Verspätungszuschlag bei mehreren vergessenen Einkommenssteuererklärungen

  • Hallo zusammen,

    Ich habe eine Rückfrage zum Artikel https://www.finanztip.de/verspaetungszuschlag/:

    Ein Bekannter von mir hat seit 2018 keine Einkommensteuererklärung gemacht. Wir planen, alle fehlenden Steuererklärungen kurzfristig nachzureichen. Aktuell können wir nicht absehen, ob eine Rückerstattung erfolgt oder Nachzahlung zu leisten ist.

    Jetzt meine Fragen:

    1. Sehe ich es richtig, dass ab dem 01.01.2019 auf ein Verspätungszuschlag von min. 25 Euro pro Monat zu leisten ist?

    2. Werden die Verspätungszuschlage summiert, also bspw. bei Abgabe bis Ende März:

    • ESt 2018: 39 x 25€ = 975€
    • ESt 2019: 27 x 25€ = 675€
    • ESt 2020: 15 x 25€ = 375€

    Entstehen also Zuschläge von in Summe min. 2025€ oder wird "nur" der Zeitraum ab dem 01.01.2019 einfach herangezogen, also 975€.

    3. Ist zu erwarten, dass der Zuschlag auch bei einer Rückzahlung angesetzt wird?


    Danke für eure Antworten!

  • Ich habe noch nie pünktlich abgegeben und noch nie Verspätungszuschläge berechnet bekommen. Das hängt sicherlich auch vom zuständigen Finanzamt und vom Personal ab. Abgeben und abwarten.

  • Ich habe noch nie pünktlich abgegeben und noch nie Verspätungszuschläge berechnet bekommen. Das hängt sicherlich auch vom zuständigen Finanzamt und vom Personal ab. Abgeben und abwarten.

    Auch bei mehr als 14 Monate nach Abgabefrist?

    Danke dafür. Das stellt den Sachverhalt klarer, dass bei einer Rückzahlung nicht unbedingt mit einem Verspätungszuschlag zu rechnen ist.


    Kennt jemand von euch noch eine Antwort zu meiner Frage bzgl. der Höhe und einer möglichen Summierung bei mehreren ausstehenden Steuererklärungen?

  • Ich habe letztes Jahr für 2018-2019 abgegeben, nachdem mich das Finanzamt dazu aufgefordert hat. 2020 habe ich dann von mir aus gemacht. Allerdings habe ich eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Also hatte ich keine Abgabepflicht. In der NVB steht zwar, dass man die NVB zurückgeben muß, wenn man die Steuerpflicht erkennt. Doch welcher normale Steuerbürger blickt bei der komplexen Gesetzeslage schon durch ?

    Ich habe für 2018/19 keine Zuschläge zahlen müssen. 2020 war ohnehin fristgerecht.

    Ich habe 3mal Einspruch eingelegt, und 3mal Geld zurückbekommen.

    Gruß


    Altsachse