Doppelbesteuerung bei freiwilliger Einzahlung in die Rentenkasse

  • Hallo,

    ich möchte evtl. mit 63 in Rente gehen und habe bei der DRV angefragt, ob ich durch Einzahlung eines freiwilligen Betrages die dadurch verursachte Rentenminderung ausgleichen kann. Ich könnte tatsächlich bei Zahlung von mehr als 28.000 Euro die Rentenminderung ausgleichen, d.h. ich würde dann eine um 116 Euro höhere monatliche Rente bekommen (Ich habe ausgerechnet, dass ich bei einer 2%-igen Rentenerhöhung pro Jahr den Betrag nach ca. 17 Jahren zurückbekommen hätte).

    Was mich allerdings stört ist die Tatsache, dass ich dann versteuertes Geld einzahle, was wiederum mit der Rente versteuert wird. Mir ist bewusst, dass ich in 2022 etwa 25.000 Euro als Vorsorgeaufwendung von der Steuer absetzen könnte - allerdings habe ich schon jetzt so gut wie kein Einkommen mehr, so dass mir dies nichts nützen würde. Oder kann ich aufgrund dieser Einzahlung einen (längjährigen) Verlustvortrag geltend machen?

    Danke, Uwe

  • Verlustvortrag passt hier gar nicht, da die 25.000 ja auch ein "Verlust" sind.


    Steuerliche Rechnungen sind immer schwierig, da Du Annahmen für Deine zukünftigen Steuersätze machen musst. Wirst Du denn nennenswerte Steuern auf die Rentenerhöhung zahlen?

    Hast Du noch andere Einkünfte, die zu versteuern sind, z.B. nichtrealisierte Erträge in Wertpapieren oberhalb der Freibeträge?

    Bringt es mehr, wenn Du die Einzahlung auf mehrere Jahre verteilst?

  • Das Geld in einen ETF Sparplan. Da gibt es sogar noch einen jährlichen Freibetrag von 801/1.602 EUR auf die nur teilversteuerten Erträge. Tendenz beim FB sogar steigend.


    Alleine die Vererbbarkeit eines Guthabens ist doch schon das Totschlagargument gegen freiwillige Beitrage in die RV. Dazu der beliebige Zugriff auf das Guthaben, wenn man es mal braucht.


    Würde mir nie einfallen, in die RV freiwillig einzuzahlen.

  • Würde mir nie einfallen, in die RV freiwillig einzuzahlen.

    Ist doch schön, dass wir in einem freien Land leben, oder? :)

    Aktuell teile ich die Ansicht, dass ein ETF-Sparplan für mich die besser Lösung darstellt. Ich würde aber 'nie' ausschließen, später freiwillige Beiträge ein die GRV zu leisten. Kommt auf die konkrete Situation an. Zum Glück habe ich (hoffentlich) noch einige Jahre Zeit und kann mir so jede Option offen halten.

  • Wie lange Zeit hast du denn bis zum 63. und welche Form der 'Ergänzung' zur Gesetzlichen hast du?

    Danke für die Antwort. Bis zum 63. habe ich noch 4 Monate. Daher kann ich die Einzahlung auch nicht aufteilen.

  • Ok...

    Nun, dann wird die 'Antwort' bzw. ein Tipp schwierig. eigentlich sollten Empfehlungen und Entscheidungen immer im Zusammenhang mit der Geamtsituation getroffen werden. Reine Produkt- oder Anlageempfehlungen 'aus der Luft gegriffen' sind i.d.R. voll für die Füße ;)


    Wenn dir die Rentenerhöhung bzw. der Ausgleich des Abschlags/der Minderung in dieser Höhe wichtig ist - quasi als sicherer Teil der Rente - dann hau rein... und hoffe darauf, dass du deutlich älter wirst als 80.


    Per se betrachtet, müsste ich Tinte gesoffen haben, wenn ich einen Betrag X 'anlege' und ihn renditefrei innerhalb von 17 Jahren erst wieder zurückgezahlt bekommen soll... besonders unter dem Aspekt, dass ich versteuertes Kapital 'anlege' und die Auszahlungen versteuern müsste (wäre zu prüfen in welchem Umfang) und ggfs. auch noch Sozialabgaben darauf abdrücken zu dürfen (was auch zu prüfen wäre).

