Herkunftsnachweis

  • Hallo,

    ich habe letztes Jahr im September 6000 Euro(Erspartes) auf mein Konto eingezahlt.

    Nun habe ich geheiratet und es sind circa 5000 Euro zusammengekommen. Dieses Geld würde ich nun gerne im März einzahlen, wenn ich das nächste Mal in der Stadt bin.

    Muss ich nun der Bank einen Herkunftsnachweis erbringen?

    Über euren Rat freue ich mich sehr.

  • Hallo.


    Im Zweifel würde ich annehmen, dass unter Beibringung der Heiratsurkunde (falls nicht ohnehin schon für die Bank relevant gewesen) die Angabe "Geschenke zur Hochzeit" eine ausreichend einleuchtende Erklärung für die Einzahlung ist.


    (Laienmeinung)

  • Beträge unter 10.000€ sind nicht Auskunftspflichtig, -allerdings würde ich, um sicher zu gehen, den Bankmenschen ansprechen weil:


    "Privatkunden sind daher gehalten, bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro auf ein eigenes Konto einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen oder unverzüglich nachzureichen. Dies gilt auch bei Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet"


    https://die-dk.de/themen/press…dtransaktionen-verlangen/

  • Beträge unter 10.000€ sind nicht Auskunftspflichtig, -allerdings würde ich, um sicher zu gehen, den Bankmenschen ansprechen weil:


    "Privatkunden sind daher gehalten, bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro auf ein eigenes Konto einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen oder unverzüglich nachzureichen. Dies gilt auch bei Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet"


    https://die-dk.de/themen/press…dtransaktionen-verlangen/

    Nur ist dort keine zeitliche Angabe genannt, denn wenn ich an meine Großeltern denke, dann kommen die in 3 Jahren sicherlich auf über 10.000 Euro, da diese ihr Geld gerne als Bargeld sichern und bei Bedarf einzahlen.

  • Nur ist dort keine zeitliche Angabe genannt, denn wenn ich an meine Großeltern denke, dann kommen die in 3 Jahren sicherlich auf über 10.000 Euro, da diese ihr Geld gerne als Bargeld sichern und bei Bedarf einzahlen.

    Das ist doch harmlos. Haben deine Großelter die Kohle schwarz eingenommen, oder vorher vom Konto abgehoben?

  • Nur ist dort keine zeitliche Angabe genannt, denn wenn ich an meine Großeltern denke, dann kommen die in 3 Jahren sicherlich auf über 10.000 Euro, da diese ihr Geld gerne als Bargeld sichern und bei Bedarf einzahlen.

    Hier sind ja mehrere Aspekte zu berücksichtigen, wenn Du das geschenkte Geld Deiner Großeltern auf Dein Konto einzahlst.

    1. mögliche Schenkungssteuer (ab 200K€)

    2. Wahrung der 10 Jahresfrist für evtl. Rückforderungen seitens der Sozialkassen


    Punkt 1 ist durch die Freigrenzen relativ einfach handelbar.

    Punkt 2 kann aber im Falles eines möglichen Pflegefalles Deiner Großeltern noch 10 Jahre später eine Rückzahlung des geschenkten Geldes bedeuten.

  • Da hast du den Sachverhalt falsch verstanden. Ich habe das Beispiel meiner Großeltern aufgeführt, um nachzufragen, wie häufig diese sich theoretisch einer Prüfung unterziehen müssen.

  • Soweit ich das beurteilen kann, ist dies eine Auslegungssache der Bank. Sie kann im Zweifel auch bei niedrigeren Beträgen einen Herkunftsnachweis verlangen. Sie hat auf der anderen Seite aber auch das Recht, dass sie eine "einfache" (wahrscheinlich schriftliche) Erklärung des Kunden akzeptiert.


    Gerade ältere Leute sind meist jahrelanger Kunde einer Bank und haben es da sicher leichter.