Wohnungsübergabe

  • Hallo,


    kann mir vielleicht jemand sagen, was rechtens ist bzw. zählt?

    Es geht um folgendes:

    Im Mietvertrag steht zur Rückgabe der überlassenen Wohnung, dass diese untapeziert zu übergeben ist. Grundlage hierzu bildet das Wohnungsübergabeprotokoll vom Tag der Wohnungsübergabe.

    Ausgemacht und so steht's auch in der Wohnungsbeschreibung drin, ist, dass die Wohnung tapeziert und weiß gestrichen wird.


    Was zählt denn dann jetzt bei Auszug? Sollte ich die Formulierung im Mietvertrag ändern lassen,bzw. eine Ergänzung aufsetzen lassen oder genügt es, dass man die Auszugsübergabe auf dem Einzugsprotokoll vermerkt? Oder brauch ich garichts machen, weil der Zustand beim Einzug zählt und somit das " untapeziert" im Mietvertrag nichtig wäre?


    Kennt sich da jemand aus?



    Gruß Steffi

  • Maßgeblich ist, wie die Wohnung übergeben/übernomen wurde. Ich würde den Mietvertrag in Abstimmung mit dem Vermieter ändern, oder einen neuen Mietvertrag mit dem Übergabepassus verlangen.

  • Hmm, den Begriff untapeziert kenne ich jetzt nicht, aber normalerweise steht "unrenoviert" oder "renoviert" im Übergabeprotokoll.

    Dementsprechend verhält es sich dann beim Auszug.


    Unrenoviert übernommen bedeutet dann auch unrenoviert abgeben.

  • Ja so sehr ich es eigentlich auch ST. Ich habe jetzt erstmal nachgefragt, ob mir ein Nachtrag zum Mietvertrag diesbezüglich zugesendet werden kann,ich hoffe,mal schauen.


    UV: Was bedeutet Passus?

  • Aber ums Mal zusammenzufassen, seht ihr das auch so, dass das zählt,was im Mietvertrag steht und nicht der Wohnungszustand bei Übergabe.

    So sagt es zumindest mein Gefühl.

    Ich sag schonmal danke:)

  • Passus: Bezeichnung für den Inhalt der Wohnungsübergabe.

    Man könnte schreiben: Die Wohnung ist zu verlassen, wie bei Wohnungsübergabe erhalten. Das ist die Regel. So mach ich es als Vermieter.

  • Aus meiner Sicht nicht rechtens, ebenso wie die Übergabe einer "renovierten" Wohnung zu verlangen. (vgl. BGH VIII ZR 109/05 oder ZR 152/05).


    Man stelle sich vor, der Mietvertrag hätte nur 6 Monate bestand (Jobwechsel, Trennung, etc.).


    Wenn überhaupt müsste das als Individualklausel in den Mietvertrag - halte ich aber für schwer umsetzbar. In diesem Fall ist es aber nicht mal im Vertrag und da vom Vermieter vorgegeben auch nicht individuell ausgehandelt.


    Es gilt also, die Wohnung ist zurückzugeben wie sie übernommen wurde, wobei kleine normale Abnutzungen hingenommen werden müssen.