Guten Morgen zusammen,
ich habe eine wohl eher allgemeine Frage:
Wenn man im Mietverhältnis, das schon 5-10 Jahre andauert, z. B. Kratzer im Boden verursacht und diese dann im Rahmen des Auszugs der Haftpflichtversicherung meldet, ist es dann problematisch, wenn die Schäden schon vor längerer Zeit entstanden sind? Heißt: Muss ich Schäden zeitnah melden, damit die Haftpflicht greift?
Meine Frage soll bewusst den Punkt Kaution ausklammern.
Danke vorab!
Viele Grüße