Hallo zusammen,
Ich habe eine Rückfrage zum Artikel https://www.finanztip.de/verspaetungszuschlag/:
Ein Bekannter von mir hat seit 2018 keine Einkommensteuererklärung gemacht. Wir planen, alle fehlenden Steuererklärungen kurzfristig nachzureichen. Aktuell können wir nicht absehen, ob eine Rückerstattung erfolgt oder Nachzahlung zu leisten ist.
Jetzt meine Fragen:
1. Sehe ich es richtig, dass ab dem 01.01.2019 auf ein Verspätungszuschlag von min. 25 Euro pro Monat zu leisten ist?
2. Werden die Verspätungszuschlage summiert, also bspw. bei Abgabe bis Ende März:
- ESt 2018: 39 x 25€ = 975€
- ESt 2019: 27 x 25€ = 675€
- ESt 2020: 15 x 25€ = 375€
Entstehen also Zuschläge von in Summe min. 2025€ oder wird "nur" der Zeitraum ab dem 01.01.2019 einfach herangezogen, also 975€.
3. Ist zu erwarten, dass der Zuschlag auch bei einer Rückzahlung angesetzt wird?
Danke für eure Antworten!