GKV - Verhalten bei längerem Auslandsaufenthalt

  • Meine Frau, 50, und ich, 55, planen im Sommer eine 7- monatige Reise
    innerhalb der EU. Z.Zt. sind wir pflichtversichert in der GKV. Unser
    derzeitiges Arbeitsverhältnis werden wir bei Reiseantritt kündigen.
    Während der Reise wollen wir uns über eine Auslandskrankenversicherung
    für längere Auslandsaufenthalte versichern. Wie verhalten wir uns
    gegenüber der GKV?
    Müssen wir uns während der Reise freiwillig dort versichern, reicht eine Anwartschaftsversicherung oder brauchen wir das beides nicht? Was ist, wenn wir wöhrend oder nach der Reise krank oder verunfallt nach Hause kommen?

  • Wenn Ihr Euer Arbeitsverhältnis kündigt, wird die Pflichtversicherung in der GKV erst einmal beendet.
    Allerdings könnt Ihr Euch dann freiwillige Mitglieder bleiben.
    Fraglich ist dann nur der Beitrag, denn der richtet sich nach dem Einkommen.
    Und wenn Ihr auf Eurer Reise von Ersparnissen lebt, müsst Ihr Euch auf den Mindestbeitrag für freiwillige Mitglieder einstellen. Der beträgt z.B. für nichterwerbstätige Hausfrauen, deren Ehegatte privat versichert ist, um die 300,00 €.


    Eine Anwartschaftsversicherung ist meines Wissens in der GKV nicht möglich - und im Übrigen auch nicht nötig.
    Ihr hättet als Rückkehrer aus dem Ausland, die früher GKV-versichert waren sowieso ein Beitrittsrecht.


    Am besten Ihr fragt mal bei den Experten nach:


    Deutsche Verbindungsstelle
    Krankenversicherung - Ausland
    Pennefeldsweg 12 c
    53177 Bonn
    Telefon: +49 228 9530-0
    Telefax: +49 228 9530-600
    E-Mail: Post@dvka.de
    Internet: http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/dvka_home.html