Pensionskassenversorgung nach § 3 Nr. 63 ESTG

  • Gudrun Golombek, Kinderpflegerin i.R.

    ab dem 02.0 1.2007 habe ich monatlich 149 Euro von meinem Gehalt abgeführt, als "angebliche Entgeltumwandlung" an die Bayer. VS Kammer. Nachdem ich in Rente, vorzeitig gehen konnte, mußte ich meine Küche (in meinem Miteigentum stehend) renovieren. Dafür habe ich auch die Quasierente heran ziehen müssen.

    Nun muss ich auf die ausbezahlte Quasierente für 2020 ca. 7.000 Euro an STEUERN nach bezahlen, da der gesamte Auszahlungsbetrag nun höchsten Steuersatz heran gezogen worden ist. Ich sehe dies als BETRUG VON STAATLICHER SEITE AN:

    hätte ich monatlich meine einbezahlten 149 Euro auf mein Kinderpflegerin Gehalt gleich Steuern bezahlt, dann wäre ich niemals auf diesen nun zu bezahlenden Steuerbetrag kommen können! Und wenn ich diese "angelegten 149 Euro ab 02.01.2007 gleich einen Sparvertrag oder eine andere Anlage gewählt, wäre ich niemals so schlimm BESCHISSEN WORDEN, wie heute!!! ÜBRIGENS; MEIN ARBEITGEBER HAT KEINEN EINZIGEN CENT DAZU BEZAHLT!!!

    Die angepriesenen Sparsysteme zur Rentenerhöhung ist in meinen Augen nichts weiter, als ein ganz abartiges Lumpen Berugssystem!!!:cursing:

  • Liebe Frau Golombek, Ihr Ärger ist verständlich, insbesondere weil es ein so kompliziertes Steuerrecht ist, das der normale Bürger häufig nicht durchschaut und das man auch in der Schule nicht lernt. Allerdings: Ihre Einzahlungen waren steuerbefreit, da sollte klar sein, dass die Auszahlung steuerpflichtig ist. Brutto ungleich netto. Für Sie und alle anderen gilt: Nur dann handeln, wenn man etwas verstanden hat und am besten vorher fragen. In Ihrem Fall wäre vermutlich auch ein Kredit besser gewesen. Tut mir leid, dass man da nichts hinterher reparieren kann. Genießen Sie dennoch die neue Küche, am Ende vom Tag ist es „nur Geld“.

  • Ich hatte auch mal so eine BAV (Entgeldumwandlung) bei meinem damaligen AG.

    Zum Glück für mich, habe ich dann nach einem AG-Wechsel dieses System auf ruhend gestellt.


    Es kommen ja neben den Steuern auch noch die Beiträge zur KV/PV hinzu! Und zwar auch rückwirkend für alte Verträge, die weit vor 2005 abgeschlossen wurden.

    Immerhin hat der Gesetzgeber erkannt, dass man die Versicherten echt 'verarscht' hat und hat ab 2020 einen Freibetrag eingeführt.

    So müssen erst ab einer Zusatzrente von 159,25€ Beiträge zur KV/PV gezahlt werden (für jeden € oberhalb der Freigrenze).

    Damit entlastet man zumindest die Empfänger von kleinen Zusatzrenten etwas.

  • Aktuell sogar 164,50. :)