erstmal machen viele Versicherungen das gar nicht ohne einen Vermitller und zweitens kommst du auch so nicht immer direkt an Nettopolicen, nur weil du direkt als Privatperson bei einer Versicherung etwas abschließt.


    Der andere Punkt, von jemandem eine Dienstleistung zu beanspruchen und diese dann doch nicht - egal über welchen Weg - zahlen zu wollen, sollte erst gar nicht kommentiert werden.

  • Danke für die Antwort. Meine Rechnung war: 1.) Kann ich ja zu einer Versicherung gehen und da eine BU beantragen. Und 2.) kann ich evtl. die genau gleiche BU über einen Makler bekommen, der aber auch noch ein kleines Stück vom Kuchen in Form einer Provision haben möchte. Nun meinst du, dass ich den Vertrag, den der Makler anbietet, evtl. so gar nicht von der Versicherung bekomme. Ok, das ist eine wichtige Information.
    Zum Thema Moral: Ja, ich gehe auch in Geschäfte, lasse mich da ausführlich beraten und wenn das Produkt der Wahl dann im Internet aber deutlich günstiger zu haben ist, dann kaufe ich es nicht aus Solidarität teurer im Laden sondern eben im Internet. Kann man gut finden, kann man schlecht finden, das sind eben die Möglichkeiten, die man heute hat.

  • Hallo,


    Ihre Idee wird auch aus einem zweiten Grund nicht funktionieren. Die Versicherung hat gegenüber ihren Versicherungsnehmern auch eine Beratungspflicht und außerdem hilft es bei der Prozessoptimierung, wenn sie alle Dokumente in von ihr gewünschtem Standard vorgelegt bekommt. Beide Punkte nimmt ihr der Makler (oder andere Vermittler) ab. Auch dafür bekommt er seine Provision. Wenn die Versicherungsgesellschaft nun diese Leistungen im Direktkontakt mit dem Versicherungsnehmer selbst erbringt, will sie auch eine Vergütung dafür bekommen. D.h. sie hat keinerlei Motivation, Ihnen die Versicherungsleistung billiger als über einen Makler anzubieten und wird es in aller Regel auch nicht machen.


    Gruß Pumphut

  • Nun meinst du, dass ich den Vertrag, den der Makler anbietet, evtl. so gar nicht von der Versicherung bekomme. Ok, das ist eine wichtige Information.

    Im BU-Bereich dürfte das tatsächlich kaum angeboten werden, weil recht komplex und damit eben auch für den Versicherer mit Beratungspflichten verbunden, wie Pumphut schon schrieb.
    Hinzu kommt: Gerade im BU-Bereich kann auch das Antragsprozedere etwas kniffliger werden...neben Gesundheitsthemen geht es auch um günstige, aber korrekte Berufsgruppeneinstufung, Einschätzung von Hobbies usw. Das ist schon mehr als bloßer Verwaltungsaufwand, der Ihnen da abgenommen wird. Und da kann ein Profi, der auf Ihrer Seite steht (der Versicherer IST die andere Seite), deutlich mehr wert sein als die Courtage, die er bekommt; selbst wenn es möglich wärem, die zu sparen.
    Zu Nettopolicen ganz allgemein: Auch diese werden, sobald etwas komplexer, normalerweise über Vermittler/Berater angeboten und nicht direkt dem Kunden. Da wird dann auch eine Gebühr fällig...die ist dann vielleicht nicht mal erfolgsabhängig. Und die wird auch nicht ratierlich über Beiträge abgestottert . Entsprechende Stornoklauseln müsste man mit dem Vermittler/Berater vereinbaren.

  • Frage: Mein Stiefsohn ist 17 Jahre alt, im ersten Ausbildungsjahr und bekommt aktuell 470,- EUR netto.
    Wenn ich die gesammelten Informationen richtig interpretiere, macht eine BU für ihn aktuell doch nicht wirklich Sinn oder?
    Wenn er in drei Jahren ausgelernt hat besteht sogar die Möglichkeit zu studieren, d.h. er wäre ja wieder nicht berufstätig und müsste dann die BU ruhen lassen, wenn das geht weil kein Einkommen. Kosten liegen wohl bei ca. 50,- EUR pro Monat für 500 EUR Absicherung. Soll er nicht lieber in drei Jahren eine BU abschließen bzw. nach einem evtl. Studium? So viel teurer wird es doch nicht werden und wenn ihm zwischenzeitlich etwas passiert nutzt ja die geringe BU Rente auch nichts.
    Aktuell ist er ja noch bei uns als Familie mit rechtschutzversichert. Er müsste demnach auch bei Auszug oder ab 18. Lebensjahr vermutlich eine eigene Rechtsschutzversicherung abschließen um die BU einzuschließen. Grundsätzlich ist er ja kerngesund. Daher weiß ich auch nicht wozu eine Rechtschutz für den BU Streitfall.
    Lieben Dank für eure Einschätzung.
    Carsten

