Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Da bei BUs immer der Gesundsheitszustand von heute und den zurückliegenden 5-10 Jahren entscheiden ist, prüfen Sie am besten zunächst, ob Ihr Gesundheitszustand sich in diesem Zeitraum veränder / verschlechtert hat. I.d.R. wird der Gesundheitszustand eher schlechter als besser. Wenn Sie eine neue BU abschließen, müssen Sie ja wieder durch die Prüfung durch...

  • Hallo zusammen,


    auch ich hab' mal ne Frage zum Thema BU.


    Ich bin als Steuerberater über das Versorgungswerk bei 100% Berufsunfähigkeit abgesichert. Für den Falle einer geringeren Berufsunfähigkeit erwäge ich den Abschluss einer zusätzlichen BU.


    Nun hat die HDI in Kooperation (?) mit dem Steuerberaterverband eine modifizierte Version ihres Tarifs EGO Top BV15 aufgelegt. Soweit ist mir da auch alles klar. Allerdings zerbreche ich mir den Kopf darüber, was es mit den extrem vereinfachten Gesunheitsfragen auf sich hat. Gefragt wird lediglich, ob ich in den letzten 2 Jahren mal 2 Wochen am Stück zur Berufsausübung nicht fähig war und ob derzeit Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit besteht.


    Welche Vor- und welche Nachteile ergeben sich aus dieser kurzen Fragerei? Und warum muss ich dann doch die komplette Schweigepflichtsentbindungslithanei unterschreiben?


    Wenn nicht ich, sondern meine Ärzte die Angaben machen, kann man mich nicht an meinen etwaigen "Falschaussagen" aufhängen - ist es das?


    Danke schonmal für Versuche, Licht in mein Dunkel zu bringen!


    Beste Grüße
    nicho

  • Hallo Zusammen,


    eine Frage im Falle wenn man bereits eine BU-Leistung bezieht, ohne eine Rechtschutzversicherung zu haben.

    Konkret: Nach langem hin und her hat meine Berufsunfähigkeits-Versicherung letztes Jahr bezahlt. Bei der Leistungsbewilligung stand sinngemäß, erneute Prüfung durch einen Gutachter erfolgt in 2 Jahren. Heißt, dass nächstes Jahr mein Fall und der Bezug erneut geprüft wird. Ich gehe davon aus, dass ich erneut zum Gutachter muss. Kann also sein, dass es da wieder zu Reibereien kommt.


    Ich habe aktuell keine Rechtschutzversicherung.


    Macht jetzt eine Rechtschutzversicherung noch Sinn?
    Wenn ja worauf ist zu achten?


    Danke im Voraus und viele Grüße

  • hallo zusammen,
    Danke für den sehr ausführlichen Artikel.
    Leider lese ich ihn knapp zwei Jahre zu spät.
    Ich habe nämlich seit zwei jahren eine BU in Kombination mit Einer Rentenversicherung.
    Nun stellt sich für mich die Frage was mache ich am sinnvollsten, kündige ich den gesamten Vertrag, Versuche ich den rentenanteil zu senken oder lasse ich alles wie es ist.
    Zu meinem Persönlichen Hintergrund ich bin 32 Jahre alt, als IT-Berater im Angestelltenverhältnis und lebe mit meiner Frau zusammen.
    Für Tipps und Hinweise bin ich offen.
    Liebe Grüße

  • Hallo FrageFrage,


    bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherungsfall dasjenige Ereignis, das die Wahrnehmung rechtlicher Interessen notwendig macht. Zwar werden der Leistungsfall und dessen Eintritt in den einzelnen Leistungsarten unterschiedlich definiert; es gilt in aller Regel jedoch die Verstoßtheorie. Zeitpunkt des Schadenseintritts ist danach der Moment, in dem eine Rechtsvorschrift oder Rechtspflicht verletzt worden ist oder verletzt worden sein soll.


    Bitte denken Sie auch an die Wartezeiten, die in aller Regel bei Rechtsschutzversicherungen drei Monate beträgt.


    Tipp: Ob eine Rechtsschutzversicherung Sinn macht oder nicht, ist eine persönliche Entscheidung. Sie stellt darauf ab, wie wahrscheinlich es zu einem Konflikt kommen wird und ob Sie den Konflikt über einen Rechtsanwalt / Rechtsanwältin (außergerichtlich) bzw. über die Zivilgerichtsbarkeit (gerichtlich) oder alternativ mit einem Versicherungsberater / einer Versicherungsberaterin an Ihrer Seite lösen wollen.


    Die meisten Konflikte rund um BU-Fälle werden außergerichtlich durch Verhandlungen gelöst. Selbst wenn es zu einem Gerichtsprozess kommt, gibt es eine hohe Vergleichsquote.


    http://www.franke-bornberg.de/…stungsfaelle-vor-gericht/


    Da darf man schon die Frage stellen, warum Verbraucherverbände unisono den Abschluss der Kombination BU/Rechtsschutzversicherung empfehlen.

