Schadensfreiheitsklasse Bescheinigung

  • Hallo liebe Community...

    Folgendes wenn ich einen Zahlungsrückstand :rolleyes:bei einer alten Versicherung habe und für die neue Versicherung eine Bescheinigung für die Schadensfreiheitsklasse brauche , die alte Versicherung die aber nicht rausrücken will wegen dem Rückstand, ist das Rechtens ? :/

    Falls es § dazu gibt , wäre es toll mir diese gleich mit zu senden :)

    Vielen lieben Dank :) <3

  • Hallo Inga2000,


    lesen Sie doch bitte einmal den Paragraphen 5 Abs. 7 Pflichtversicherungsgesetz:


    „Das Versicherungsunternehmen hat dem Versicherungsnehmer bei Beendigung des Versicherungsverhältnisses eine Bescheinigung über dessen Dauer, die Anzahl und Daten während der Vertragslaufzeit gemeldeter Schäden, die zu einer Schadenzahlung oder noch wirksamen Schadenrückstellung geführt haben, auszustellen… Während des Versicherungsverhältnisses hat das Versicherungsunternehmen dem Versicherungsnehmer jederzeit eine Bescheinigung nach Satz 1 innerhalb von 15 Tagen ab Zugang des entsprechenden Verlangens bei dem Versicherungsunternehmen zu erteilen.“


    Eine Ausnahme von der Regelung bei Prämienrückstand kann ich nicht finden. Es sei denn, es handelt sich um die Erstprämie.


    Hinweis: Die Regelung gilt nur für die Kfz- Haftpflichtversicherung und nicht für eine ggf. vorhandene Vollkaskoversicherung.


    Gruß Pumphut