Hallo, ich habe bei der Sparkasse Rückforderungsansprüche , die vor 2019 entstanden sind geltend gemacht. Die Sparkasse hat geantwortet, dass die 10-jährige Verjährungsfrist nicht zur Geltung komme, ist aber aus "Kulanzgründen" bereit, mir 45,00 EUR zurückzuerstatten unter der Bedingung, dass damit "sämtliche Ansprüche, Einreden und/oder Einwendungen, die sich im Zusammenhang mit dem Urteil des BGH vom 27.04.2021, XI ZR 26/20 evtl. ergeben können, abgegolten und erledigt" sind.
Sollte ich das Angebot annehmen? Danke für evtl. Antworten.