Handyverträge: Seit wann gilt die maximale Mindestvertragslaufzeit 24 Monate?

  • Mir ist ein Handyvertrag von Yourfone (Drillisch) untergekommen, dessen Vertragslaufzeit mit 14.3.2020 bis 13.3.2023 (also 36 ;onate) angegeben ist. Danach könnte man ihn also noch nicht nach der auch für Altverträge geltenden Regelung monatlich kündigen.


    Ich bin verwirrt, denn ich dachte, dass auch vor der Neuregelung zum 1.1.21 schon die Vertragslaufzeit auf maximal 24 Monate begrenzt war. (Wenn auch meist mit der ungünstigeren Regelung "Kündigung 3 Monate vor Vertragsende sonst Verlängerung um 12 Monate.)


    Gab es auch vorher schon eine Begrenzung der maximalen Vertragslaufzeit auf 24 Monate? Seit wann?

  • Bin auch kein Experte, da ich schon seit Jahren nur noch PrePaid-Angebote nutze.

    Aber besteht nicht in D Vertragsfreiheit? Von daher sehe ich absolut kein Fehlverhalten, wenn Dir ein Anbieter einen 36 Monatsvertrag anbietet und dieser seitens des Kunden angenommen wird.


    M.W. nach ging es in dieser Gesetzesänderung um die übliche Praxis der Mobilfunkanbieter, dass ausgelaufene Verträge sich automatisch um jeweils 12 Monate verlängern. Das ist jetzt nicht mehr erlaubt. Sprich nach Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit hat ein Kunde ein monatliches Kündigungsrecht seines aktuellen Vertrags.


    PS: gerade mal geschaut. Gibt Anbieter, die aktuell weiterhin 36 und sogar 48 Monatsverträge anbieten (inkl. subventioniertem Mobiltelefon).

  • Dein Buzer-Link ist genau das was ich gesucht hatte, danke Kater.Ka!


    Wenn ich da durchklicke wird § 309 BGB gefühlt alle halbe Jahre geändert. Aber die maximal zwei Jahre bindende Laufzeit des Vertrags aus § 309 Abs. 9 Buchstabe a sind seit mindestens 2008 drin.


    Das Versatel Urteil ist fast schon etwas gemein gewesen von der VZ. Wegen der paar Tage zwischen Unterschrift und technischen Vertragsbeginn gleich die ganze Klausel gekippt zu bekommen. Aber Mitleid ist hier vermutlich fehl am Platz.

  • Aber besteht nicht in D Vertragsfreiheit?

    Wir haben beides. Vertragsfreiheit und Verbraucherschutz. Das führt manchmal dazu, dass starke Verbraucher nicht alles so einfach abschließen können wie sie wollen. Dafür profitieren aber die schwächeren - normalen - Verbraucher von vielen Regelungen, die sie vor dem allzu freien Markt schützen. Auf der einen Seite sitzt eine spezialisierte Anwaltskanzlei, die 20 Seiten AGB formuliert hat, auf der anderen Seite sitze ich, der eigentlich nur telefonieren will und weder Zeit, Lust noch Verständnis für die Lektüre habe. Wer gewinnt da?


    Gibt Anbieter, die aktuell weiterhin 36 und sogar 48 Monatsverträge anbieten

    Beim Auto-Leasing sind auch 36 oder 48 Monate gängig. Wie machen die das?

  • Evtl. gibt es ja einen Unterschied zwischen einem reinen Mobilfunkvertrag (ohne subventioniertes Mobiltelefon) und einem Vertrag mit subventioniertem Mobiltelefon.


    Würde mich jedenfalls nicht wundern. Inzwischen kosten ja einige Smartphones über > 1000€. Von daher macht das für die Jugend dann schon Sinn (aus Sicht der Mobilfunkanbieter).

    Und die Chantalle und der Kevin können sich dann dank 48 Monatsvertrag auch das neuste Smartphone leisten.


    Blöd nur, dass das Smartphone dem Kevin geklaut wird und die Chantalle Ihr Smartphone ins Klo fällt. ;)

    Jetzt müssen Sie sich beide einen neuen Vertrag abschließen, damit Sie wieder ein neues Smartphone bekommen. Da freut sich der Mobilfunkanbieter dann noch viel mehr! :evil:

  • Evtl. gibt es ja einen Unterschied zwischen einem reinen Mobilfunkvertrag (ohne subventioniertes Mobiltelefon) und einem Vertrag mit subventioniertem Mobiltelefon.

    Einige Anbieter trennen inzwischen den Mobifunkvertrag von der Hardware-Finanzierung...

  • Beim Auto-Leasing sind auch 36 oder 48 Monate gängig. Wie machen die das?

    Hätte ich mir auch gleich selbst beantworten können: Es geht bei § 309 Abs. 9 BGB um ein"Vertragsverhältnis, das die regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen durch den Verwender zum Gegenstand hat". Das trifft auf den Mobilfunkvertrag zu, aber nicht das Leasingauto.


    Durch die Abspaltung der Hardware kann auch der Mobilfunkanbieter dort 36 Monate anbieten, aber in einem eigenen Vertrag nur für Handyleasing/-finanzierung. Etwas komplizierter, aber was macht man nicht alles, wenn man auf diese Weise ein Handy zum grob geschätzt doppelten Preis verkauft bekommt. ;)

  • Ein Versicherungsmensch hat mir kürzlich einen Vertrag angeboten, erstmals kündbar nach 5 Jahren.


    Auf meine Frage, dass doch nur 3 Jahre gesetzlich erlaubt sind, bekam ich etwa folgende Antwort: Ja klar, sie haben ein gesetzlichen Kündigungsrecht nach 3 Jahren. Steht nur nirgends in den Vertragsunterlagen, muss man selber wissen. Dadurch dass in den Verträgen überall 5 Jahre steht, kann jedoch der Versicherer frühestens nach 5 Jahren kündigen.

    Das wird also alles nur zum Vorteil der Kunden so gemacht!!