Freistellungsauftrag gemeinsam / einzel mischen

  • Hallo zusammen,


    ich habe aktuell verschiedene Depots / Kontos wo ich meine Freistellungsaufträge verteilt habe. Hierfür habe ich immer einen gemeinsamer Freistellungsauftrag verwendet. Nun habe ich ein Depot in welchem man nur Einzel Freistellungsaufträge vergeben kann. Ist es erlaubt eine Mischung hier zu haben?


    Beispiel:


    Bank A: 301 € (gemeinsamer Freistellungsauftrag)

    Bank B: 500 € (gemeinsamer Freistellungsauftrag)

    Bank C: 801 € (Einzel Freistellungsauftrag)


    In der Summe würde dies nicht die 1602 Euro übersteigen. Ist so einer Aufteilung zulässig oder muss man sich für eine Variante entscheiden.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Kerrigan

  • Warnhinweis - keine Steuerberatung.


    mMn ist das unkritisch, da bei Zusammenveranlagung die beiden Pauschbeträge eh zusammengezählt werden. Üblicherweise versichern beide Eheparter, dass sie nicht über 1.602 € freistellen. Steht das nicht so auf dem Formular?

  • Warnhinweis - keine Steuerberatung.


    mMn ist das unkritisch, da bei Zusammenveranlagung die beiden Pauschbeträge eh zusammengezählt werden. Üblicherweise versichern beide Eheparter, dass sie nicht über 1.602 € freistellen. Steht das nicht so auf dem Formular?

    Auf dem Formular steht folgendes:


    Zitat

    Indem Du/Du und Dein Partner den Freistellungsauftrag erteilst/erteilt, versicherst/versichert Du/Ihr, dass Dein/Euer Freistellungsauftrag zusammen mit Freistellungsaufträgen an andere Kreditinstitute, Bausparkassen, das BZSt usw. den für Dich/Euch ** ) geltenden Höchstbetrag von insgesamt 801 Euro/1.602 Euro ** ) nicht übersteigt. Du versicherst/Ihr versichert ** ) außerdem, dass Du/Ihr ** ) mit allen für das Kalenderjahr erteilten Freistellungsaufträgen keine höheren Kapitalerträge als insgesamt 801 Euro/1.602 Euro ** ) im Kalenderjahr die Freistellung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer in Anspruch nimmst/nehmt ** ).

    Ich würde dies ebenfalls so interpretieren, dass es erlaubt ist.

  • Bei TR kann man nur 801€ für den FSA angeben, selbst wenn man verheiratet und zusammenveranlagt ist.

    Die BaFin ist aber zu doof da eine ordentliche Auskunft zu geben, ob das so i.O. geht.