Freiwillige Beiträge, bei bereits vorgezogener Altersrente ...

  • Hallo zusammen,

    inwieweit sind „Sonderzahlungen/Ausgleichszahlungen/freiwillige Beiträge“ bei „bereits laufender vorgezogener Altersrente“ möglich?

    Hintergrund zu meiner Frage ist eine Veröffentlichung aus 2018 (Ihre Vorsorge - Expertenforum) …

    ZITAT: "... Sie können sowohl Ausgleichszahlungen zur Vermeidung der Rentenminderung leisten, als auch bei bereits laufender vorgezogener Altersrente weiterhin freiwillige Beiträge einzahlen ...".

    Was ist dazu bekannt und wo ist dies nachzulesen?

    Beste Grüße aus Brandenburg

  • Hallo Subowa willkommen im Finanztip-Forum,

    Einzahlungen sind durchaus möglich, am besten du machst einen Termin bei der DRV um alles zu klären und gleich den Antrag zu stellen. Eine gute Erklärung zu allem was dazu gehört findest du in der aktuellen Ausgabe von Finanztest.

  • Hallo.


    Grundsätzlich würde ich auch an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung verweisen.


    Falls akuter Nachlesebesarf besteht, dann kann man einfach "DRV" und "RAA" in die Suchmaschine der Wahl eingeben. Dort kommt man zu den rechtlichen Arbeitsanweisungen der Rentenversicherung und kann sich umfassend informieren. (Heißt mittlerweile rvRecht.)


    Die freiwillige Versicherung ist im Paragraphen 6 SGB VI geregelt. Einfach durchklicken bis man an der gewünschten Stelle ist.

    Die Sonderbeiträge sind im Paragraphen 187a SGB VI geregelt.


    Platt gesagt, wer nicht versicherungspflichtig ist, kann für das laufende Jahr (teilweise auch für das Vorjahr) freiwillige Beiträge entrichten, es sei denn, es wird eine Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze bezogen.