Hilfe, keine Steuererklärung trotz Pflicht abgegeben

  • Hallo zusammen,

    ich habe gerade erfahren, dass ich für folgende Situation eine Steuererklärung hätte abgeben müssen:

    Ich bin 29 und habe September 2016 eine Ausbildung gemacht, 2019 abgeschlossen und übernommen worden. Von 2016 bis Anfang 2021 hatte ich auch noch einen Nebenjob (immer unter 450€ pro Monat, mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert worden) und noch nie eine Steuererklärung abgegeben.

    Nun eben erfahren, da ich Gehalt von zwei Arbeitgebern erhalten habe, eine Einkommensteuererklärung hätte machen müssen (was eigentlich im Nachhinein auch sinnvoll gewesen wäre), aber vom Finanzamt auch nie einen Brief bekommen. Drohen mir irgendwelche Strafen, wenn ich jetzt eine abgebe?

    Vielen Dank schon mal für eure Hilfe!

  • Guten Morgen,


    ACHTUNG: Ich bin kein Steuerberater, das ist nur meine Meinung!


    Das ist kein echtes Problem.


    Ich frage mich allerdings warum der 450 EUR-Job mit Steuerklasse 6 abgerechnet wurde - ist das tatsächlich so? Üblich wäre die Anmeldung eines Minijobs. Wenn dem so ist lohnt es sich in der Tat nochmal relativ ordentlich.


    Du kannst normalerweise Deine Steuererklärung rückwirkend seit Steuerjahr 2018 abgeben. Dann macht es Sinn alle Jahre bis einschl. 2021 in einem Rutsch einzureichen. Wenn es zu Rückerstattungen kommt, wird i. d. R. von Bußgeldforderungen abgesehen.


    Wenn man gar keine Ahnung hat, mal an einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater wenden.


    Besten Gruß

  • Hi,

    vielen Dank dir schon mal für die schnelle und hilfreiche Antwort.

    Ja, hab dafür auch eine Lohnsteuerbescheinigung mit Lohnsteuerklasse 6 bekommen. Somit müsste eine Rückerstattung so gut wie sicher sein als einziger 450€-Nebenjob.

    Aber wahrscheinlich ist es wirklich das beste, sich deswegen an einen Lohnsteuerhilfeverein zu wenden.

    Viele Grüße und nochmal danke für deine Antwort

  • Nein, mit Steuerklasse 6 ist eine Rückerstattung nicht selbstverständlich. Du kannst dich nicht rückwirkend als Aushilfe behandeln lassen.


    Besser die beiden Steuerkarten mal vorab in ein günstiges Steuerprogram einhacken und die Berechnung durchführen lassen. Dann kann man immer noch entscheiden, ob eine Abgabe sinnvoll/nötig ist.

  • Nein, mit Steuerklasse 6 ist eine Rückerstattung nicht selbstverständlich. Du kannst dich nicht rückwirkend als Aushilfe behandeln lassen.


    Besser die beiden Steuerkarten mal vorab in ein günstiges Steuerprogram einhacken und die Berechnung durchführen lassen. Dann kann man immer noch entscheiden, ob eine Abgabe sinnvoll/nötig ist.

    Ich stimme zu, dass man sich das am besten selbst mal in Mein Elster o.Ä. ausrechnet, sofern bei jemandem in der Familie (Freunde dürfen offiziell nicht helfen) etwas Wissen da ist.


    Nur zum Thema "sinnvoll/nötig": Bei Lohnbezug auf Steuerklasse 6 ist die Abgabe einer Steuererklärung verflichtend (§ 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG), also immer nötig.