Wechsel in die Steuerklasse III - Heirat mit einer Polin

  • Hallo zusammen, :)


    Ich werde in den nächsten Monaten eine Bürgerin des Republik-Polens heiraten, die in Polen arbeitet. Basierend auf den Informationen würde in unserem Fall die Steuerklasse 3 für mich und für die zukünftige Ehegattin die Steuerklasse 5 in Fragen kommen, weil ich in Deutschland deutlich mehr als sie verdiene.


    Laut den gefundenen Quellen, könnte ich die Steuerklasse 3 beantragen, wenn meine zukünftige Frau unter 18.816€ Euro im Jahr verdient.


    1. Verstehe ich richtig den "doppelten Grundfreibetrag"?


    "Dem ausländischen Arbeitnehmer ist beim Lohnabzug die Steuerklasse III zu gewähren, wenn 90 % des Ehegatteneinkommens in Deutschland erzielt werden (relative Wesentlichkeitsgrenze) oder das Einkommen des anderen Ehegatten im EU-Ausland den bei zusammen veranlagten Ehegatten geltenden doppelten Grundfreibetrag (2020: € 18.816,00) nicht übersteigt (absolute Wesentlichkeitsgrenze)."


    2. Wenn ich zur dritten Steuerklasse wechseln werde, dann wird meine Ehegattin automatisch die Steuer in der fünften Steuerklasse abgeben müssen? Sie arbeitet und bezahlt die Steuer in Polen.


    Ich würde mich wirklich auf eure Meinung und Erfahrungen freuen. :):):)


    Viele Grüße

    Kris