Wohnung an Kind übertragen - Was passiert im Todesfall vor 10 Jahren

  • Liebes Forum,

    mein Vater möchte mir eine Wohnung übertragen aus steuerlichen Gründen. Wert 400.000 Euro. Er behält den Niessbrauch und kümmert sich drum. Mir ist klar, dass die Wohnung nach 10 Jahren steuerfrei vererbt sein wird. Ich hoffe, er erlebt das noch, dann wird er 86 sein.


    Was ist im anderen Fall, sagen wir er stirbt nach 5 Jahren. Ist dann das Erbe über die 400.000 Euro hinaus komplett zu versteuern und die Vorabschenkung hat nichts gebracht? Oder wurden dann 5/10 = 50% der Schenkung steuerfrei durchgeführt?


    Hab dazu grad nichts gefunden.
    Danke für eure Hilfe.

  • Soweit ich weiß werden die Erwerbe innerhalb von 10 Jahren bei der Erbschaft/Schenkungsteuer mit dem vollem Wert zusammengerechnet.

    § 14 Berücksichtigung früherer Erwerbe

    (1) Mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile werden in der Weise zusammengerechnet, daß dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden.

    Da der Nießbrauch vom Erwerb abgezogen werden muss und nicht vererblich ist (§1059 BGB), wäre das der verbleibende steuerliche Vorteil. Eventuelle Wertveränderungen nach der Schenkung werden ebenso nicht berücksichtigt.


    PS: Bei einer Schenkung von Immobilien immer an andere Pflichtteilsberechtigte denken... Nießbrauch und ähnliche Rechte können den Beginn der Frist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch hemmen.

  • Ja, mein Stand ist auch: Schenkung wird auch nach 9,5 Jahren noch komplett angerechnet bzgl. Erbschaftssteuer, aber nur noch 90% bzgl Pflichtteilsanspruch.

    Und habe auch im Hinterkopf, dass es irgendetwas kompliziertes bzgl Nießbrauch und Fristen gab, das wird also das sein was Erdnuss schrieb.


    Was mir auch noch nicht ganz klar ist: Das Nießbrauchsrecht mindert ja den Wert (der Schenkung). Wie das dann bei Erbfall innerhalb der 10 Jahre (z.B. 2030) gerechnet wird, ist mir nicht klar:
    1. Wert zum Zeitpunkt 2022 (Also Zeitpunkt der Schenkung ohne Nießbrauch, da ja mit Erbfall hinfällig)

    2. Wert zum Zeitpunkt 2030 (Also Zeitpunkt des Erbfalls, Schenkung irrelevant)

    3. Wert-Nießbrauch zum Zeitpunkt 2022 + (wegfall) rechnerischer Wert Nießbrauch 2030