  • Wer lange lebt hat mehr von der Rente! ;)

    Ja, und wer früher stirbt ist länger tot! Man könnte aber auch mit der Relativitätstheorie ankommen...


    Spaß beiseite. Bei dem 'sicheren Anteil' schlucken 'wir' inzwischen - seit zig Jahren - negative Realrenditen. Die GRV-Rente würde ich dem sicheren Anteil zurechnen wollen. Und wenn man das so tut, stellt sich die Frage nach Rendite nicht. Vielmehr ist der brutto/netto Rentenbetrag ausschlaggebend, wenn denn die Gesetzliche knapp bemessen ist und man mit der 'Rentenerhöhung' auch das ominöse Langlebigkeitsrisiko im Blick hat.

    Kommt es letztlich auf den Hunni im Monat an, und besteht keine weitere, ordentlich dimensionierte private wie-auch-immer-Ergänzung, würde ich die knapp 30k nicht in einen ETF packen und damit einen Entnahmeplan fahren wollen... der ebenfalls das Langlebigkeitsrisiko covert und eigentlich immer etwas zum Vererben übrig lässt.


    Die Frage für Uwe ist halt, ob der Hunni relevant ist...

  • Zur Rentabilität:


    Für einen Entgeltpunkt müsste man grob 7.300 Euro einzahlen. Der wirkt sich aber, wenn nach Rentenbeginn eingezahlt, erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze aus. Beim Jahrgang 1959 wäre das mit 66 Jahren und 2 Monaten.

    Ein Entgeltpunkt entspricht aktuell 34,19 Euro. Für Kranken- und Pflegeversicherung kann man 11% an Abgaben rechnen.


    Damit kann man gerne rechnen.

    Unter Berücksichtigung von Steuern lohnt es sich eher. Und die Rentenanpassungen kämen ja auch hinzu. Wer die Rente 20 Jahre bezieht, ist auf der sicheren Seite.

  • ... nach 17 Komma Dickmilch Jahren hat man die eingezahlten 7.300 wieder raus... ohne Rentensteigerung und ohne Rendite... und ohne Abzug der KV/PV.

    Mit Abzug der KV/PV dauert's ebbes über 20 Jahre (ohne Rentensteigerung).

    Rechnet man die Dynamisierung der Rente mit ein, kann man erst mit gewonnener Wette auf die 'Langlebigkeit' von einer 'nominalen' Rendite sprechen. Realrenditen sind erst im Alter für 'Scheintote' realisierbar ;)


    Und dennoch... wenn's auf den Euro ankommt, kann die GRV sinnig erscheinen, da für sie nicht mit Vola zu rechnen ist.

  • Ich würde so rechnen:


    Einzahlung 28.000 EUR. Steuervorteil nahe 0 EUR


    Auszahlung mtl. 116 EUR abzgl. 11% KV+PV (sicher steigend) abzgl. 20% Grenzsteuersatz (bei 12 TEUR (!) zvE) = 80 EUR netto


    28.000 : 80 EUR : 12 = 29 Jahre (ohne Rentensteigerung und (kalte) Steuerprogression gerechnet)


    Sportlich.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.

  • Ich sehe ein einziges Problem bei dem ETF Sparplan, das Alter. Wieviel Zeit hat man bis man an das Geld ran muss. Für mich ist die freiwillige Zahlung in die GRV sinnvoll, allerdings nutze ich die Steuervorteile komplett aus. Es ist für mich ein Teil des Sicherheitsbausteins, ETF-Entnahme dann wenn er günstig steht. Heißt mehrere Pferde laufen lassen. Ohne den Steuervorteil muss man natürlich sehr alt werden um ins Plus zu kommen, oder der Partner/in mit der Witwenrente.

  • Weil ich die (kalte) Steuerprogression auch nicht berücksichtige. 20% Grenzsteuersatz ist auch "soft" gerechnet.


    Aber ohne diese negativen Faktoren sind es auch 25 Jahre. Kannst ja mal nachrechnen. :)


    88 Jahre muss man alt werden, bis man sein Geld wiedergesehen hat. Also Schublade und keine irgendwie rentable Geldanlage.

    Lass keinen zwischen Dich und Dein Geld.