  • Hallo Enjoy-it,




    eine BUZ, d.h. Kombinationen aus Risiko-LV/Rentenversicherung und BU muss/müssen nicht unbedingt schlecht sein (wäre zu prüfen). Ohne Vertragsprüfung durch einen Experten werden Sie m.E. keine angemessene Antwort auf Ihre Fragen finden. Die Vertragsprüfung müsste so ausgestaltet sein, das mögliche "Hebelmöglichkeiten*" in dem Vertrag untersucht und dokumentiert werden. Erst dann macht es Sinn über die Veränderung des Vertrages mit dem Versicherer zu verhandeln. Gesetzlich oder vertraglihc gibt es auch einseitige Möglichkeiten, den Vertrag zu ändern. Die Kündigung (der Rückkauf) ist in der Regel die schlechteste Lösung.


    Mit besten Grüßen

  • Hallo zusammen,


    das ist der erste mir bekannte Beitrag zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung, der in dieser Ausführlichkeit und Vehemenz auf die Gesundheitsprüfung eingeht.


    Ich würde die Ausführungen zu 100% unterschreiben und mit zig Ausrufezeichen versehen! Wer bei der Gesundheitsprüfung nicht absolut akribisch und vollständig vorgeht, riskiert trotz jahrelanger Beitragszahlungen im Bedarfsfall keine Unterstützung zu erhalten.


    Bereits ein harmloser Hausarztbesuch, der eine AU wegen zuviel Jobstreß nach sich zieht, kann dazu führen, dass die Frage nach einer psychischen Vorbehandlung mit "Ja" beantwortet werden muss.


    Nähere Informationen findet man in meinem Blogbeitrag zum Thema absolut notwendige Versicherungen.


    Schöne Grüße
    Marco

  • Hallo Vers.BeraterGamper,

    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Verstehe ich sie richtig, dass bei einer außergerichtlichen Einigung die Rechtschutzversicherung nicht zahlt?
    Besten Gruß




  • Hallo FrageFrage,


    da haben Sie mich tatsächlich falsch verstanden.


    Die Vergleichsklausel (§ 5 Abs. 3b ARB) findet in gerichtlichen und außergerichtlichen Fällen Anwendung. Der BGH hat entschieden, dass der Versicherer die Zahlung in letztem Fall jedoch nur verweigern kann, soweit der Versicherungsnehmer Kostenzugeständnisse in der Weise gemacht hat, dass die Kostenlast zu seinem Nachteil von der angesichts der Obsiegensquote objektiv gebotenen Kostenverteilung abweicht; vgl. Az. IV ZR 59/09.


    Empfehlung: Versuchen Sie möglichst vorab, die Zustimmung des Versicherers zur Kostenregelung einzuholen. Gelingt dies nicht, sollte in einem außergerichtlichen Vergleich die Bewertung des Obsiegens/Unterliegens vorgenommen werden und der ausdrückliche Hinweis erfolgen, dass die Parteien keine Kostenregelung treffen. Im gerichtlichen
    Vergleich sollten die Kosten offen gehalten werden, wenn nicht eine offensichtliche Obsiegens-/Unterliegensquote vereinbart werden kann und die Kostenentscheidung durch das Gericht getroffen werden soll.


    Mit besten Grüßen

  • Ich habe eine BU von AachenMünchener von 2012, wo ich damals noch jung und ahnungslos war.


    Noch heute habe ich kein gutes Gefühl für meine BU.


    Macht es sinn, einen BU zu wechseln, bevor es teurer wird?

  • @rius es macht sicher Sinn, ein neues Angebot einzuholen, zu vergleichen und anschließend zu entscheiden. Einfach kündigen würde ich nur, wenn die alte BU wirklich nicht sinnvoll ist.

  • Jemand aus meinem Bekanntenkreis hat sehr schlechte Erfahrungen mit seiner BU bei der WWK gemacht. Nach einem Burn-Out und psychischer Probleme konnte er seinen Beruf nicht mehr ausüben. Er hatte ein Gutachten bei seiner Versicherung, der WWK, vorgelegt. Diese hat dann natürlich Gefälligkeitsgutachten anfertigen lassen und abgelehnt. Nun läuft ein Rechtstreit. Ich finde es einfach unverschämt, das den Versicherten ein Versicherungsschutz vorgegaukelt wird, aber letztlich muss man sein Recht einklagen. Bei einer BU ist es ja nun mal EXTREM wichtig, sich darauf verlassen zu können. Am meisten ärgert sich mein Bekannter, dass die WWK zwar einen Fussballverein der Bundesliga sponsert, aber die Versicherten im Stich lässt.....

