Guten Abend,
ich habe meine ETW über ein BHW Bausparkassendarlehen finanziert. Die ETW soll jetzt verkauft werden.
Die BHW verlangt eine Vorfälligkeitsentschädigung. Soll ich die VFE erst einmal bezahlen, mit dem Verkaufserlös das Darlehen und die VFE bezahlen, um die Löschung des Darlehens im Grundbuch nicht zu gefährden, und dann später die Rechtmäßigkeit der VFE und deren Höhe anwaltlich überprüfen lassen und die VFE zurückfordern? Oder wäre eine andere Reihenfolge besser?
Vielleicht kann mir jemand einen guten Rat geben?