Selbst verfasste Steuererklärung

  • Mit Hilfe von Steuersoftware habe ich mich bereits zahlreich in komplexe Steuerfragen hinein gefuchst.

    Trotzdem besteht immer eine Restunsicherheit bezüglich Fehler.

    Ich habe das Gerücht gehört, dass bei selbst verfasster Erklärung, auch rechtlich ein höheres Maß Toleranz möglich ist.

    Bei Formalien scheint das der Fall zu sein. Beispielsweise hat man bei mir darüber hinweg gesehen, dass ich die Anlage EÜR nicht benutzt habe.

    Hat jemand Erfahrung, ob man als Laie auch mal etwas falsch machen darf?

  • Hallo bidref,


    ich würde sagen, dass es unterschiedliche Fehlerquellen gibt:

    - Fehler beim Erfassen der Daten. Das passiert sowohl bei manuellen Steuererklärungen als auch bei Software-unterstützten Erklärungen. Normalerweise sollte sich dieser Effekt über die Jahre ausmitteln - mal profitiert das Finanzamt, mal profitiert man selbst.

    - Unwissenheit über bestimmte Regelungen. Hier kann ich mir vorstellen, dass beim Ausfüllen der Formulare mehr Fehler passieren, weil es keine Hilfestellung gibt. Die Software weist mit Tipps auf inkonsistente Daten hin oder fragt bestimmte Dinge ab. Aber auch mit Software kommt man auf manche Fragestellungen nicht, wenn man es nicht weiß oder hinterfragt.


    Ich habe meine letzte Steuererklärung ausgedruckt und im Briefumschlag abgegeben. Im Steuerbescheid stand bis auf den Cent genau die Erstattung, die meine Software auch ausgerechnet hatte. D.h. die scheinen die Daten nur einzuscannen und wenig bis gar nicht zu prüfen. Ob sie eine Prüfung stichprobenartig oder ab bestimmten Beträgen oder bei bestimmten Eintragungen machen, weiß ich nicht. Aber wenn das Finanzamt vermutlich aus Kosten-Nutzen-Erwägungen heraus nicht jede Steuererklärung genau prüft, nehmen sie in meiner unjuristischen Vorstellung damit auch in Kauf, dass sie Dinge übersehen. Andererseits - wenn ein Sachbearbeiter im Finanzamt Zahlen von Belegen abtippt, dann hat der genauso eine Fehlerwahrscheinlichkeit, wie der Normalbürger.

  • Vieles liegt im ermessen des Finanzamtes(Beamten), sicherlich gibt es da große Unterschiede. Grobe Vergehen und Hinterziehung können trotz Unwissenheit strafrechtlich relevant werden. Ich hatte zum Beispiel als Privatperson, nachdem ich erstmals freiwillig in die GRV eingezahlt habe und einen größeren Betrag zurück bekam, eine Tiefenprüfung. Wenn dann nicht alles korrekt ist, ist rechtlich egal wer für die Erklärung verantwortlich ist. Bei einem proffesionellen Steuerberater ist zwar dieser in der Pflicht, allerdings wird dieser sich auf die Angaben seines Klienten berufen.

  • Es sollte zum Standart beim Finanzamt gehören, wenn im Steuerbescheid andere Zahlen stehen als in der Steuererklärung, dass diese kommentiert werden. Leider ist das bei meinem Zinanzamt nicht der Fall gewesen. Finanzamt hatte mir die Einkünfte aus Kapitalanlagen kommentarlos um über 1400€ zu hoch eingetragen. Auch auf meinen Einspruch gab es keinerlei Erklärung. Es gab aber einen neuen korrekten Steuerbescheid.

    Also immer selbst nachrechnen.

    Gruß


    Altsachse

  • Ich habe eher das Gegenteil erlebt.

    Steuerberater einen Detail, vermutlich sogar wissentlich, falsch erfasst, was sich zu meinen Gunsten ausgewirkt hat.

    Im Jahr darauf ich hab ich die Steuererklärung wieder selber abgegeben und das Detail zum gleichen Sachverhalt auch noch mal genauso erfasst wie im Jahr davor der StB. - bei mir wurde das natürlich sofort korrigiert - was de facto ja auch korrekt ist.