Barunterhalt im Wechselmodell

  • Hallo Zusammen,


    mit großen Interesse habe ich den Artikel zum Thema "Barunterhalt im Wechselmodell" gelesen.
    Link: https://www.finanztip.de/barun…die%20Mutter%20130%20Euro.

    Dadurch sind mir ein paar Fragen aufgekommen:


    Wie sind die Mehrkosten durch die gemeinsame Betreuung entstehen zu verrechnen?
    Beispiel:
    anrechenbare Miete für Kinderzimmer in der Wohnung der Mutter = 200 €

    anrechenbare Miete für Kinderzimmer in der Wohnung des Vaters = 250€

    Frage 01: Ist dann der zusätzliche Betrag 450€ ? oder "nur" 50€ also die Differenz?



    Frage 02: Wenn das Nettoeinkommen der Mutter geringer ist als der relevante Selbstbehalt, würde es bedeuten dass der Unterhaltsbetrag sich für den Vater nicht durch das Verhältnis ändert?
    Frage 03: So würde es bedeuten das der Unterhaltsbetrag (Beispiel 600€) sich im Schritt 5. nicht reduziert?

    Frage 04: Wenn der Aufenthalt sich dann auf 50% jeweils aufteilt würde sich dann im Schritt 6. der Unterhaltsbetrag halbieren (Beispiel von 600 € auf 300 €) ?

    Frage 05: Und im Schritt 7. könnte dann noch der hälftige Kindergeld-Anteil verrechnet werden (Beispiel 300€ - 102€ = 198€)?


    Vielen Dank vorab für eure Rückmeldungen.