  • @Beesybaer, richtig, eine sehr kleine BU ist im Ernstfall wenig sinnvoll, da die Leistungen auf Hartz IV angerechnet werden. Dennoch würde ich den Stiefsohn jetzt für kleines Geld mit einer geringen BU Rente absichern. Primär geht es darum, dass er diese BU Rente später wenn er studiert oder mehr Geld verdient ohne erneute Gesundheitsprüfung aufstocken kann. Das geht häufig bis zu einem Betrag von 2.500 EUR, teilweise auch mehr. Später kann er bei "guten" Tarifen dann auch ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine bessere Berufsgruppe wechseln (z.B. als Student oder nach Abschluss des Studiums) , was den Beitrag wieder günstiger macht.


    Meine eigenen Söhne sind seit Ende Schulzeit / Anfang Studium maximal möglich gegen BU abgesichert. Natürlich zahle ich erst mal die Beiträge bis sie eigenes Geld verdienen.


    Eine Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit der BU kann beruhigen, für absolut zwingend halte ich den Abschluss nicht. Gerichtskosten sind zum einen selten "existenzbedrohend", zum anderen ist bei einem vernünftigen BU-Anbieter die Quote von Gerichtsverfahren recht niedrig.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Also mal zu den Zahlen:


    Derzeit liegt der Schnitt der Rentenhöhe bei 1.000 Euro. Man könnte sagen, dass die Beitragsbefreiungen das Ergebnis nach unten ziehen, aber das sind nicht so viele. Es sind tatsächlich viel zu häufig viel zu niedrige Werte abgesichert. Dabei wäre es besser, lieber kurz und richtig als lang und falsch versichert zu sein.

    Hallo zusammen,


    ist es pauschal richtig, lieber kurz und richtig als lang und falsch versichert zu sein. Damit ist ja eine hohe bzw niedrige Versicherungssumme gemeint.


    Ich kenne das Beispiel, dass die BU mit Hartz 4 verrechnet wird. Aber angenommen ich hätte Wohneigentum oder anderes Vermögen (also kein Hartz4 Kandidat), brauche aber dennoch mein Gehalt zum Lebensunterhalt. Wieso wäre es dann von Vorteil, wenn ich bis 55 mit 2000€ versichert wäre anstelle bis 65 mit 800€? (nur als Beispiel)


    Ist die Aussage also nur für bestimmte Situationen gültig oder wirklich ganz pauschal? Und wenn ganz pauschal, könnte dann jemand die Gründe genauer erläutern?


    Viele Grüße
    Soso

  • @Soso: Es ist pauschal richtig, lieber lang und richtig versichert zu sein, als kurz und falsch! :) Solange Sie "Ihr Schäfchen noch nicht im Trockenen haben", also noch auf Arbeitseinkommen angewiesen sind, sollten Sie Ihren vollen Bedarf bis zum Rentenalter absichern. Sobald Sie von Ihrem Kapital leben können, können Sie eine BU ggf. auch wieder kündigen.

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  • @Dr. Schlemann Danke für Ihre Antwort. Dass das der sicherste und beste Weg ist, ist mir bewusst. Das gibt aber leider keine Begründung für die Aussage von @Philip Wenzel.


    Die Frage ist für mich insofern interessant, da ich noch am Anfang meiner Karriere stehe, jedoch plane, weit vor üblichem Rentenbeginn unabhängig von meinem Arbeitseinkommen zu sein. Ganz genau kann man das natürlich nicht voraussagen, da es auch von der zukünftigen Performance der Investitionen abhängt. Deswegen werde ich die BU tendenziell eher konservativ abschließen, eine Laufzeit bis 67 sollte ich aber in jedem Fall nicht benötigen.


    Die Aussage, besser kurz und richtig als lang und falsch, spielt mir daher in meinem Fall in die Karten, jedoch hätte ich gerne eine Begründung gelesen unabhängig von einem Fall wie meinem.

  • Kleiner Hinweis hinsichtlich des Enddatums für eine BUV:
    Der Korridor mit Rentenbeginn irgendwo zwischen 63 und 67 stellt den heutigen Stand dar, für die Jahrgänge 1964 und älter.
    Was danach kommt steht noch in den Sternen.

  • @Referat Janders Das bedeutet, dass eine BU immer bis 63-67 (je nach Vertrag) zahlt, also bis zum Rentenbeginn. Das macht ja auch Sinn.


    Ist es aber möglich, seine Berufsunfähigkeit nur bis beispielsweise 55 zu versichern um dadurch günstigere Beiträge zu bekommen? Wenn man plant, mit 50 unabhängig vom Arbeitseinkommen zu sein, würde das schon Sinn machen.

