Hausratversicherung - Fadenscheinige Vorgehensweise durch Makler Portal

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage in Bezug auf eine abgeschlossene Hausratversicherung über ein bei Finanztip angegebenes Makler Portal (Mr Money).


    Am 24.01.2022 haben wir den Antrag auf Versicherung über den Makler bei dem Versicherungsgeber eingereicht.

    Am 18.02.2022 haben wir vom Versicherungsgeber die Bestätigung erhalten, dass dem Antrag stattgegeben wurde.


    Wir wurden vom Makler aber NICHT über die Kommunikation zwischen ihm und der Versicherung hingewiesen, denn auf Rückfrage unsererseits beim Versicherungsgeber am 24.02.2022 zum erhöhten Versicherungsbeitrag, gegenüber dem eingereichten Antrag, haben wir Folgendes als Antwort erhalten:


    24.02.2022:

    "Ihr Antrag wurde mit einem Beitrag von xx,xx Euro eingereicht. Bei der Bearbeitung wurde festgestellt, dass Ihre Anschrift in eine andere Zürszone eingestuft wurde. Die Zürszone ist relevant für die Berechnung des Beitrages bei der Absicherung von Elementarschäden.

    Hierzu stellten wir am 31.01.2022 :!: eine Rückfrage an Ihren Abschlussvermittler, in der darauf hingewiesen wird, dass sich die Zürszone geändert und sich eine Beitragsabweichung auf xx,xx Euro ergeben hat.

    Am 18.02.2022:!: erhielten wir die Rückantwort Ihres Abschlussvermittlers mit der Bitte den Antrag mit der entsprechenden Beitragsabweichung zu policieren."


    Dass eine Eingruppierung in eine neue Zürszone passieren kann, ist uns soweit bekannt.


    Was unserer Meinung nach eine absolute Frechheit darstellt:

    der Versicherungsvermittler hat uns zu keiner Zeit zwischen dem 24.01. und 03.03.2022 darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Zürszonenanpassung vorgenommen wird und sich dadurch der Beitrag erhöht. Zudem wurde auch nicht unsere Zustimmung zur neuen, angepassten Policierung eingeholt. Über diese müsste uns der Versicherungsmakler in Kenntnis setzen, korrekt?


    Zudem wusste der Versicherungsmakler bereits zum 31.01., dass eine Anpassung vorgenommen werden soll!

    Er hat sich auch nicht an die 14 Tage Frist des Versicherungsgebers gehalten. Rückmeldung war bis 14.02. gefrodert, nicht bis 18.02.

    Erst heute, am 04.03.2022:!: haben wir vom Makler das Schreiben des Versicherungsgebers erhalten, dass die Zürszone angepasst werden soll. Über einen Monat später....


    Da die Policierung zum 18.02. erfolgt ist haben wir nur noch heute Zeit von der gesetzlichen 14-tägigen Widerrufsfrist gebrauch zu machen, korrekt? Oder wird hier die vom Versicherungsgeber angegebene Frist vom 14.02. herangezogen?

    Unabhängig davon finden wir die Art und Weise, wie uns der auf der Finanztip angegebene Makler "behandelt" und informiert hat, eine absolute Katastrophe...

    Dass Finanztip hier keine Verantwortung trifft, ist uns bewusst.


    Über eine Empfehlung des Maklers auf der Website würde ich dennoch nachdenken


    MfG

  • Hallo mikropixel,


    die konkreten Regelungen zum Widerruf können Sie im § 8 Versicherungsvertragsgesetz nachlesen. Kurz gesagt beginnt die Widerrufsfrist mit dem Eingang der Dokumente bei Ihnen.


    Aber:


    Prüfen Sie doch bitte einmal, ob in Ihrer Police der folgende oder ähnlicher Passus steht:


    „Der Makler, der den Versicherungsvertrag betreut, ist bevollmächtigt, Anzeigen und Willenserklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen. Er ist durch den Maklervertrag verpflichtet, diese unverzüglich an den Versicherer weiterzuleiten.“ (sog. Maklerklausel).


    Haben Sie gegenüber dem Makler eine Erklärung unterschrieben – auch einmal im Kleingedruckten nachlesen – dass er in Ihrem Namen die Hausratversicherung platzieren soll?


    Falls beide Voraussetzungen zutreffen, hat der Makler die Verpflichtung, Ihnen die Versicherung zum zugesagten Preis zu verschaffen.


    Hintergrund: Die größeren Makler haben Zugriff auf das ZÜRS- System des GDV um selbständig Angebote erstellen zu können. Offensichtlich hatte der Makler hier eine veraltete Version. Im Rechtsverhältnis zu Ihnen ist das aber das Problem des Maklers.


    Falls ich den Sachverhalt richtig erfasst habe, fordern Sie den Makler schriftlich auf, Ihnen die Hausratversicherung zum zugesagten Preis zu verschaffen. Falls er das nicht kann, fordern Sie gleich Schadenersatz dem Grunde nach. Der Schadenersatz wäre dann die Differenz zwischen zugesagter und neuer Prämie. (Übrigens, ist der Makler dazu vermutlich in der Lage. Er muss dann nur einmal eine Police mit reduzierter Courtage betreuen.)


    Falls der Sachverhalt doch noch etwas anders ist, können Sie gern noch einmal vortragen.


    Gruß Pumphut

  • Hallo mikropixel ,


    darf ich fragen, wie die Situation ausgegangen ist?


    Ich bin die verantwortliche Redakteurin und würde gern bei Mr Money eine Anfrage stellen, was da passiert ist. Vorher hätte ich gern gewusst, ob Sie Kontakt mit dem Makler hatten und wie die weitere Kommuniktaion war.


    Viele Grüße

    Henriette