Haftpflichtversicherung

  • Guten Morgen zusammen,

    ich habe eine wohl eher allgemeine Frage:

    Wenn man im Mietverhältnis, das schon 5-10 Jahre andauert, z. B. Kratzer im Boden verursacht und diese dann im Rahmen des Auszugs der Haftpflichtversicherung meldet, ist es dann problematisch, wenn die Schäden schon vor längerer Zeit entstanden sind? Heißt: Muss ich Schäden zeitnah melden, damit die Haftpflicht greift?

    Meine Frage soll bewusst den Punkt Kaution ausklammern.

    Danke vorab!

    Viele Grüße

  • z. B. Kratzer im Boden verursacht und diese dann im Rahmen des Auszugs der Haftpflichtversicherung meldet, ist es dann problematisch, wenn die Schäden schon vor längerer Zeit entstanden sind?

    Welche Haftpflich soll denn da greifen? Eine gewöhnliche Privathaftpflichtversicherung fällt da schon heraus, da Schänden an Sachen, die sich in denem Besitz befinden, ausgeschlossen sind. Und bei versicherten Mietsachschäden darfst du gerne einmal die Bedingungen lesen ;)

  • Dann dürfte das für ältere Schäden nicht mehr gelten.

    Jein, sage ich als Laie. Wenn du in den letzten Jahren Kratzer verursacht hast, weil du dich nicht von Kronleuchter zu Kronleuchter geschwungen hast, um den Boden zu schonen, und dein Vermieter diese Kratzer heute moniert (und Ansprüche gegen dich geltend macht), dann kannst du auch diesen Anspruch 'unverzüglich' anzeigen. Dein Versicherer muss dann prüfen, ob der Anspruch überhaupt gerechtfertigt ist bzw. ob er als Mietsachschaden anerkannt wird... und wenn der Anspruch gerechtfertigt ist, prüft dein Vers. auch, in welcher Höhe eine Leistung erfolgen kann/darf/muss. Dabei wird natürlich zwischen 'gewöhnlicher' Abnutzung und Beschädigung differenziert.

  • Hallo StefanFinanz,

    Wenn man im Mietverhältnis, das schon 5-10 Jahre andauert, z. B. Kratzer im Boden verursacht und diese dann im Rahmen des Auszugs der Haftpflichtversicherung meldet, ist es dann problematisch, wenn die Schäden schon vor längerer Zeit entstanden sind? Heißt: Muss ich Schäden zeitnah melden, damit die Haftpflicht greift?

    Klassische Antwort: Es kommt darauf an.


    Was sind es denn für Kratzer? Kleinere Kratzer durch den normalen Gebrauch, z.B. durch das Hin- und Herschieben eines Stuhles? Solche normalen Abnutzungen haben Sie mit der Kaltmiete mit bezahlt und die erstattet die PHV auch nicht:


    Ziff. A1-6.6.2 der GDV Musterbedingungen


    „Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen

    • Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung…“

    Oder ist Ihnen z.B. einmal ein schwerer Gegenstand auf den Boden gefallen und hat einen tiefen Krater hinterlassen. Für diesen Schaden müssen Sie dem Vermieter gegenüber geradestehen. Falls Sie eine PHV mit sog. Mietsachschäden haben, wird die den Schaden regulieren. Aber:


    B3-3.2.2 a)


    „Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadensersatzansprüche erhoben worden sind. Das Gleiche gilt, wenn gegen den Versicherungsnehmer Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden“


    Im Einzelfall kann man über beide Punkte trefflich streiten, z.B.


    Was ist normale Abnutzung und was ist nicht hinnehmbare Beschädigung.


    Auch die Frist von einer Woche ist nicht absolut. Wenn die Schadenregulierung durch die verspätete Meldung für den Versicherer weiterhin genauso möglich ist wie bei Einhaltung der Frist, kann er sie nicht allein wegen der Wochenfrist ablehnen.


    Wenn aber etwas größere Kratzer schon Jahre alt sind, wie ich bei Ihnen herauslese, dürften Sie wenig Chancen haben.


    Gruß Pumphut