    • Offizieller Beitrag

    Das ist natürlich für Deinen Bekannten sehr unschön, generell ist es lt. Statistik des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) aber nicht in diesem Ausmaß zu erkennen:



    2014 wurden viele Anträge anerkannt



    Der Statistik des GDV zufolge wurden im Jahr 2014 knapp 40.200 Anträge auf Leistungsauszahlung von den Versicherern anerkannt. Die Leistungsquote lag bei etwa 77 Prozent. Zudem ergab sich in der Branchenstatistik des GDV eine relativ kurze Bearbeitungszeit – nur 13 Tage brauchen die Versicherer im Schnitt für die Abwicklung des Leistungsantrags.





    Natürlich lässt sich jede Statistik in die gewollte Richtung "verändern" ...


    Ich drücke Deinem Bekannten dennoch die Daumen für einen positiven Ausgang.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager

  • Liebe Forengemeinde.


    erstmal ein frohes Neues Jahr an Alle
    Ich schließe mich mal dem Thema an.


    Seit ein paar Tagen habe ich ein Problem und kann es leider nicht alleine lösen.
    Ich hoffe auf Eure Hilfe.


    Also:
    Ich habe für meinen Sohn während der Studienzeit ;erstudierte damals auf Lehramt,
    eine Risikolebensversicherung mit BU undDienstunfähigkeitsklausel (DU) bei einer großen Versicherung in Höhe von 1000€ füreinen Versicherungsfall abgeschlossen. Die monatlichen Kosten beliefen sich auf50€


    Mittlerweile ist das Studium beendet und mein Sohn hateine feste Anstellung als Lehrer im
    Beamtenverhältnis z.Zt.noch auf Probe.
    Die monatlichen Kosten wurden vor ein paar Tagen auf 66 €erhöht ,weil der damalige Studententarif nach 5 Jahren ausgelaufen ist.


    Ein Anruf meines Sohnes bei dem Sachbearbeiter brachte folgendeszu Tage.
    Die monatlichen 66 € beziehen sich auf eine BU mit DU ,egalwelchen Beruf er ausübt und bis zum
    67. Lebensjahr.
    Wenn er aber den Beruf des Lehrers angibt verändert sichdie BU in Form von nur 35€ im Monat bei weiterhin 1000€ Versicherungsfall,allerdings nur bis zum 60.Lebensjahr.


    Wenn ich ehrlich bin habe ich ein Verständnisproblem undhoffe eine Lösung mit Eurer Hilfe zu finden.


    Vielen Dank im Voraus.


    Gruß Bruno

  • Ich habe eine BU von AachenMünchener von 2012, wo ich damals noch jung und ahnungslos war.


    Noch heute habe ich kein gutes Gefühl für meine BU.


    Macht es sinn, einen BU zu wechseln, bevor es teurer wird?

    Hi,


    was spricht dagegen, sich vor einer Kündigung ein neues Angebot einzuholen, ggf. bei Vorerkrankungen die Versicherbarkeit mit einer Risikovoranfrage zu ermitteln und dann z entscheiden, ob ein neues Angebot besseren und ggf. günstigeren Schutz bietet als das der Aachen Münchener. Jede gute Berater kann Leistungen und Leistungsmerkmale detailliert vergleichen. Das kostet nichts und gibt Klarheit!


    Grüße


    Oliver Mest

    _________________________________________________________________________


    optimal absichern GmbH - Ihr Versicherungsmakler Oliver Mest


    Ihr Ansprechpartner: Oliver Mest
    Heinrich-Hertz-Straße 18
    25336 Elmshorn
    fon 04126 5329890



    Wir beraten Sie als Versicherungsmakler mit einer Gewerbeerlaubnis für die optimal absichern GmbH gemäß § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung durch die Industrie- und Handelskammer Kiel, Bergstraße 2, 24103 Kiel. Vermittlerregister-Nummer: D-TSR8-B64Q1-79.

  • Liebe Finanztip-Gemeinde,


    hier wird empfohlen, eine Rechtsschutzversicherung 3 Monate vor BU-Abschluss abzuschließen. Das habe ich damals leider nicht gemacht. Wenn ich mir den Finanztip-Artikel zur Rechtsschutzversicherung anschaue, dann wird vor Allem eine Versicherung empfohlen, die nach dem Folge-Ereignis-Theorie reguliert und damit auch vor dem Abschluss relevante Gründe mit abdeckt. Müsste das nicht auch bei der BU gehen?


    Beste Grüße


    PS: Ich habe übrigens keine "Tricks" bei Abschluss meiner BU veranstaltet. Man will nur sicher gehen.

