Entfernungspauschale

  • Ich wohne in Chemnitz und arbeite gemeinsam mit meinem Ehegatten in der Nähe von Nürnberg in der gleichen Firma. Wir fahren zu Dienstbeginn (montags) von Chemnitz nach Nürnberg und den Rest der Woche von einer angemieteten Ferienwohnung zu unserer Arbeitsstätte Vom Finanzamt werden die km von Chemnitz nach Nürnberg nicht anerkannt. Diese seien in den Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung bereits mit abgegolten. Das Finanzamt erkennt nur die wöchentlichen Familienheimfahrten für jeden an. Ist diese Regelung rechtens? Meiner Meinung hat die Entfernungspauschale nichts mit Familienheimfahrten oder doppelter Haushaltsführung nichts zu tun. Wer kann mir hier weiterhelfen?