Hallo,
kann mir vielleicht jemand sagen, was rechtens ist bzw. zählt?
Es geht um folgendes:
Im Mietvertrag steht zur Rückgabe der überlassenen Wohnung, dass diese untapeziert zu übergeben ist. Grundlage hierzu bildet das Wohnungsübergabeprotokoll vom Tag der Wohnungsübergabe.
Ausgemacht und so steht's auch in der Wohnungsbeschreibung drin, ist, dass die Wohnung tapeziert und weiß gestrichen wird.
Was zählt denn dann jetzt bei Auszug? Sollte ich die Formulierung im Mietvertrag ändern lassen,bzw. eine Ergänzung aufsetzen lassen oder genügt es, dass man die Auszugsübergabe auf dem Einzugsprotokoll vermerkt? Oder brauch ich garichts machen, weil der Zustand beim Einzug zählt und somit das " untapeziert" im Mietvertrag nichtig wäre?
Kennt sich da jemand aus?
Gruß Steffi