Krankenversicherung in der Steuererklärung - § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz EStG

  • Kann mir bitte jemand


    § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a Satz EStG

    "Wenn sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen nach Satz 2 ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, ergeben kann, ist der jeweilige Beitrag um 4 Prozent zu vermindern;"


    verständlich und in anderen Worten erklären?


    In welcher Situation wird der Betrag in Zeile 11 eingetragen?


    In welcher Situation wird der Betrag in Zeile 12 eingetragen?


    Welche Situation muss vorliegen, damit das Finanzamt die 4 % abziehen darf?


    Welche Situation muss vorliegen, damit das Finanzamt die 4 % nicht abziehen darf?


    Vielen Dank!