Hallo liebes Finanztip Forum,
meine Frau ist seit Anfang dieses Jahres durch Überschreitung der Pflichtversicherungsgrenze freiwillig gesetzlich krankenversichert.
Ich selbst bin als Angehöriger der Bundeswehr über die freie Heilfürsorge abgesichert.
Wir planen für nächstes Jahr mit Kindern.
Durch etwas Recherche sind wir darauf gestoßen, dass wir aufgrund der freiwilligen Versicherung meiner Frau, während ihrer Elternzeit über 400 Euro für die Kranken- und Pflegeversicherung in der GKV bezahlen müssten. Ein Beihilfeanspruch und Restkostenabsicherung über die PKV kommt für Sie aufgrund des hohen Verdienstes nicht in Frage.
Da meine Frau nur minimal über der Pflichtversicherungsgrenze verdient, stelle ich mir die Frage, ob eine Teilzeitbeschäftigung während der Schwangerschaft nicht dazu führen würde, dass die freiwillige Mitgliedschaft wieder in eine Pflichtversicherung überführt wird?
Wie lange müsste diese Teilzeitbeschäftigung vorliegen oder würde diese direkt mit Beginn der Teilzeit greifen?
Mit freundlichen Grüßen
Finance-Rookie