Optionstarif bei Abschluss einer Privaten Krankenversicherung angabepflichtig?

  • Servus zusammen,


    ich habe einen Optionstarif bei Versicherer A und möchte eine PKV bei Versicherer B abschließen. Muss ich Versicherer B mitteilen, dass bei Versicherer A ein Optionstarif besteht? In den Antragsfragen von B wird nach weiterhin bestehenden "Zusatzversicherungen (z. B. Zahn, stationär)" gefragt. Was würde passieren, wenn man es nicht tun würde?


    Viele Grüße

  • Das Thema kommt mir bekannt vor. Sind Sie vielleicht mit TF38 näher bekannt? :)

    Andere Frage: Was würde passieren, wenn man es angibt? :)


    Tipp: Stellen Sie den Antrag zur Aktivierung Ihres Optionstarifs / Ihrer Anwartschaft besser über einen Spezialisten, das kostet sie keinen Cent extra. Unsere Kunden erhalten z.B. teilweise Sonderregelungen / Klarstellungen zu den Versicherungsbedingungen, können bei Gesellschaften „Premium“- Hotlines mit besonders kompetente Spezialisten nutzen und profitieren bei grenzwertigen Leistungsfällen von erhöhter Kulanzbereitschaft durch unsere guten Connections.

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH & Co. KG
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Hallo Targo , was ist aus Ihrem Anliegen eigentlich geworden - wie haben Sie das umgesetzt? Wie schon angedeutet, eine Information von B über eine Option bei A hat normalerweise keinerlei nachteilige Effekte.

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