Besteuerung von Rente bzw. Rententeilen

  • Ist es in Ordnung, wenn das Finanzamt Renten bzw. Rententeile, für die aus eigenem versteuertem Einkommen freiwillige Beiträge entrichtet wurden, zur Einkommensteuer veranlagt? Doppelbesteuerung!

  • Ja klar ist das in Ordnung; das FA verhält sich da ganz konform zu den gesetzlichen Regelungen. Außerdem ist ja auch nicht einzusehen, weshalb die Einkünfte der reichen Rentner nicht besteuert werden sollen.

    Steuerbefreiung in dieser Sache können übrigens persönlich und im Beisein der Urgroßelter mütterlicherseits direkt bei der Oberfinanzdirektion beantragt werden.

  • Hallo.


    Grundsätzlich ja. Eine Doppelbesteuerung ist zwar nicht immer komplett ausgeschlossen, aber in den meisten Fällen aber sehr unwahrscheinlich. Gibt es auch höchstrichterliche Rechtsprechung zu.

  • Ist es in Ordnung, wenn das Finanzamt Renten bzw. Rententeile, für die aus eigenem versteuertem Einkommen freiwillige Beiträge entrichtet wurden, zur Einkommensteuer veranlagt? Doppelbesteuerung!

    Es hilft, wenn man weiß, dass diese freiwilligen Beiträge im Jahr der Zahlung als Sonderausgaben abzugsfähig sind, also aus versteuertem Geld wieder unversteuertes wird, so dass es von der Systematik passt, dass die Renten dann wieder zu versteuern sind.