Was passiert mit Aktienbruchteilen bei einem Aktiensplit?

  • Hallo liebe Finanztip-Community,


    Ich hab eine Frage bezüglich Aktiensplits und konnte bisher keine zufriedenstellende Antwort finden.

    Was passiert, wenn es zu einem Aktiensplit kommt und ich nur Bruchteilen einer Aktie habe (bspw. durch Sparplan-Käufe)?

    Angenommen ich habe 0,65 Aktien und es komm zu einem 1:10 Aktiensplit, habe ich nach dem Split dann 6,5 Anteile, oder 6 und der 0,5 Anteil wird liquidiert oder wie läuft das?


    Vielen Dank für die Antworten im Voraus!:thumbup:

    Maxwell

  • Ich hatte mich bei einem Anbieter von Bruchteilsaktien mal durch die Bedingungen gelesen und es so verstanden, dass die Bruchteile eine Forderung gegen den Anbieter ist und die ganzen Teile so wie üblich fremdverwahrt sind.


    In dem konkreten Fall müsstest Du nach dem Split (von Alphabet?) dann eben 6 Aktien tatsächlich als Bestand bei Clearstream bzw. dem Auslandsverwahrer haben und 0,5 als Forderung gegen Deinen Anbieter.


    Um die Konjunktive auszuschließen bitte die "Sonderbedingungen für Bruchteile von Wertpapieren" Deines Anbieters lesen. Bei SC ist das z.B. die Seite 51 von https://de.scalable.capital/ap…account_opening_documents

  • JDS: es handelt sich um Einzelaktien, bzw. Bruchteile davon bei der ING


    Kater.Ka: Bei der ING wird nur beschriebe, wie der Verkauf gehandhabt wird, aber leider finde ich dort keine Information über das Splitting.


    Bei der Baader Bank lese ich in den Sonderbedingungn für Bruchteile von Wertpapieren folgendes:

    ,,Der Kunde erwirbt kein Eigentum an Bruchteilen von Wertpapieren. Dementsprechend stehen dem Kunden keine Rechte aus Bruchteilen von Wertpapieren zu.

    Die Gutschrift des Bruchteils stellt einen rein rechnerischen Vorgang dar und hat auch keine Auswirkungen auf etwaige Besitzverhältnisse bezüglich dieser Bruchteile. Der Kunde wird hierbei rein rechnerisch so gestellt, als hätte er den Bruchteil des Wertpapiers erworben. Der Kunde hat daher keine Rechte aus den Bruchteilen. Im Falle von Aktien betrifft dies insbesondere das Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung, das Recht auf Dividende oder etwaige Bezugsrechte. Der Eigentumsübergang bzw. Wechsel der jeweiligen Besitzverhältnisse findet immer nur in Bezug auf eine ganze Aktie statt."


    Vor allem das fett Markierte macht es für mich fragwürdig, ob man dann überhaupt ganze Aktien bekommt.


    Was denkt ihr darüber?

  • Bei Baader wird in den Folgeabsätzen davon gesprochen, dass der Erwerber so gestellt wird als hätte er die Bruchteilsrechte, insofern macht mich das nicht unruhig.


    Ich gehe weiter davon aus, dass es so ist wie von mir oben beschrieben, d.h. dass Du ganze Anteile bekommst wenn die Summe der Bruchteile größer als 1 ist. Ansonsten den Support bei der ING anschreiben und bitte hier berichten.

  • Dementsprechend stehen dem Kunden keine Rechte aus Bruchteilen von Wertpapieren zu.

    Als Aktionär hast du das Recht auf die Hauptversammlung zu gehen und dort abzustimmen. Oder bei einem Übernahmeangebot selbiges abzulehnen. Dein Bruchstück gehört aber dem Broker und du hast du einen Anspruch auf den Wert des Bruchstücks. Entsprechend darfst du all diese Dinge nicht tun.


    Für deine 123 anderen Anteile an der selben Firma hast du aber alle Rechte als Aktionär

  • Als Mercedes letztes Jahr sich von Daimler Truck getrennt aht, habe ich die Bruchstücke ausbezahlt bekommen damit es eine runde Sache wurde.


    Ich weiß, dass ich nicht das Thema Akteinsplit aber so ähnlich.

    Daimler hat das im Vorfeld aber kommuniziert und das wird beim Split nicht anders sein.

  • Was denkt ihr darüber?

    So wie es @Katr.Ka schon ausgeführt hat, hast du sehr wohl eine Forderung gegenüber deinem Anbieter... vergleichbar mit der Forderung auf Auszahlung deines Guthabens gegenüber deiner Bank... sogar noch besser, denn du hast eine Forderung auf 'Sondervermögen'.

  • Ansonsten den Support bei der ING anschreiben und bitte hier berichten.

    Hallo zusammen,


    Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

    Ich habe folgende Informationen von der ING bekommen.


    Generell gilt: "Bei einem Aktiensplit werden die neuen Aktien genau nach dem Verhältnis eingebucht. Kommen dabei Bruchstücke raus - was sehr oft vorkommt - dann werden diese meistens von uns automatisch verkauft. Sollte das Wertpapier sparplanfähig sein, dann bleiben die Bruchstücke in Ihrem Bestand erhalten."


    Hat man zuvor aber keine ganze Aktie, gilt: "Aktienanteile unter 1 Stück sind in der Regel von Kapitalmaßnahmen ausgeschlossen."


    Für mich bedeutet das also, dass bei Anteilen >1 der Split normal durchgeführt wird, man bei Bruchteilen <1 aber nicht von dem Split "profitiert".


    Viele Grüße

    Maxwell