Unterschied Elternzeit / Arbeitslosigkeit

  • Hallo Zusammen,


    wahrscheinlich eine etwas kuriose Frage, aber:

    Was sind die Unterschiede zw. einer Elternzeit (ohne Bezahlung von Elterngeld) und einer Arbeitslosigkeit?


    Zum Hintergrund:

    Ich bin Lehrer und gerade in Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist eine private Schule und ich habe hier ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit (Aus diversen Gründen werde ich diese Stelle aber nicht mehr antreten). Langfristig würde ich auf eine Verbeamtung hinarbeiten. Für die Bewerbung beim Staat benötige ich eine "Freigabeerklärung" vom aktuellen Arbeitgeber (Einräumung einer Kündigungsfrist, welche kürzer als die Kündigungsfrist im Vertrag ist), welche der aktuelle Arbeitgeber aber nicht ausstellt -> müsste also kündigen um mich beim Staat bewerben zu können. Nach der Elternzeit (geht noch ein paar Jahre) würde ich auf alle Fälle kündigen und da passt es auch mit der Bewerbung. Die Jahre davor würde ich mich aber auch gerne schon Bewerben.


    Offensichtlich ist für mich, dass ich in der Elternzeit noch einen Anspruch auf den Arbeitsplatz habe (welchen ich aber ohnehin nicht mehr antreten werden. Was gibt es da noch für andere wichtige Unterschiede? (Versicherungen, Rente, ...).


    Am Ende Versuche ich abzuwägen, ob die frühere Kündigung beim aktuellen Arbeitgeber vertretbar ist.


    Vielen Dank für euren Input!

  • Eine sehr wichtige Frage ist: wie gut sind die Chancen auf Erfolg bei der Bewerbung.

    Deswegen, selbst wenn man die Stelle nicht mehr antreten will, die Tatsache dass man kann lässt einen nicht unter Druck geraten.

    Weswegen mein Vorschlag: Elternzeit auf Maximum verlängern; wenn die Zeit kommt sich bewerben und, bei Erfolg, die neue Stelle antreten. Da du bei der alten noch in Elternzeit bist, kannst du eine längere Kündigungszeit hinnehmen.

    Achtung: neue und alte Arbeitsverträge müssen geprüft werden, auf Klauseln wie Exklusivität. Ich selbst habs nie gemacht und habe nicht wirklich Erfahrung mit den Details, deswegen bitte auch Recherchieren. Aber prinzipiell dürfte es möglich sein.

  • Danke für die schnelle Antwort.


    Grundsätzlich verstehe ich den aufgezeigten Ansatz und wenn das so klappen würde, wäre mir das auch am liebsten. Wenn dieses maximale ausreizen der Elternzeit nicht erfolgreich ist, habe ich jedoch ein Problem (da ich dann wirklich einen Job zu dem Zeitpunkt brauche). Je öfter ich mich davor schon bewerben kann, desto höher ist (voraussichtlich) die Chance auf eine erfolgreiche Anstellung.


    Daher wäre für mich weiterhin interessant zu wissen, was der Unterschied zw. Elternzeit (ohne Bezahlung von Elterngeld) und einer Arbeitslosigkeit ist.

  • Das erste was mir einfällt: wenn du arbeitslos bist, verlangt das Arbeitsamt von dir eine gewisse regelmässig Zahl von Bewerbungen. Du bekommst auch Stellenangebote von denen und musst dich darauf bewerben. Das kann lästig werden. Desweiteren erhälst du nur 12 Monate ALG, danach müsstest du ALG2 beantragen. Zumindestens, wenn du weiter krankenversichert sein möchtest. Bist du eh schon privat versichert, spielt das natürlich keine Rolle.