Besteuerung Sparplan ETF - ggf. wieviel auf Verrechnungskonto dafür bereit halten?

  • Hallo zusammen,

    wir haben jetzt für unser Kind einen ETF - Sparplan von 100 Eur. / Monat gestartet - aus verschiedenen Gründen auf unseren Namen. Wie läuft hier die Besteuerung? Generell erst bei Verkauf (z.B. in 20 Jahren) oder bei jedem Anteilskauf pro Monat? Sollte man zu diesem Zweck ggf. einen Betrag auf dem Verrechnunskonto hinterlegen? Das sind sicher "Anfängerfragen". Da ich ein solcher bin und gerade all unsere Finanzen ordne, seht es mir nach. Danke! Viele Grüße! Thommy

  • Kommt auf deinen ETF an.

    - Bei ausschüttenen ETF wird jedes Mal die Ausschüttung besteuert, sowie beim Verkauf der Gewinn

    - Bei thesaurierenden ETF gibt es eine sogenannte Vorabpauschale die den steuerlich ähnlich zum Ausschütter stellen soll. Diese ist an das aktuelle Zinsniveau gekoppelt und beträgt aktuell 0%. Beim Verkauf wird der Kursgewinn besteuert, abzüglich bereits geleisteter Zahlung über die Vorabpauschale


    Für die Vorabpauschale reicht als Normalsterblicher der Freistellungsauftrag aus, so er nicht anderweitig verbraucht wird. Falls der ausgeschöpft ist, sollte man Geld aufs Verrechnungskonto überweisen (wenn es mal wieder eine Vorabpauschale gibt)

  • Falls der ausgeschöpft ist, sollte man Geld aufs Verrechnungskonto überweisen (wenn es mal wieder eine Vorabpauschale gibt)

    Dazu folgende Ergänzungen:


    Theoretisch könnte es auch bei Ausschüttern eine Vorabpauschale geben, falls diese im Vergleich zu dem oben zitierten "Zinsniveau" zu gering sein sollte.

    So oder so wird der anzuwendende Satz für die Vorabpauschale für das Jahr x am Anfang des Jahres x bekanntgegeben, diese wird aber erst zu Beginn des Jahres x+1 fällig, so dass man ein ganzes Jahr Zeit hat, für die entsprechende Liquidität auf dem Verrechnungskonto zu sorgen.

  • Hallo, vielen Dank! Wir haben einen thesaurienden ETF für den Sparplan gewählt.(FTSE All World).Von daher wird dieses Jahr nichts besteuert aber ggf. nächstes? Gibt es eine Formel o.ä., wonach man sich den in etwa fälligen Steuerbetrag selbst ausrechnen kann? Dann könnte man ja den Freistellungsauftrag genau in dieser Höhe wählen, oder habe ich da einen Denkfehler?

  • Gibt es eine Formel o.ä., wonach man sich den in etwa fälligen Steuerbetrag selbst ausrechnen kann?

    Klar. steht hier https://www.finanztip.de/index…teuerreformgesetz/#c66938


    Grob: Bestand am Jahresanfang des Jahres x mal dem Basiszins mal 0,7 mal 0,7. Fällig am ersten Banktag des Jahres x+1.


    Basiszins wird durch BMF-Schreiben am Anfang des Jahres x festgelegt, daher ist frühestens Anfang 2024 eine Zahlung fällig. Hier das Schreiben für 2022. https://www.bundesfinanzminist…f-18-absatz-4-InvStG.html


    Die erste 0,7 steht im Gesetz, die zweite 0,7 gilt bei Teilfreistellung 30% (übliche Aktien-ETF).

    Unterjährige Käufe werden zeitanteilig, aber mit Wert Jahresanfang (!) einbezogen.