  • Also meine BUV läuft nur bis 60.
    Da das Haus bis dahin bezahlt sein sollte und die Kinder dann (hoffentlich) auf eigenen Füßen stehen, habe ich das so abgeschlossen ohne nach Verlängerungsoptionen zu schauen.


    Das kann sich natürlich rächen. Daher muss der Vermögensaufbau entsprechend gut funktionieren, damit wir das Risiko "BU" in dem Zeitraum selbst abdecken können.

  • Liebe Leute, ihr seid doch alle von der schlaueren Sorte! Welchen schlimmen Denkfehler begeht ihr, wenn ihr meint, eine BU bis 60 reicht, weil ihr ja nur bis 60 arbeiten möchtet??


    Dieses Ziel ist sehr löblich und wir unterstützen unsere Kunden gerne dabei, besonders ambitioniert für die Altersvorsorge zu sparen. Aber denkt doch bitte mal kurz nach: Was ist die Voraussetzung dafür, schon mit 60 in Rente zu gehen? Genau – das wird nur klappen, wenn Sie bis 59 Vollgas gearbeitet, gut verdient und viel gespart haben.


    Sie werden mit 60 aber nie im Leben genügend Geld auf der hohen Kante haben, wenn Sie „morgen“ berufsunfähig sind und die nächsten 37 Jahre von Ihrer Berufsunfähigkeitsrente nicht nur Ihren Lebensunterhalt sondern auch die komplette Altersvorsorge und den Beitrag zu Ihrer Krankenversicherung alleine (ohne Zuschüsse vom Arbeitgeber) bestreiten müssen!


    Fazit: Sie schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht dafür ab, wenn Sie kurz vor dem Ziel mit 60 "stolpern" und nicht mehr arbeiten können. Der hauptsächliche Zweck der BU ist die Absicherung des Maximalrisikos = frühe Berufsunfähigkeit. Und dann benötigen Sie eine Rente mindestens bis 67, idealerweise noch mit einer Verlängerungsoption wenn das gesetzliche Rentenalter wieder einmal hochgesetzt wird.


    Ein gerade noch akzeptabler Weg zum "Sparen" wäre es, die Risikodauer zu verkürzen (z.B. auf 60 oder 65 Jahre), als Leistungsdauer aber 67 Jahre zu vereinbaren. Bei Berufsunfähigkeit vor dem 60. Geburtstag zahlt die Gesellschaft die Rente dann bis zum Alter von 67 Jahren. Müssen Sie Ihren Beruf nach 60 aufgeben (und das ist eher die Regel als die Ausnahme!), bekommen Sie nichts. Bis dahin hatten Sie Zeit, etwas Vermögen aufzubauen. Je nach Anbieter erhöht sich dadurch der monatliche BU Beitrag jedoch sogar! Und auch hier sind dann 400-500 TEUR an zusätzlichem Kapital erforderlich. Trauen Sie sich das wirklich zu?


    Sinnvoller ist es deshalb, einen teureren Schutz zu wählen, der bis zum 67. Geburtstag läuft. Sollten Sie schon vorher vom angesparten Kapital leben können, so können Sie Ihren Berufsunfähigkeitsschutz jederzeit kündigen oder reduzieren. Eine Verlängerung ist jedoch nicht bzw. nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich.


    Für "kaufmännisch Denkende" mag zusätzlich die höhere Wahrscheinlichkeit eine Rolle spielen, von einer BU-Rente im höheren Alter zu "profitieren". Der BU Beitrag ist ähnlich kalkuliert wie der Beitrag in der privaten Krankenversicherung , d.h. in jungen Jahren zahlen Sie einen Beitrag, der über Ihrer individuellen BU-Wahrscheinlichkeit liegt und im Alter ist Ihr Risiko höher, als Ihr Beitrag. Mit der Ersparnis aus den jüngeren Jahren wird die Beitragsstabilisierung im Alter bezahlt, so dass der Beitrag konstant bleibt. Das heißt letztlich, dass die Jahre ab 60, für die Sie in jüngeren Jahren bereits einen höheren Beitrag bezahlt haben, für den Kunden rechnerisch die "lohnendsten" sind.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
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  • Das Problem bei der Sache ist, dass ich damals eine Entscheidung getroffen habe, die ich heute nicht mehr so treffen würde, aber meine neue Auffassung die alte Entscheidung nicht abändern kann. :thumbdown:
    Daher muss ich mit der Entscheidung und deren Konsequenzen leben. Somit heißt es, die Lücke anderweitig abzudecken. (Stress, der vermeidbar gewesen wäre.)

  • Danke für die Offenheit @Referat Janders! So klingt das deutlicher - oben hätte man noch herauslesen können, dass eine BU bis 60 auch eine sinnvolle Option ist.

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