  • Hallo Liebe Community,


    meine Frau hat im Jahr 2001 und 2004 bei zwei Versicherungen eine BUZ abgeschlossen. Seit einem Verkehrunfall (Oktober 2014) arbeitet sie wegen der Unfallfolgen nicht mehr. Beide Versicherungen behaupten, dass sie keine Rente auszahlen müssen, da meine Frau nach ihrer Ansicht nicht berufsunfähig ist. Das ist völlig daneben, meine Frau kann nicht mehr alleine laufen und bezieht bereits die volle Erwerbsminderungsrente. Beide Makler bei der meine Frau die beiden BUZ abgeschlossen hatte, wollen mit der ganzen Sache nichts zu tun haben. Der eine verweist auf eine Kollegin die fast 6000 € haben möchte und der andere rät zu einem Anwalt "der sich damit auskennt", kann aber keinen benennen. Beide Makler haben in den letzten Jahren immer wieder wegen Vorsorgegesprächen angerufen und seit dem Unfall waren beide so gut wie nicht mehr zu erreichen und seid dem melden sie sich auch nicht mehr zurück! Leider hatten wir damals kein Geld um uns einen Anwalt zu leisten. Über zwei Jahre Untersuchungen und ordnerfüllende Schriftwechsel später sind wir immer noch nicht weiter. Auch der Ombudsmann und ein Gespräch bei der Verbraucherzentrale hat uns nur etwas weiter gebracht. Bei dem einen Antrag hat der eine Makler anscheinend eine der Gesundheitsfragen anders ausgefüllt als es meine Frau erzählt hat!!!!! Dafür gibt es auch zwei Zeugen! Der Vertrag wäre wohl sonst von der Versicherung nicht angenommen worden! Jetzt steht auch die Frage im Raum ob er irgendwie haften muss. Ich kann nur jedem davon abraten eine BUZ bei einem Makler abzuschließen!!!! Dann lieber zur Verbraucherzentrale, die kennen sich wenigsten aus und stecken sich nicht tausende € Provision hinterm Rücken ein!!
    Da wir jetzt genug Geld für einen Anwalt zur Verfügung haben, sind wir auf der Suche nach einem Fachmann, der sich bei unserer Lage gut auskennt. Kann uns hier jemand einen Anwalt empfehlen oder einen Tipp geben wie man so einen finden kann?


    Danke vorab und beste Grüße
    Christian

  • #BGH #Berufsunfähigkeitsversicherung #Urteil #Bedingung#Schreibtischtätigkeit


    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherungnicht an die Bedingung geknüpft sein darf, dass die "zuletzt konkretausgeübte Tätigkeit" "zu mindestens 90% als Schreibtischtätigkeit...ausgeübt wird". Eine solche Klausel sei intransparent, entschied derBundesgerichtshof mit Urteil vom 15.02.2017. Auch eine unangemesseneBenachteiligung der Kunden komme in Betracht (Az.: IV ZR 91/16).


    Hier ist die erste Kommentierung zum Urteil abrufbar:


    http://rsw.beck.de/aktuell/mel…n-versicherungsvertraegen


    Viel Spaß beim Lesen und kommentieren!

    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sindheilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Hannoversche mit neuer Berufsunfähigkeitsversicherung



    Die Hannoversche bietet einen sogenannten Starter-Tarif neu an. Leider nicht als Nettotarif, sondern nur als Bruttotarif mit verringerten Abschluss- und Vertriebskosten (die Hannoversche ist ein Direktversicherer).


    Der Starter-Tarif ist nur abschließbar für Menschen unter 35 Jahre. Bis zum 35. Lebensjahr zahlen Studenten, Auszubildende und Berufseinsteiger nur die Hälfte der normalen Beiträge.



    Familien mit mindestens einem Kind erhalten einen Beitragsnachlass.



    Das Angebot enthält sogenannte Nachversicherungsgarantien.



    Das Produkt kann ab sofort online abgeschlossen werden. Ich habe jedoch bisher weder den Leistungsumfang noch die Allgemeinen Bedingungen geprüft. Daher ist meinerseits keine Aussage zur Verbraucherfreundlichkeit der Klauseln und zur Qualität des Leistungsversprechens möglich.



    Wer Interesse am Abschluss dieser Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte einen Versicherungsberater/Honorarberater um eine Zweitmeinung bitten. Der Berater sollte m.E. auch eine Bedingungsprüfung durchführen.



    "Der Kommentar ist frei, die Fakten sind heilig" (C. P. Scott, britischer Journalist und Guardian-Herausgeber)

  • Der Starter-Tarif ist nur abschließbar für Menschen unter 35 Jahre. Bis zum 35. Lebensjahr zahlen Studenten, Auszubildende und Berufseinsteiger nur die Hälfte der normalen Beiträge.

    Kleine Korrektur: Auf der Website steht: „Während der ersten 5 Jahre ist der Beitrag im Durchschnitt 50% günstiger als beim Normaltarif.“
    [Hervorhebungen offensichtlich von mir.]